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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2021-09 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge LXXIV: Arzt erleidet Unfall und wird invalid. Jetzt will die Pensionskasse wegen «Überentschädigung» seine Rente kürzen. Wir sagen, warum das in diesem Fall nicht geht.
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Anfrage von Dr. med. K. I. in B.: «Ich hatte einen schweren Unfall und bin nun leider im Rollstuhl und arbeitsunfähig. Mein letztes AHV-pflichtiges Jahreseinkommen als ganztägig tätiger Arzt beläuft sich auf 220'000 Franken. Bei der Pensionskasse habe ich aber nur einen Lohn von 150'000 Franken versichert. Wie sich nun herausstellt, erreichen meine Rentenansprüche bei der Invalidenversicherung, bei der Unfallversicherung und bei der Pensionskasse zusammen mit den Kinderrenten für meine vier Kinder mehr als 150'000 Franken pro Jahr. Deshalb will mir nun meine Pensionskasse die von ihr zu bezahlende Rente mit der Begründung «Überentschädigung» so kürzen, dass meine jährliche Gesamtrente von allen Sozialversicherungen nur den Betrag von 135'000 Franken erreicht. Das sind 90 Prozent des bei der Pensionskasse versicherten Lohns. Ist das korrekt?»
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Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitssicherheit in der Arztpraxis: Jetzt gibt es eine kostengünstige digitale Branchenlösung
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Unternehmen und damit auch Arztpraxen, die ihre Mitarbeitenden nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichern, müssen alle geltenden Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) einhalten. Dies gilt auch für Arztpraxen. Damit diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der Arbeitssicherheit nachkommen können, hat die FMH zusammen mit Arbeitssicherheit Schweiz eine speziell auf die ambulante Ärzteschaft zugeschnittene digitale Branchenlösung ausgearbeitet. Diese ist kostengünstig und modular aufgebaut. Somit kann sie individuell auf jede Arztpraxis zugeschnitten werden.
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Das Tarifwerk für ambulante Pauschalen soll bis spätestens Ende 2021 dem Bundesrat eingereicht werden
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Der Krankenversicherungsverband «santésuisse», «H+ Die Spitäler der Schweiz» und die «FMCH Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica» haben unlängst ihr Tarifwerk für flächendeckende ambulante Pauschalen vorgestellt. Verläuft alles wie geplant, sollen demnach im ambulanten Spitalbereich schon bald eine Mehrheit der Leistungen mit Pauschalen abgegolten werden. Je nach Fachgebiet liegt der Anteil sogar bei 70 Prozent oder höher. Die Einreichung des Tarifwerks beim Bundesrat soll gemäss einem von allen Tarifpartnern unterzeichneten «Letter of Intent» bis Ende 2021 erfolgen. Die neuen ambulanten Pauschalen wurden im Rahmen der gemeinsamen Tariforganisation «solutions tarifaires suisses sa» von «santésuisse», «H+» und «FMCH» entwickelt.
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Wohnungseigentümer und andere Immobilienbesitzer aufgepasst: Die Nationalbank schätzt die Wahrscheinlichkeit von Preiseinbrüchen am Schweizer Immobilienmarkt als hoch ein
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Fritz Zurbrügg, Vizepräsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (Bild), warnt am 31. August 2021 im Referat «Hypothekar- und Immobilienmarkt: Aktuelle Entwicklungen bergen Risiken für die Finanzstabilität» an der Universität Luzern: «Wir erachten die Verwundbarkeiten an den Schweizer Hypothekar- und Immobilienmärkten gegenwärtig als hoch.» Betroffen ist besonders der Wohnliegenschaftsmarkt. Hier deuten eine Vielzahl von Indikatoren auf eine Preisblase hin, da die Entwicklung der Preise in den vergangenen Jahren viel stärker war, als Fundamentalfaktoren dies erklären können. Dies gilt für alle Wohnsegmente, also für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser. Ergo: Wer demnächst Immobilientransaktionen tätigen will, sollte die brisante Marktanalyse der Nationalbank in seine Überlegungen miteinbeziehen.
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Ärztemangel in der Grundversorgung: Aus dem Kanton Bern kommt eine wissenschaftliche Studie mit dramatischen Daten
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Die Grundversorgung bildet einen der wichtigsten Pfeiler in der medizinischen Versorgung. Für eine umsichtige Planung des ärztlichen Nachwuchses sind zuverlässige Daten unabdingbar, namentlich zur Beantwortung der folgenden Fragen: Wie viele Grundversorgerinnen und Grundversorger gibt es derzeit? Zu welchen Pensen arbeiten sie und wo? In welchen Gebieten gibt es bereits heute eine Unterversorgung? Wie entwickelt sich diese Unterversorgung in den nächsten fünf Jahren? Mit der «Workforce-Studie 2020-2025 des Berner Instituts für Hausarztmedizin BIHAM» liegen nun erstmals wissenschaftlich fundierte Daten zur medizinischen Grundversorgung im Kanton Bern vor, die ein gesamtschweizerisches Problem greifbar machen.
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Sind spontane Erste Hilfe-Leistungen in der Freizeit von Ärztinnen und Ärzten von der Ärzteberufshaftpflichtversicherung mitgedeckt?
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Drama auf dem Bahnhofperron in Morges am Montag, 30. August 2021: Ein Polizist erschiesst einen psychisch kranken Mann. Erste Hilfe leistet nicht etwa die Polizei, sondern eine vier Minuten nach dem Drama zufällig vorbeikommende medizinische Fachperson. Dieser Vorfall inspiriert Frau Dr. med. I.M. in Z. zu folgender Frage an die ABC-E-News: «Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist für selbständig und angestellt tätige Ärztinnen und Ärzte eine Voraussetzung für die kantonale Berufsausübungsbewilligung. Diese Haftpflichtversicherung deckt die Berufshaftpflicht bei den ärztlichen Tätigkeiten in der selbständigen Praxis oder am Arbeitsplatz beim Arbeitgeber ab. Es stellt sich nun die Frage, ob ärztliche Tätigkeiten ausserhalb des Berufsalltags von der normalen Berufshaftpflichtversicherung auch erfasst werden. Zu denken ist da beispielsweise an spontane ärztliche Erste Hilfe-Leistungen in der Freizeit ausserhalb des Arbeitsplatzes. Wie ist das geregelt? Und Zusatzfrage: Wie können sich Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand für spontane ärztliche Leistungen berufshaftpflichtlich versichern?»
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