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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2018-04 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XXXIII: AXA versenkt die Vollversicherung, Swiss Life und Allianz Suisse stehen weiter zu ihr
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Bei den Pensionskassen der Lebensversicherer wird von Vollversicherung gesprochen, wenn die Kasse sämtliche Risiken wie Tod, Invalidität, Langlebigkeit und das gesamte Anlagerisiko abdeckt. Dieses Modell ist in der Schweiz vor allem bei Kleinunternehmen ein Renner. Der Grund: Es kann nie eine Unterdeckung mit einer notwendigen Kassensanierung entstehen. Jetzt steht die beliebte Vollversicherung unter Druck.
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Bundesgericht: Der Bundesrat darf den TARMED-Tarif aus politischen Gründen kürzen
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Der Bundesrat darf bei der Anpassung von Taxpunkten der TARMED-Tarifstruktur lineare Kürzungen bei verschiedenen Positionen vornehmen und dabei auch politischen Anliegen Rechnung tragen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Krankenkasse gut und hebt einen Entscheid aus dem Kanton Luzern auf.
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Countdown der Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs läuft
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Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist in der Schweiz in vollem Gange. Bis zum 30. Juni 2018 müssen alle Unternehmen ihre Buchhaltungssoftware auf den neuen Standard ISO 20022 umgestellt haben. Und nach Abschluss der Umstellung können Rechnungssteller ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken, die die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der revidierten Geldwäschereiverordnung vollumfänglich erfüllen. Was ist zu tun?
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Gemeinsamer Kauf von Wohneigentum im Konkubinat: Alles vertraglich regeln!
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Frage von Frau Dr. S. S. in K.: «Mein Lebenspartner und ich wollen eine Eigentumswohnung kaufen. Wir sind nicht verheiratet. Wie sollen wir juristisch vorgehen, damit möglichst alle Eventualitäten in unserem weiteren Lebensweg berücksichtigt sind?»
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Achtung, AHV-Beitragslücken vermeiden!
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Jede fünfte Person hat AVH-Beitragslücken, schreibt die SVA Zürich, schweizweit die grösste Durchführungsstelle für die Sozialversicherungen, in ihrem Jahresbericht 2017. Und nur gerade 16 Prozent aller Pensionierten erfreuen sich der AHV-Maximalrente. Lesen Sie, wie man rentenverkürzende Beitragslücken vermeiden kann.
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Wohnsitz ins Ausland verlegen: Man muss den gesamten Versicherungsschutz Punkt für Punkt überprüfen
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Frage von Dr. med. Q. H. in M.: «Ich plane in etwa zwei Jahren den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Was muss ich punkto Versicherungsschutz tun und wäre ein Doppelwohnsitz in der Schweiz und im Ausland grundsätzlich möglich?»
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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