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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2022-04 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge LXXXI: Freiwillige Pensionskasseneinkäufe sind auf Rekordstand
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Die freiwilligen Einkäufe in die Pensionskassen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. 2020 betrugen sie laut der Pensionskassenstatistik insgesamt 6,8 Milliarden Franken und damit gut zwei Drittel mehr als im Jahr 2010. Der Rekordstand ist kein Wunder: Wer derzeit als eher risikoscheuer Mensch über ersparte, geerbte oder geschenkte liquide Mittel verfügt, hat es gar nicht einfach, sein Geld sicher und rentabel anzulegen. Die Frankenzinsen für erstklassige Obligationen sind tief, die Immobilienpreise hoch und die Aktien stark im Risikobereich. Deshalb nutzen viele Pensionskassenangehörige eine bewährte Anlagealternative: den freiwilligen Pensionskasseneinkauf. Hier sorgt der gesetzlich erlaubte Abzug des gesamten Einkaufsbetrags vom jeweils steuerbaren Jahreseinkommen über die damit verbundene Steuerersparnis automatisch für eine ansprechende Rendite. Auch ist das einbezahlte Kapital in der Pensionskasse gut geschützt. Kommt dazu: Für selbständigerwerbende Ärztinnen und Ärzte sowie andere Medizinalpersonen gibt es bei den Pensionskasseneinkäufen ein spezielles AHV-Renditezückerchen.
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«Ehe für alle» ab 1. Juli 2022: Lesbische Witwen sind in der AHV und der Unfallversicherung viel bessergestellt als schwule Witwer
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Bei der «Eingetragenen Partnerschaft» von zwei Frauen oder zwei Männern gilt laut Artikel 13a des «Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG»: Stirbt eine Partnerin oder ein Partner eines gleichgeschlechtlichen Paares, so ist die überlebende Person im Sozialversicherungsrecht einem Witwer gleichgestellt. Ab dem 1. Juli 2022 ist die «Ehe für alle» möglich. Ab dann können sich gleichgeschlechtliche Paare nur noch für die Ehe, aber nicht mehr für die «Eingetragene Partnerschaft» entscheiden. Bestehende «Eingetragenen Partnerschaften» können mit wenig Aufwand in eine Ehe umgewandelt werden. Das hat hinsichtlich der AHV und der obligatorischen Unfallversicherung eine einschneidende Auswirkung: Lesbische Witwen profitieren von den grosszügigen Witwenrenten, während schwule Witwer im Vergleich mit den lesbischen Witwen sozialversicherungsrechtlich diskriminiert werden, gleich wie alle Witwer.
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Viele träumen vom Wohneigentum, aber nur wenige können es sich leisten
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80 Prozent der Menschen, die sich in der Schweiz Wohneigentum wünschen, können sich dies nicht leisten. Grund dafür sind zu hohe Preise und ein zu kleines Vermögen. Das ist ein Ergebnis der im März 2022 veröffentlichten Studie «Wohneigentum: Was macht den Traum der eigenen vier Wände aus?». Die Studie wurde von der «ZHAW School of Management and Law» in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen BWO, dem Hauseigentümerverband Schweiz, der Fédération Romande Immobilière und Raiffeisen mittels persönlicher Interviews und Umfragen erarbeitet. Weitere herausragende Erkenntnis aus der Studie: Die meisten Menschen, die vom Wohneigentum träumen, wünschen sich ein langfristiges Zuhause, Gestaltungsfreiheit sowie Unabhängigkeit von Vermietern und nicht in erster Linie eine lukrative Geldanlage.
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Impfstreit zwischen Eltern: Bundesgericht ordnet entgegen dem Willen der impfgegnerischen Mutter die Impfung ihres fünfjährigen Sohnes an
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Bundesgerichtsurteil 5A_118/2022 vom 15. März 2022: Obwohl es in der Schweiz keinen Impfzwang gibt, muss eine eingefleischte Impfgegnerin ihren fünfjährigen Sohn im Dienste des Kindeswohls und aufgrund der Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit gegen Diphtherie, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln und Pneumokokken impfen lassen. Damit bekommt der impfbefürwortende Vater der unverheirateten und getrenntlebenden Eltern auch vor der höchsten richterlichen Instanz recht.
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44,9 Prozent der Schweizer Ärzteschaft sind Frauen, 38,4 Prozent haben ein ausländisches Diplom und 25 Prozent sind 60 Jahre alt oder älter
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In der Schweiz berufstätige Ärztinnen und Ärzte sind im Jahr 2021 im Durchschnitt älter geworden und die Abhängigkeit des Schweizer Gesundheitswesens von Ärztinnen und Ärzten, die ihr Arztdiplom nicht in der Schweiz erworben haben, nimmt weiter zu. Dies zeigt die FMH-Ärztestatistik 2021. Im Jahr 2021 waren in der Schweiz insgesamt 39’222 Ärztinnen und Ärzte berufstätig. 44,9 Prozent davon sind Frauen. Der Anteil mit einem ausländischen Arztdiplom liegt inzwischen bei 38,4 Prozent, gegenüber dem Vorjahr erneut ein Plus. Und 25 Prozent sind 60 Jahre alt oder älter. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
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Stärkung des Schutzes der Versicherungskundinnen und Versicherungskunden sowie höhere Anforderungen an die Versicherungsvermittler
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Die am 18. März 2022 vom Parlament verabschiedete Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG stellt wichtige Weichen für den Versicherungsstandort Schweiz. Das revidierte Gesetz fördert die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Versicherungsbranche und stärkt gezielt den Schutz der Versicherungskundinnen und Versicherungskunden. Zudem gibt es höhere Anforderungen an die unabhängigen Versicherungsvermittler.
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