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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2020-08 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge LXI: Für die Verlängerung der Eigenheimhypothek mit ein paar Klicks die Konkurrenz unter den Anbietern spielen lassen
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In der persönlichen Vorsorge nimmt die effiziente Bewirtschaftung des Eigenheims einen wichtigen Platz ein. Das wird vermehrt digital möglich gemacht. Unlängst hat beispielsweise die UBS die Immobilienfinanzierungsplattform «key4» lanciert. Das Innovative daran: Wer seine Hypothek verlängern muss oder will, kann mit ein paar Klicks bedürfnisgerechte Konkurrenzofferten verschiedener Hypothekaranbieter einholen. Mit dem Anbieter des individuell besten Angebots kann man dann telefonisch rasch zum Abschluss kommen.
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Über 100'000 Franken im Verlust: Per 1. Januar 2015 zahlt ein Arzt 930'000 Franken in einen Auszahlungsplan, dessen Rückkaufswert am 13. August 2020 nur noch 824'273 Franken beträgt
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Anfrage von Dr. med. S. A. in G.: «Per 1. Januar 2015 zahlte ich 930'000 Franken in den Auszahlungsplan ‘TwinStar Income Plus’ der AXA Winterthur ein. Beginnend am 1. Januar 2024 werden mir laut Vertrag über einen 21-jährigen Zeitraum jährlich mindestens 48'537 Franken ausbezahlt, also insgesamt 1'019'277 Franken. Soweit, so gut, dafür habe ich mich entschieden. Jetzt sollte ich aufgrund eines unvorhergesehenen persönlichen Ereignisses die vor mehr als fünf Jahren investierten 930'000 Franken zurückhaben. Die AXA hat mir jedoch signalisiert, der Rückkaufwert der einbezahlten 930'000 Franken betrage per 13. August 2020 nur noch 824'273 Franken. Das sind mehr als 100'000 Franken Verlust. Ist das normal?»
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Kurzarbeit in Gemeinschaftspraxis: Wie steht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen und der Pensionskasseneintrittsschwelle?
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Anfrage von Frau Dr. med. U. G. in Z.: «Die Belegschaft unserer Gemeinschaftspraxis war während der ausserordentlichen Lage wegen der Coronakrise in Kurzarbeit und ist es teilweise immer noch. Dazu habe ich zwei Fragen. Erstens: Welche Beiträge muss der Arbeitgebende der Pensionskasse und den andern obligatorischen Sozialversicherungen während der Kurzarbeit bezahlen? Zweitens: Bleiben Mitarbeitende bei der Pensionskasse versichert, wenn deren Jahreseinkommen 2020 aufgrund der Coronakrise die Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge von 21'330 Franken Jahreseinkommen nicht erreicht?»
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13'755 Ärztinnen und Ärzte stammen aus dem Ausland oder haben ein ausländisches Arztdiplom – Mehr als ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte im Praxissektor sind 60 Jahre alt oder älter
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Laut der FMH-Ärztestatistik 2019 waren im vergangenen Jahr insgesamt 37’882 Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz berufstätig. Das entspricht einer Zunahme von ein Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist die tiefste Zunahme seit 2015. Der Anteil der Ärztinnen und Ärzte mit einem ausländischem Arztdiplom hat weiter zugenommen und beträgt neu 36,3 Prozent, was einem Plus von 0,9 Prozent entspricht. Im Praxissektor sind mehr als ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte 60 Jahre alt oder älter.
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Einführung des Elektronischen Patientendossiers verzögert sich noch und noch
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Aus der Sicht des Gesetzgebers ist eigentlich alles klar: Gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG), das seit dem 15. April 2017 in Kraft ist, müssen Akutspitäler, Rehakliniken und stationäre Psychiatrien sich innert drei Jahren einer zertifizierten Stammgemeinschaft anschliessen und das Elektronische Patientendossier nutzen. Die dreijährige Frist ist am 15. April 2020 abgelaufen. Die interessierten Medizinalpersonen sowie die Patientinnen und Patienten warten allerdings nach wie vor auf die Einführung des Elektronischen Patientendossiers. Gerade in der Coronakrise würde das Elektronische Patientendossier als digitale Echtzeitdatenquelle wertvolle Dienste leisten. Fragt sich, wie lange die unglaubliche Zangengeburt des Elektronischen Patientendossiers noch dauert.
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Angestellte Ärztinnen und angestellte Ärzte sollten ihr Bedürfnis für eine private Taggeldversicherung abklären
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Anfrage von Frau Dr. med. U. S. in B. : «Ich bin eine angestellte Spitalärztin mit einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Ein befreundeter ebenfalls angestellter Arzt hat mir nun empfohlen, zusätzlich zu den vom Arbeitgeber gebotenen Sozialversicherungen zur ergänzenden Absicherung des Lohnausfallrisikos infolge Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Unfall oder Mutterschaft eine private Taggeldversicherung abzuschliessen. Können Sie mir sagen, was eine solche Versicherung bringt?»
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