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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2022-03 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge LXXX: Nationalrat will den Kauf von Wohneigentum mit dem ersparten Pensionskassengeld wieder erleichtern und höhere steuerbefreite Einzahlungen in die Vorsorgesäule 3a ermöglichen
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Vorsorgefreundlicher Nationalrat in der am Freitag, 18. März 2022, zu Ende gegangenen Frühjahrssession: Der Rat hat mit 81 zu 71 Stimmen zuerst die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlene Motion «Den Erwerb von Wohneigentum mit Hilfe der zweiten Säule erleichtern» gutgeheissen und dann auch noch mit 96 zu 85 Stimmen der Parlamentarischen Initiative «Die persönliche Altersvorsorge stärken» Folge gegeben. Sollten diese Geschäfte auch im Ständerat überleben, würden in der Schweiz die Möglichkeiten, privat vorzusorgen, für viele Menschen erweitert. Lesen Sie, um was es geht.
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Pensionskassen-Neurenten im Jahr 2020: Monatliche Medianneurente der Männer mit 2081 Franken fast doppelt so hoch wie die monatliche Medianneurente der Frauen von 1167 Franken
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Die Frauen müssen bei der Pensionskassenvorsorge nach wie vor stark aufholen: Laut der jüngsten Neurentenstatistik für das Jahr 2020 belief sich eine neue Pensionskassenrente im Median bei den Frauen auf 1167 Franken und bei den Männern auf 2081 Franken pro Monat. «Im Median» bedeutet, dass im Vergleich zur Medianneurente bei beiden Geschlechtern 50 Prozent der Personen eine höhere und 50 Prozent eine tiefere Rente bezogen haben. Ein gleich grosser Unterschied zwischen Frauen und Männern ergibt sich bei den Kapitalleistungen der Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen. Lesen Sie die Daten und die offizielle Begründung dafür.
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Bundesgericht stützt umstrittene Methode zur Bestimmung des Invaliditätsgrades, Behindertenverbände und Gewerkschaften gehen auf die Barrikaden und auch im Parlament regt sich Widerstand
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Medienmitteilung des Bundesgerichts: «Das Bundesgericht hält in seinem Urteil 8C_256/2021 vom 9. März 2022 eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Ermittlung des Invaliditätsgrades anhand der Tabellenlöhne der Lohnstrukturerhebung LSE des Bundesamts für Statistik nicht für angezeigt. Es liegen keine ernsthaften sachlichen Gründe für eine Änderung der Praxis vor.» Die Behindertenverbände und die Gewerkschaften sind mit diesem Urteil überhaupt nicht einverstanden. Und auch im Ständerat wurden in der Frühjahrssession am 17. März 2022 aufgrund einer Interpellation Forderungen nach einer Korrektur an der geltenden IV-Rentenberechnung laut. Lesen sie, um was es geht bei diesem Streit.
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Erbitterte Schlacht um die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschränkung der Kostenanstiegs im Gesundheitswesen geht weiter
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Der Nationalrat will nun doch ein Kostenmonitoring mit Korrekturmöglichkeiten im Gesundheitswesen. Daran beteiligen sollen sich alle Leistungserbringer, auch die Kantone sollen einbezogen werden. Der Rat kam am Montag, 28. Februar 2022 mit 103 zu 87 Stimmen auf einen bereits in beiden Räten gefällten Beschluss zurück. Jetzt muss der Ständerat erneut entscheiden. Die betroffen Verbände wie die FMH sind strikt gegen die Einführung einschränkender Regulierungen. Ungeachtet dessen hat der Bundesrat am 11. März 2022 weitere Kostendämpfungsmassnahmen im Gesundheitswesen in die Vernehmlassung geschickt. Dabei geht es um einen Experimentierartikel und um die kostenlose Datenlieferung durch die Gesundheitsakteure.
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Moderne Autos sind mit dem Internet verbunden: Es entsteht ein neues Tätigkeitfeld für Cyberkriminelle
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Nicht nur elektrisch angetriebene, sondern alle modernen Autos funktionieren immer mehr wie ein Smartphone: Der Bordcomputer nutzt internetbasierte Applikationen und die dafür notwendige Schnittstellen. Und künftig werden Multimediaanwendungen und elektronische Steuerungen die Internetvernetzung der Autos stark vorantreiben. Das erhöht das Risiko, dass neben Computersystemen und Smartphones auch vernetzte Autos vermehrt zu einem Tätigkeitsfeld von Cyberkriminellen werden. Was kann man dagegen tun?
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Die Todesfallrisikoversicherung ist ein flexibles und kostengünstiges Instrument zur finanziellen Absicherung der Folgen des eigenen Ablebens
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Klar, niemand setzt sich bei voller Lebensblüte gerne mit den finanziellen Folgen des eigenen Ablebens auseinander. Aber, wer seine Familie oder die Praxispartner, die Ausbildung der Kinder, Kredite oder Darlehen, den Lebenspartner oder andere geliebte Personen im Falle seines Todes neben der übrigen Vorsorge genügend absichern will, hat mit der Todesfallrisikoversicherung ein ausserordentlich flexibles und kostengünstiges Instrument zur Hand. Wichtig ist dabei auf jeden Fall: Man muss den Bedarf sorgfältig abklären und dann die richtige Laufzeit, die richtigen Begünstigten, die richtige Todesfallsumme und die richtige Prämienformel wählen. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
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