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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2019-06 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XLVII: Nationalrat bodigt flexible Pensionskassenrenten
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Wer in Pension geht, soll sicher sein, dass die Pensionskassenrente wegen Kapitalmarktturbulenzen nicht gekürzt werden kann. Dieser Grundsatz bleibt bestehen. Am Dienstag, 11. Juni 2019, hat der Nationalrat eine parlamentarische Initiative zur Einführung von flexiblen Pensionskassenrenten abgehlehnt. Die Initiative ist vom Tisch. Damit bleibt gemäss den Befürwortern der flexiblen Renten die unschöne milliardenschwere Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern im Schweizer Pensionskassensystem bestehen.
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Wer waren 2017 und im Fünfjahrestrend die grössten Wachstumstreiber der Gesundheitskosten?
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«Gesamtgesundheitsausgaben 2017 bei 82,5 Milliarden Franken», lautet der Titel der Medienmitteilung des Bundesamts für Statistik vom 11. Juni 2019. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Wachstum von 2,6 Prozent. Dieses liegt unter dem durchschnittlichen Wachstum der Gesundheitskosten der letzten fünf Jahre, das 3,4 Prozent beträgt. Fragt sich, wer im Jahr 2017 und in den letzten fünf Jahren die grössten Wachstumstreiber der Gesundheitskosten waren.
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Wohneigentum für monatliche Bruttoeinkommen von 10'000 bis 16'700 Franken gibt es in der Schweiz nicht mehr überall
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Ein Bruttoeinkommen von 10’000 Franken im Monat reicht meist nur in ländlichen Regionen für den Kauf von Wohneigentum. Teuer ist ein Eigenheim vor allem in den grossen Agglomerationen, der Region Zug und Schwyz. Nicht mal ein monatliches Bruttoeinkommen von 16'700 Franken reicht überall für den Kauf einer 4,5 bis 5,5-Zimmerwohnung mit einer Wohnfläche von 115 bis 135 Quadratmetern. Wer sich Wohneigentum leisten will, muss deshalb örtlich flexibel sein.
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Wie der Bundesrat die Organspenden ankurbeln will
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Ende 2018 warteten über 1412 Menschen in der Schweiz auf ein Spenderorgan. Nicht mehr erlebt hatten das Jahresende jene 68 Patientinnen und Patienten, die im Vorjahr starben, während sie auf ein Spenderorgan warteten. Deshalb verlangt die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» die Einführung einer engen Widerspruchslösung. Damit soll die Zahl der Organspenden deutlich erhöht werden. Mit dieser Lösung dürften einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, falls sie sich zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat. Der Bundesrat stösst nun in die gleiche Richtung, will indessen mit einem indirekten Gegenvorschlag die enge Widerspruchslösung entschärfen.
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Bundesgericht: Wer mit zufällig gefundenem Passwort unbefugt in das E-Mailkonto seines Ehepartners eindringt, ist ein krimineller Hacker
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Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mailkonto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich. Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Frau ab, die sich mit dem zufällig gefundenen Passwort Zugang zum E-Mailkonto ihres getrennt von ihr lebenden Mannes verschafft hat. Sie hat einen Hackerangriff im Sinne des Strafgesetzbuchs begangen.
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Zahlt unsere Praxis für das Praxispersonal zu viel für die obligatorische Unfallversicherung?
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Gemäss dem «Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG» ist die Unfallversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Die Unfallversicherung hilft mit ihren Leistungen, den Gesundheits- und Erwerbsausfallschaden wiedergutzumachen, der entsteht, wenn Versicherte beruflich oder ausserberuflich verunfallen oder infolge ihrer Berufstätigkeit erkranken. Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung sind gesetzlich festgelegt. Das gilt nicht für die Prämien, die im gesamten Schweizermarkt deutlich voneinander abweichen. Ein Prämienrechner zeigt blitzschnell auf, ob man für sein Praxispersonal zu viel bezahlt.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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