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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2017-08 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XXV: Mehr Kapitalbezüger als Rentenbezüger bei den Pensionskassen
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In diesem Jahr ist erstmals eine «Neurentenstatistik» der Pensionskassen und der steuerbegünstigten Vorsorgesäule 3a veröffentlicht worden. Die Zahlen betreffen das Jahr 2015. Damals gab es rund 87'000 Erstbezüger der AHV-Rente. Bei den Pensionskassen erhielten 33'000 Personen erstmals eine Rente und 41'000 Personen liessen sich eine Altersleistung als Kapital auszahlen. Zudem bezogen knapp 70'000 Personen Kapital aus der gebundenen Vorsorge 3a. Lesen Sie, wie hoch die Durchschnittswerte der Altersleistungen aus den Pensionskassen und der gebundenen Vorsorge 3a aufgeteilt auf die Geschlechter sind.
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Mit einem Erbvertrag die potenziellen Erbstreitereien verhindern
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Frage von Frau Dr. U. M. in K.: «Ich 61-jährig, will endlich meinen Nachlass regeln. Wegen der Immobilien und der Kunstgegenstände in einem Vermögen neige ich dazu, einen Erbvertrag zu machen. Ich habe gehört, damit könne man allfällige Streitereien nach meinem Ableben am besten vermeiden. Was ist das Besondere an einem Erbvertrag?»
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Riskantere Vorsorgepläne für Lohnanteile über 126'900 Franken und erleichterte Rückzahlung von Vorbezügen für das Wohneigentum
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Ab dem 1. Oktober 2017 werden Versicherte mit höheren Einkommen, die bei ihrer Pensionskasse zwischen mehreren Anlagestrategien auswählen können, beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung nicht nur einen höheren Anlageertrag mitnehmen, sondern werden auch einen allfälligen Verlust selber tragen. Auf das gleiche Datum wird ausserdem die Rückzahlung von Vorsorgegeldern erleichtert, die für den Erwerb von Wohneigentum vorbezogen wurden.
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Drei weitere medizinische Leistungen werden evaluiert und allenfalls von der obligatorischen Krankenkasse ausgeschlossen
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Das Eidgenössische Departement des Innern hat drei weitere medizinische Leistungen bestimmt, die mittels Health Technology Assessment (HTA) evaluiert werden sollen. Nicht wirksame und nicht effiziente Leistungen sollen identifiziert und von der Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung ausgeschlossen werden. Ziel ist es, eine teure Fehl- oder Überversorgungen zu vermeiden und die Qualität der Behandlung zu erhöhen. Zumal unnötige Behandlungen und Eingriffe für die Patientinnen und Patienten immer auch gesundheitliche Risiken für die Patientinnen und Patienten. Lesen Sie, welche drei Therapien mit einem jährlichen Sparpotenzial von 50 Millionen Franken betroffen sind und welche bereits evaluiert werden.
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Es ist ganz leicht, sich vor betrügerischen E-Mails zu schützen
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Das ist eine Tatsache: Der Grossteil der Schadsoftware gelangt mittels mehr oder weniger raffiniert aufgemachter E-Mails in die Systeme von Privaten, Unternehmen und medizinischen Praxen. Dabei ist es eigentlich ganz leicht, sich vor solchen Angriffen zu schützen.
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Nach einem Verkehrsunfall viel Ärger sparen
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Frage von Dr. A. M. in U.: «Ich hatte unlängst einen Verkehrsunfall, an dem ich nicht ganz unschuldig war. Seitdem schlage ich mit zeitaufwendig mit Behörden, Versicherungen und Vertretern der geschädigten Partei herum. Wie kann ich künftig bei einem ähnlichen Vorfall einen solchen Ärger vermeiden?»
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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