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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2017-09 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XXVI: Neue Vorsorgepläne 1e für Gutverdienende sind für Lohnabhängige und Selbständige
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Frage von Dr. A. M. in Z.: «Sie schreiben, aufgrund einer Gesetzesänderung gebe es ab dem 1. Oktober 2017 eine neue Regelung für Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Jahreslohnanteile über 126’900 Franken versichern: die Vorsorgepläne 1e. Gibt es solche Vorsorgepläne auch für Selbständige Ärztinnen und Ärzte und was ist das Besondere daran?»
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Der Bund erleichtert die Rückzahlung von Pensionskassenvorbezügen für Wohneigentum
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Bisher durfte man bei seinem Pensionskassenvorbezug für das Wohneigentum nur Rückzahlungen machen, wenn man mindestens 20'000 Franken auf den Tisch legen konnte. «Nicht alle Wohneigentumsvorbezüger verfügen über die nötigen finanziellen Mittel, um eine Rückzahlung in einem einzigen Betrag zu leisten», schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen. Deshalb gilt ab Oktober 2017 ein halbierter Mindestbetrag für die Rückzahlung des Wohneigentumsvorbezugs von 10'000 Franken. Für den Vorbezug selber bleibt sonst alles gleich.
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Automatischer Informationsaustausch AIA: Steuerbehörde publiziert den letztmöglichen Termin für straflose Selbstanzeigen
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Jede in der Schweiz steuerpflichtige Person darf bei der für sie zuständigen Steuerbehörde einmal eine straflose Selbstanzeige für undeklarierte Einkommen und Vermögenswerte machen. Voraussetzung: Die Steuerhinterziehung darf keiner Steuerbehörde bekannt sein, der Steuerpflichtige unterstützt die Behörden vorbehaltlos und bemüht sich ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuern. Bei einer erfolgreichen Selbstanzeige müssen «nur» Nachsteuern für die letzten zehn Jahre und Verzugszinsen bezahlt werden. Busse und Strafandrohung fallen weg. Jetzt hat die Eidgenössische Steuerverwaltung klargestellt, wie sich der eingeführte Automatische Informationsaustausch AIA auf die Möglichkeit zur straflosen Selbstanzeige auswirkt.
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Ärztinnen und Ärzte können sich für das Elektronische Patientendossier freiwillig einer zertifizierten EPD-Gemeinschaft anschliessen
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Spitäler, Rehakliniken und Psychiatrien, aber auch Geburtshäuser und Pflegeheime sind gesetzlich verpflichtet, nach einer festgelegten Frist das Elektronische Patientendossiers EPD anzubieten. Es handelt sich dabei um alle Institutionen, die stationär Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen. Die Frist für die Einführung des Elektronischen Patientendossiers läuft für Spitäler und Rehakliniken am 15. April 2020 ab. Laut einem neuen Factsheet von «ehealthsuisse» können sich die Gesundheitseinrichtungen ausserhalb der stationären Institutionen freiwillig einer zertifizierten EPD-Gemeinschaft anschliessen.
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Inselspital sammelt über Crowdfunding 69'110 Franken für das Hirntumorprojekt «Horao»
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MEDINSIDE.CH, die Online-Plattform für die Gesundheitsbranche, schreibt: Um die Operationen von Hirntumorpatienten sicherer zu machen, geht das Inselspital neue Wege. Es lancierte unter der Leitung des Neurochirurgen Philippe Schucht (Bild), Leitender Arzt bei der Universitätsklinik für Neurochirurgie am Inselspital Bern, auf einer Crowdfunding-Plattform das Projekt «Horao». Ein durchschlagender Erfolg: 231 Unterstützer haben 69'110 Franken zugesagt und damit das Crowdfunding-Ziel von 50'000 Franken um 38 Prozent übertroffen.
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Unfallversicherung zwischen Kündigung und neuem Stellenantritt
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Frage von Frau Dr. U. K. in M.: «Aus bestimmten Gründen habe ich einem Praxisangestellten auf Ende Jahr gekündigt. Der Betroffene fragt mich nun, wie er bis zum Antritt einer neuen Stelle unfallversichert bleibt. Was soll ich ihm sagen»?
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