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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2021-04 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge LXIX: «Soll ich den Aktienteil meiner freien Selbstvorsorge in Form von börsengehandelten Indexfonds ETF oder in Form von Einzelaktien oder in Form eins Mix aus ETFs und Einzelaktien investieren?»
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Frage von Dr. med. K. A. in B.: «Ich, 42-jährig, bin in einer erfolgreichen Gemeinschaftspraxis tätig. Ihre laufende Berichterstattung über die längerfristig offenbar unweigerlich fallenden Pensionskassenrenten hat mich aufgeweckt: Man muss, so denke ich, neben der AHV und der Pensionskasse zusätzlich selbst vorsorgen, wenn man im Pensionsalter ein genügendes Einkommen haben will. Bereits zahle ich den höchstmöglichen Betrag in die steuerbegünstigte freiwillige Vorsorgesäule 3a ein. Zudem will ich künftig im Rahmen der freien Selbstvorsorge wegen des langen Zeithorizonts bis zu meiner Pensionierung in Aktien investieren. Soll ich das in Form von börsengehandelten Indexfonds ETF oder in Form von Einzelaktien oder in Form eines Mix aus ETFs und Einzelaktien tun?»
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Bundesgericht verordnet schweizweit einheitliche Unterhaltsregeln bei Trennung und Scheidung: Auch nach dem 45. Altersjahr ist einer geschiedenen Frau eine Erwerbsarbeit zuzumuten
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Das Bundesgericht hat in fünf wegweisenden Urteilen wichtige Fragen zum Unterhaltsrecht geklärt und teilweise die bisherige Praxis geändert. Zur Berechnung sämtlicher Arten von Unterhalt für Kinder oder Ehegatten ist künftig nur noch eine bestimmte Methode anzuwenden. Zudem nimmt das Bundesgericht eine Praxisänderung bei der Frage vor, wann einem Ehegatten nach der Trennung oder Scheidung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeitzuzumuten ist und in welchen Fällen von einer lebensprägenden Ehe auszugehen ist.
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Schleppende Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens und dauernde Verzögerung des Elektronischen Patentendossiers: Dem Schweizer Parlament ist der Kragen geplatzt
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Faxübermittlung von Coronadaten, Abwesenheit eines elektronischen Impfausweises, Dauerverzögerung des Elektronischen Patientendossiers: Dem Schweizer Parlament ist der Kragen geplatzt. Deshalb haben der Nationalrat am 25. September 2020 und der Ständerat am 8. März 2021 die Motion «Covid-19. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen» angenommen. Mit der Motion wird der Bundesrat verbindlich beauftragt, tätig zu werden. Es geht namentlich darum, das Elektronische Patientendossier rasch für alle Akteure zur Norm zu erklären. Ergänzend dazu haben die führenden Gesundheitsverbände, darunter die FMH, die Allianz «Digitale Transformation im Gesundheitswesen» gegründet.
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Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen müssen auf die QR-Rechnung, die eBill oder eine Kombination davon umstellen
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PostFinance hat das Enddatum der heutigen roten und orangen Einzahlungsscheine auf den 30. September 2022 festgelegt. PostFinance unterstützt damit die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs und die entsprechenden Nachfolgeprodukte QR-Rechnung und eBill. Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden somit für alle Schweizer Bankkunden definitiv abgelöst. Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen, die noch nicht auf die QR-Rechnung, eBill oder eine Kombination davon umgestellt haben, müssen jetzt handeln.
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Bundesrat versenkt das Projekt für eine obligatorische Schweizer Pandemieversicherung
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«Konzept einer Pandemieversicherung wird vorerst nicht weiterverfolgt», lautet der Titel der bundesrätlichen Medienmitteilung vom 1. April 2021. Demnach hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD den Bundesrat am 31. März 2021 über die Abklärungen betreffend eine Pandemieversicherung informiert. Im Zentrum standen dabei die zusammen mit der Versicherungsbranche geleisteten Arbeiten sowie der Entscheid, die Arbeiten am Konzept vorerst nicht fortzuführen. Im Klartext: Das Projekt für eine obligatorische Schweizer Pandemieversicherung ist vom Bundesrat versenkt worden.
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Wie die Versicherungsrisiken von E-Trottinetten korrekt zu versichern sind
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Frage von Dr. med. G. A. in Z.: «Ich bin ein Fan von E-Trottinetten. Mein Sohn, 14-jährig, und meine Tochter, 17-jährig, nutzen unser privates E-Trottinett. Und in unserer Gemeinschaftspraxis mit verschiedenen ärztlichen Disziplinen haben wir zwei E-Trottinette für Hausbesuche. Ich frage mich nun, wie wir die E-Trottinette und deren Nutzung korrekt versichern, damit alle möglichen Versicherungsrisiken abgedeckt sind.»
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56 |
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