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FINANZ und WIRTSCHAFT   Vorsorge  Samstag, 19. November 2016

Mit der Pensionskasse Steuern sparen

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensions-kasse hilft doppelt.

SCHWEIZ Mit einem Einkauf in die berufliche Vorsorge kann die finanzielle Sicherheit verbessert werden.
Zwei Fliegen auf einen Streich: die Altersvorsorge verbessern und gleichzeitig Steuern sparen. Kaum ein Steuerzahler, der solchen Aussichten abgeneigt ist.  Ein freiwilliger Einkauf in 'die Pensionskasse, auch zweite Säule genannt, bietet diese Möglichkeit. Der Versicherte profitiert im Alter von einer höheren Rente und heute von niedrigeren Steuern. Der Staat unterstützt den freiwilligen Einkauf. Die Beiträge können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wer noch dieses Jahr in die berufliche Vorsorge einzahlt, erhält im kommenden Jahr eine tiefere Steuerrechnung.
Allerdings ist das Vorsorgekapital langfristig gebunden. Das dürfte der Hauptgrund dafür sein, dass sich gerade jüngere Versicherte mit dem Einkauf zurückhalten. Erwerbstätige ab fünfzig sollten sich jedoch mit dieser Möglichkeit des Steuern-sparens auseinandersetzen. Wer längerfristig plant, kann gestaffelt über mehrere Jahre der Steuerprogression entgegenwirken.

JEFFREY HOCHEGGER
Wer 2016 Steuern sparen möchte, sollte sich noch bis zum Jahresende überlegen, wie er das anstellen möchte. «Der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse ist eine der interessantesten Steuersparmöglichkeiten», sagt Florian Schubiger, Mitgründer der Vermögens-Partner, «vor allem für Erwerbstätige ab 50».

Das Schweizer Vorsorgesystem umfasst drei Säulen. Die Alters- und Hinterbliebenen Vorsorge (AHV) ist staatlich organisiert und bildet die erste Säule. Ihr Ziel ist die Existenzsicherung. Die berufliche Vorsorge liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers und wird als zweite Säule bezeichnet. Zusammen mit der ersten Säule soll bis zu einem Einkommen von rund 85 000 Fr. ein Renteneinkommen von 60% des letzten Lohns gesichert werden. Um individuelle Lücken zu schliessen, kann eigen-verantwortlich in der dritten Säule gespart werden.
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können die Rente erhöhen und Vorsorge-lücken für Einkommen über 85000  Fr. schliessen oder reduzieren. 2014 wurden in der Schweiz 5,2 Mrd. Fr. freiwillig in die berufliche Vorsorge einbezahlt.


«Finanz und Wirtschaft» beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den freiwilligen Einkauf in die zweite Säule.

Was ist ein freiwilliger Einkauf in die zweite Säule?

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse erhöht das Altersguthaben der beruflichen Vorsorge.

Wo sind die Unterschiede zur dritten Säule?
Bei der dritten Säule ist der jährliche Steuerabzug begrenzt. 2016 sind das für
Erwerbstätige mit Pensionskasse maximal 6768 Fr. Die Einzahlung in die Pensions-
kasse kann gesamthaft vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Je mehr
verdient wird, umso höher ist der Betrag,mit dem sich der Erwerbstätige einkaufen
kann. Das Einkaufspotenzial bleibt über die Zeit erhalten. Man kann sich Einkäufe
somit für später aufsparen.

Wie hoch ist mein Maximalbetrag?
Das ist für jeden Versicherten unterschiedlich. Es hängt vom Lohn und dem bereits vorhandenen Kapital in der beruflichen Vorsorge ab. Die Pensionskasse gibt auf Anfrage den individuellen Betrag bekannt. Je höher das Einkommen, umso grösser die Vorsorgelücke, etwa 60% des letzten Einkommens zu erhalten).

