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Newsletter der ABC Ärzteberatung

>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2026-04
Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und der Säule 3a werden nicht höher besteuert
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| Im «Entlastungspaket 27» wollte der Bundesrat Mehreinnahmen von 200 Millionen Franken mittels der höheren Besteuerung der Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und der Vorsorgesäule 3a erzielen. Diesem Zugriff auf unsere eigenverantwortlichen Vorsorgegelder hat das Parlament nun Einhalt geboten: Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat (Bild) die bundesrätliche Vorlage versenkt. Somit bleibt bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Vorsorgesäule 3a alles beim Alten. |
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Bundesgericht: Trotz langer Trennungsdauer müssen Ehepartner bei einer Scheidung ihr Vorsorgeguthaben teilen
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| «Die während der Ehe bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge werden bei der Scheidung ausgeglichen», steht in Artikel 122 des Zivilgesetzbuches. Im Urteil 5A_24/2024 vom 2. Februar 2026 stellt das Bundesgericht klar: Eine lange Trennungsdauer ist für sich allein kein wichtiger Grund, um vom Grundsatz der hälftigen Teilung der beruflichen Vorsorgeguthaben abzuweichen. Ebenso wenig genügt der Umstand, dass die Vorsorgeguthaben hauptsächlich nach der Trennung erworben wurden. |
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Gesundheitsschäden als Folge sexueller Übergriffe, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung gelten in Zukunft durchwegs als Unfall im rechtlichen Sinn
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| «Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat», steht in Artikel 4 des «Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG». Bei den Gesundheitsschäden aufgrund einer Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen hat das Bundesgericht im Urteil 8C_548/2023 vom 21. Februar 2024 die Plötzlichkeit verneint und damit dem Opfer das Recht auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung abgesprochen. Damit das bei Gesundheitsschäden infolge sexueller Übergriffe nie mehr geschieht, will der Bundesrat das «Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG» abändern. |
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Die FMH empfiehlt Ärztinnen und Ärzten, ab sofort das neue Patientenformular und die neue Datenschutzerklärung zu nutzen
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| Patientenformular und Muster-Datenschutzerklärung: Diese zwei Musterdokumente zum Datenschutz in Arztpraxen hat der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH per 1. Februar 2026 überarbeitet. Ziel ist eine klarere Trennung zwischen einwilligungspflichtigen Datenbearbeitungen und reinen Informationspflichten. Dazu kommt die Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung, insbesondere zum Berufsgeheimnis und zur unzulässigen Voraus-Entbindung bei möglichen Honorarstreitigkeiten. Zudem wurde die Muster-Datenschutzerklärung um Hinweise zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz KI ergänzt. Wichtig: Bereits unterzeichnete Patientenformulare bleiben gültig. Die FMH empfiehlt jedoch, ab sofort die aktualisierten Vorlagen zu verwenden. |
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11 Beispiele aus der Praxis: So schnell sind Ärztinnen und Ärzte in einen Rechtsstreit verwickelt
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| Berufsrechtschutz, Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz: Im ärztlichen Alltag, im Familienleben und im Verkehr lauern mannigfaltige Situationen, die in rechtliche Streitigkeiten enden können. Mit einer Ärzte-Rechtsschutzversicherung, die massgeschneidert und bedürfnisgerecht alle zu deckenden rechtlichen Risiken einschliesst, wird es möglich, rechtlichen Auseinandersetzungen gelassener entgegenzublicken: In der Regel ist man damit vor den hohen Kosten geschützt, die durch einen Rechtsstreit entstehen. Lesen Sie 11 Fallbeispiele, wie Ärztinnen und Ärzte in einen teuren Rechtstreit geraten können. |
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Headsets, Tastaturen, Videokonferenzsysteme und Webcams können ein Einfallstor für Cyberangriffe sein
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| Eine technische Analyse des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit NTC zeigt: Peripheriegeräte am digitalen Arbeitsplatz sind ein unterschätztes Einfallstor für Cyberangriffe. Getestet wurden rund 30 in der Schweiz verbreitete Tastaturen, Headsets, Webcams, Tischmikrofone oder Videokonferenzsysteme etablierter Hersteller. Das Testinstitut NTC identifizierte über 60 Schwachstellen, darunter 13 schwerwiegende und 3 kritische Befunde. Lesen Sie fünf Empfehlungen zur Reduktion der Cybersicherheitsrisiken beim Einsatz von Peripheriegeräten. |
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