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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2021-01 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge LXVI: Wie geht das eigentlich mit der Rückerstattungspflicht der Erben für die ab 2021 ausbezahlten Ergänzungsleistungen?
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Am 1. Januar 2021 ist das revidierte «Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» in Kraft getreten. Ein im schweizerischen Sozialversicherungssystem noch nie dagewesene Neuerung ist die Rückerstattungspflicht der ab 2021 ausbezahlten Ergänzungsleistungen durch die Erben, wenn der Nachlass eines Ergänzungsleistungsbezügers 40'000 Franken übersteigt. Aufgrund mehrerer Anfragen erklären wir, wie diese Rückerstattungspflicht ausgestaltet ist und präsentieren ein gut nachvollziehbares Beispiel dafür.
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Umwandlung der Arztpraxis in eine Praxisaktiengesellschaft: Was sind die Vorteile und auf was ist besonders zu achten?
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Frage von Dr. U. M. in G.: „Ich erwäge, meine Arztpraxis in eine Praxisaktiengesellschaft umzuwandeln. Was sind die hauptsächlichen Vorteile und auf was ist besonders zu achten?“
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Ärztinnen und Ärzte dürfen stolz sein: Im internationalen Vergleich liegt das Schweizer Gesundheitssystem an der Spitze
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Seit 2010 nimmt die Schweiz an den jährlich stattfindenden internationalen gesundheitspolitischen Befragungen des Commonwealth Fund (CWF) teil. Die Leistungen und die Qualität des Gesundheitssystems werden von den 2284 befragten Personen im Rahmen der Commonwealth Fund (CWF)-Befragung in der Schweiz als sehr gut bezeichnet. Die Schweiz nimmt – wie dies bereits andere internationale Studien gezeigt haben – bei der Beurteilung der Leistungen den ersten Platz ein.
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Pensionskassengrundlagen: Gedämpfte Zunahme der Lebenserwartung und Halbierung des Invaliditätsrisikos
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Die neuen technischen Grundlagen «BVG 2020» für die Berechnung der Leistungen und der Verpflichtungen der Pensionskassen sind erschienen. Sie belegen, dass die in der schweizerischen beruflichen Vorsorge versicherten Personen immer älter werden. Die beobachtete Zunahme der Lebenserwartung ist jedoch weniger ausgeprägt als in der Vergangenheit. Gleichzeitig bestätigt sich ein Trend: Die Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden, nimmt weiter ab. Dies zeigen die von Aon Schweiz AG und Libera AG gemeinsam erstellten neuen technischen Pensionskassengrundlagen.
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Elektronisches Patientendossier: Nach dem Kanton Aargau sind nun auch die Kantone Graubünden, Glarus, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden aktiv und weitere folgen
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Die Zertifizierungsstelle KPMG AG hat nach der Stammgemeinschaft eHealth Aargau «SteHAG» auch der Stammgemeinschaft Südost «eSANITA» das Zertifikat erteilt, dass sie alle Erfordernisse gemäss dem «Bundesgesetz über das Elektronische Patientendossier EPDG» erfüllt. Somit wird derzeit in den Kantonen Aargau, Graubünden, Glarus, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden die Einführung des Elektronischen Patientendossiers vorangetrieben. Weitere Kantone und namentlich die Stammgemeinschaft für Ärztinnen und Ärzte folgen im Frühjahr 2021. Im Rahmen der nun beschleunigten Einführung des Elektronischen Patientendossiers hat eHealth Suisse sämtliche ihrer Kommunikationsmittel zum Elektronischen Patientendossier aktualisiert.
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Coronakrise und Skisport: Suva-App «Slope Track» soll helfen, spitalfüllende Unfälle zu vermeiden
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Corona stellt Wintersportlerinnen und Wintersportler vor neue Herausforderungen: Schutzkonzepte gegen die Verbreitung des Coronavirus gilt es einzuhalten. Aber auch Verletzungen beim Schneesport sollten möglichst vermieden werden, um das Gesundheitssystem und namentlich die Spitäler in dieser Coronazeit nicht zusätzlich zu belasten. Die Suva-App «Slope Track» unterstützt dabei, das eigene Risikoverhalten einzuschätzen und gegebenenfalls die eigene Fahrweise anzupassen. Botschafterin der App ist Wendy Holdener (Bild).
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