Wieso spare ich mit einem Einkauf Steuern?
Der Staat unterstützt die freiwilligen Einkäufe in die Pensionskasse: Sie können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was die Steuern reduziert.

Wie viel Steuern kann ich sparen?
Das hängt vom Einkommen und der Einzahlung ab. Bei einer Einzahlung von 30000 Fr. reduziert sich die Steuerschuld 9000 Fr. Der Einkauf kostet unter dem Strich also lediglich 21000 Fr. Die Steuerersparnis beträgt somit 30% und finanziert einen Teil des Einkaufs.

Soll eher in jungen Jahren eingezahlt werden oder kurz vor der Pensionierung?
Die Rendite ist höher, wenn das Kapital rasch wieder bezogen wird. Bezieht der Versicherte das Kapital nach drei Jahren, wird aus der Ersparnis von 30% eine Rendite von 10% pro Jahr. Dauert es hingegen noch 20 Jahre bis zum Bezug, verwässert sich die Rendite auf etwa 1,5% pro Jahr. Allerdings sollte der Einkauf spätestens drei Jahre vor der Pensionierung erfolgen.
Dann besitzt die Einzahlung Vorsorgecharakter und wird zu einem reduzierten Satz als Kapitalauszahlung besteuert. Ansonsten werden die gesparten Steuern bei Auszahlung wieder fällig. Beim Rentenbezug gelten normalerweise keine Fristen.

Welchen Betrag soll ich einzahlen?
Das ist nicht pauschal zu beantworten. Wichtig ist: Das Geld ist in der Regel bis zur Pensionierung gebunden. Der Versicherte muss auf das Kapital verzichten können. Einen weiteren Aspekt nennt Florian Schubiger, Mitgründer der Vermögens-Partner: «In die Pensionskasse sollte nur so viel einbezahlt werden, dass die Steuerprogression effizient gebrochen wird.»

Gibt es Situationen, in denen ein Einkauf besonders sinnvoll ist?
Wenn fehlende Versicherungsjahre auszugleichen sind, z. B. wegen Schwangerschaft, Studium oder Arbeitslosigkeit. Auch durch die Verbesserung des Vorsorge- plans oder durch eine Lohnerhöhung kann eine Vorsorgelücke entstehen.

Kaufe ich mich besser einmalig mit einem hohen Betrag ein oder gestaffelt?

Das kommt auf die Höhe des möglichen Einkaufs an. Bei grösseren Beträgen empfiehlt sich eine gestaffelte Einzahlung."Aufgrund der Steuerprogression ist die Steuerersparnis dadurch grösser.
 
Gibt es weitere Vorteile?
Ja, Pensionskassenkapital, ist während der Beitragsdauer von der Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuer befreit. Erst bei Auszahlung des Kapitals wird es zu einem reduzierten Satz besteuert.

Und bei einer Rente?
Eine Rente ist als Einkommen zu versteuern. Dafür kann bis zur Pensionierung in die zweite" Säule eingezahlt und von Steuerersparnissen profitiert werden.
 
Welche Rolle spielt der Rentenumwandlungssatz?

Der Rentenumwandlungssatz bestimmt die Rente. Dazu wird das Kapital der Pensionskasse mit dem Umwandlungssatz multipliziert. Bei 200 000 Fr. Kapital und einem Umwandlungssatz von 6,8% erhält der Pensionierte eine jährliche Rente von 13 600 Fr. (=200000*6,8%). Reduziert sich der Umwandlungssatz auf 6%, schrumpft die Rente auf 12000 Fr., das ist eine Rentenreduktion von knapp 12%.

Wie wird das Pensionskassengeld verzinst?
Pensionskassensparen profitiert von einem gesetzlichen Mindestzins. Für 2016 liegt dieser bei 1,25%. 2017 wird er auf 1% reduziert. Dieser variiert. Er hängt von der Rendite der Bundesobligationen, Aktien, Anleihen und Liegenschaften ab.

