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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2020-01 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge LIV: Die Erben müssen ab 2021 die Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass zurückbezahlen
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Am 11. Juli 2019 ist die Referendumsfrist für das am 22. März 2019 vom Parlament gutgeheissene revidierte «Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» abgelaufen. Das Gesetz wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Von der Öffentlichkeit bislang kaum bemerkt, wurde in dieses Gesetz erstmals in der Schweizer Rechtsgeschichte die Rückerstattungspflicht für eine nationale Sozialversicherungsleistung hineingeschmuggelt.
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Darf man eingescannte und dann digital aufbewahrte Krankenakten physisch vernichten?
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Frage von Dr. U. M. in G.: «Wir beabsichtigen in diesem Jahr die Krankenakten unserer Patientinnen und Patienten mithilfe eines professionellen Dienstleisters komplett einzuscannen und dann digital aufzubewahren. Dürfen wir dann die physischen Krankenakten vernichten?» Monika Zahnd (Bild), Leiterin von KG-archivsuisse, beantwortet die Frage.
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Kleine Verwirrung um die Begünstigungsvorschriften beim Tod eines Versicherten in einer Pensionskasse
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Das schreibt die «Neue Zürcher Zeitung (NZZ)» am 23. Dezember 2019: «Engere Begünstigungsregelung in der 2. Säule: Wenn ein aktiv Versicherter vor der Pensionierung verstirbt, wird das angesparte Altersguthaben aufgrund der Begünstigungsordnung der jeweiligen Pensionskasse an die Erben ausbezahlt. Ab dem Jahr 2020 werden die Freiheiten bei der Begünstigungsfestlegung in der 2. Säule eingeschränkt. Bisher konnte das Vorsorgereglement einer Vorsorgestiftung den Lebenspartner und die nicht mehr rentenberechtigten Kinder im gleichen Rang begünstigen. Ab 2020 muss der Versicherte entscheiden, ob der Lebenspartner oder die nicht mehr rentenberechtigten Kinder begünstigt werden sollen.» Fragt sich, ob da eine von vielen übersehene Gesetzesänderung vorliegt.
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Elektronisches Patientendossier: FMH, Health Info Net HIN und Ärztekasse gründen die «AD Swiss EPD Gemeinschaft»
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Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, die Health Info Net AG HIN und die Ärztekasse haben den von Yvonne Gilli (Bild) präsidierten Verein «AD Swiss EPD Gemeinschaft» gegründet. Damit sind die Mediziner nun auch Anbieter für das elektronische Patientendossier (EPD) in der Schweiz. Ärztinnen und Ärzte, Pflegende sowie Therapeutinnen und Therapeuten aller Art können im Dienste ihrer Patientinnen und Patienten mit der «AD Swiss EPD Gemeinschaft» einfach und sicher das Elektronischen Patientendossier nutzen.
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Scheidung: Wann ist der Stichtag für die Berechnung des Ausgleichs der Pensionskassenansprüche?
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Frage von Dr. U. S. in S.: «Ich reichte schon 2016 die Scheidung ein. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und somit immer noch rechtshängig. Meine Frau hat sich während unserer fast zwanzigjährigen Ehe vor allem der Kindererziehung gewidmet, während ich als angestellter Arzt tätig bin. Entsprechend viel werde ich nach Abschluss des Scheidungsverfahrens von meinem Pensionskassenkapital an meine Frau abtreten müssen. Frage: Wann ist in meinen Fall der Stichtag für die Berechnung des Ausgleichs der während der Ehe erworbenen Pensionskassenansprüche?»
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Ärztinnen und Ärzte sollten das Risiko eines Gliederunfalls speziell absichern
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Jeder Beruf hat spezielle Risiken, die ein Weiterführen der beruflichen Tätigkeit verhindern oder einschränken. Zu diesen Risiken zählen bei den Ärztinnen und Ärzten die Gliederunfälle. Diese sollten im Rahmen einer Einzelunfallversicherung speziell abgesichert werden.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56 |
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