Gilt das für das gesamte Kapital?
Nein, das gilt nur für den obligatorischen Teil der Altersvorsorge. Alles, was darüber liegt, gehört zum überobligatorischen Teil und wird von der Pensionskasse individuell geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil der Pensionskasse?

Der obligatorische Teil unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Das heisst, der Rentenumwandlungssatz und die Mindestverzinsung sind gesetzlich geregelt. Der im obliggatorischen Teil versicherte Lohn beträgt rund 85000 Fr. Der überobligatorische Teil versichert den Lohn, der über diesem Betrag liegt. Hier können die Pensionskassen die Konditionen selber festlegen. Im Falle einer Unterdeckung der Pensionskasse kann für den überobligatorischen Teil ein Mindestzins von 0% bestimmt werden. In diesem Fall würde der obligatorische Teil durch den überobligatorischen Teil quer-subventioniert.

Kann das freiwillig einbezahlte Geld wieder bezogen werden?

Nein, das Kapital ist nicht  mehr frei verfügbar und in der Regel langfristig gebunden. Ausnahme ist die Verwendung für den Kauf von Wohneigentum, beim Schritt ih die Selbstständigkeit oder wenn der Versicherte die Schweiz verlässt.


Wie oft wird für die Wohneigentumsförderung bezogen?

Gemäss Bundesamt für Statistik haben 2014 schweizweit gut 19 000 Immobilienkäufer insgesamt fast 1,5 Mrd. Fr. für Wohneigentum aus der Pensionskasse bezogen. Das sind durchschnittlich gut 76 000 Fr. pro Auszahlung.

Wie wird ein Bezug besteuert?

Der Kapitalbezug im Alter profitiert von einer reduzierten Kapitalauszahlungssteuer. Diese variiert je nach Gemeinde. Der Steuersatz ist progressiv. Je mehr Kapital bezogen wird, umso höher ist der Steuersatz.

Bis wann kann das Pensionskassenvermögen als Kapital bezogen werden?

Will der Erwerbstätige bei Pensionierung das Kapital der Pensionskasse beziehen und von den Steuervorteilen profitieren, muss es mindestens drei Jahre vorher ein beizahlt werden. Dann hat es gemäss Gesetzgeber Vorsorgecharakter. Ansonsten muss es bei Bezug nachversteuert werden.


Was sind die Gefahren einer Pensionskasseneinzahlung?

Das Geld ist langfristig gebunden. Je länger der Erwerbstätige bis zur Rente noch arbeiten muss, umso grösser sind die Unsicherheiten. Die Auswirkungen schwacher Renditen und höhere Lebenserwartung sind schwer abzuschätzen.

Was ist bei der Pensionskasse zu beachten?
Pensionskasseneinkäufe sind nur bei finanziell gesunden Pensionskassen zu empfehlen. Der Deckungsgrad sollte über 100% liegen. Ansonsten drohen Sanie-rungsmassnahmen, durch die auch freiwillige Einkäufe gekürzt werden können.

Sind Pensionskassen heute solid?
Gemäss Pensionskassenmonitor der Swisscanto beträgt der durchschnittliche Deckungsgrad der Schweizer Pensionskassen 111%. Der Deckungsgrad ist Ausdruck · der finanziellen Gesundheit) der Pensionskasse. Er gibt Auskunft darüber, welcher Anteil der Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung mit Vermögenswerten gedeckt sind.

Wo liegt denn das Problem bei den Pensionskassen?

Pensionskassen leiden unter den gestiegenen Lebenserwartungen von Pensionierten. Dadurch müssen sie mit dem verfügbaren Kapital länger eine Rente bezahlen. Hinzu kommen die aktuell niedrigen Zinsen, die künftige Ertragsaussichten schmälern.

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Freiwilliger Pensionskasseneinkauf


Wenn Sie gut verdienen und über ausreichend Vermögen verfügen, dann ist ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ein gutes Mittel um Steuern zu sparen.

Wie geht man vor?
Der freiwillige Pensionskasseneinkauf läuft einfach ab. Auf Ihre Anfrage sendet Ihnen Ihre Pensionskasse eine Berechnung zu. Das Formular müssen Sie eventuell ausfüllen und je nach Regelement der Pensionskasse unterschrieben zurücksenden. Danach können Sie die freiwillige Einzahlung tätigen.


Darauf müssen Sie bei freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse achten:


Pensionskassen-Unterdeckung:
Besteht die Gefahr, dass die Pensionskasse wegen Unterdeckung saniert werden muss?
Allfällige Sanierungsbeiträge werden auch auf den freiwilligen Einzahlungen erhoben.
Im Falle einer Teilliquidation der Pensionskasse aufgrund einer Unterdeckung werden auch die freiwilligen Einkäufe vor der Auszahlung gekürzt.

Bestehende Freizügigkeitguthaben
Beim Einkauf ist ferner zu beachten, dass zuerst die Austrittsleistungen von früheren Kassen sowie Guthaben aus Freizügigkeitskonti verwendet werden müssen.

Wohneigentumsförderung (WEF)
Einkäufe zur Finanzierung der vollen reglementarischen Leistungen können erst erfolgen, wenn alle getätigten WEF-Vorbezüge vollumfänglich zurückbezahlt worden sind.

Guthaben in der Säule 3a
Der Höchstbetrag der Einkaufssumme reduziert sich um ein Guthaben aus der Säule 3a, soweit es die aufgezinste Summe des jährlichen, gemäss Art. 7 Abs. la BVV3 Einkommens übersteigt.

Zuzug aus dem Ausland
Für Personen, die aus dem Ausland zuziehen und die noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört haben, dürfen in den ersten fünf Jahren nach Eintritt in eine schweizerische Vorsorgeeinrichtung die jährliche Einkaufssumme von 20% des reglementarisch versicherten Lohnes nicht überschreiten.

Auszahlung im Todesfall
Je nach Pensionskassenreglement werden die Einkaufsbeträge bei einem vorzeitigen Todesfall nicht zusätzlich ausbezahlt.

Sperrfrist beachten:
Vorbezug: Bundesgerichtsentscheid BGE  2C_658/2009 vom 12.03.2010
Ab sofort unterliegt auch das vor dem Einkauf angesammelte Altersguthaben, d.h. das gesamte Altersguthaben, der dreijährigen Sperrfrist. Bei Vorbezug werden die vorgenommen Abzüge nicht mehr akzepiert und es kommt zu einer Steuernachzahlung.

Beispiel: Berechnung Steuerreduktion: Einkauf von CHF 90'000 in die Pensionskasse
Arzt, verheiratet, katholisch
Steuerbares Einkommen CHF 180'000, Vermögen CHF 300'000

Berechnung Steuervorteile Stadt Bern Stadt Luzern Stadt Zürich
Einzahlung einmalig CHF 90'000 24'507,40 26'310,95 26'481,25
Anstelle einmaliger Einlage verteilt auf 3 Jahre à je CHF 30'000      
Zusätzliche Steuerersparniss 4'466,00 4'482,10 4'496,00
Total mögliche Steuereinsparung als Angestellter 28'973,40 30'793,05 30'977,25


Weitere Vorteile für freiberufliche Ärzte/-innen
Einsparung: AHV-Beiträge von  CHF 4'275.00

 

Tipp
Einkäufe in die Pensionskasse können in der Regel vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Massgebend ist jedoch immer der Entscheid der Steuerbehörde. Sie können Ihren Einkauf als einmalige Zahlung oder gestaffelt über mehrere Jahre tätigen. Teilbeträge über mehrere Jahre haben den Vorteil, dass die Steuerprogression mehr als einmal gebrochen werden kann. Bitte beachten Sie jedoch bei Teilbeträgen über mehrere Jahre, dass jede Einzahlung eine neue Frist von drei Jahren für Kapitalauszahlungen auslöst.

 



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