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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2022-08 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Interview mit med. dent. Jeong-Woo Yoo in Zug: «Ohne das digitalisierte ‘Patient Relationship Management PRM’ wird es zunehmend schwieriger»
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«Meine Vision ist es, in der Zahnmedizin ein positives Patientenerlebnis zu erreichen», unterstreicht med. dent. Jeong-Woo Yoo, 42-jährig (Bild), im Gespräch mit den «ABC-Info» in seiner modernen Zahnarztpraxis «Smilezone» an der Bahnhostrasse 32 in Zug. Die rasch wachsende Praxis umfasst derzeit 15 Mitarbeitende, davon fünf teilweise in Teilzeit arbeitende Zahnärztinnen und Zahnärzte. Der in Südkorea geborene und in Deutschland zum Zahnarzt ausgebildete Jeong-Woo Yoo ist Inhaber der Zuger Smilezone GmbH und zudem Mitgründer der Zahncal Co, Ltd in Zug und Irland. Ziel dieses Unternehmens ist es, dem digitalisierten «Patient Relationship Management PRM» in der Zahnmedizin zum Durchbruch zu verhelfen. Lesen Sie das Interview mit Jeong-Woo Yoo.
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Serie über die Vorsorge LXXXV: Unverheiratete Lebenspartner, die aus beruflichen Gründen nur am Wochenende und in den Ferien zusammenleben, können sich bei ihren Pensionskassen gegenseitig begünstigen
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Das Bundesgericht hat im Urteil 9C_485/2021 vom 21. Februar 2022 festgelegt, dass eine pensionskassenrelevante Lebensgemeinschaft von unverheirateten Lebenspartnern auch dann erfüllt ist, wenn die beiden Partner aus beruflichen Gründen nur an den Wochenenden und in den Ferien im gemeinsamen Haushalt leben. Das Urteil schafft mithin eine Modernisierung der im Berufsvorsorgegesetz BVG vorausgesetzten Lebensgemeinschaft, die eine Begünstigung des Partners bei der Pensionskasse ermöglicht.
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Schuss vor den Bug der Krankenkassen: FINMA verdonnert CSS zur Rückzahlung von 129 Millionen Franken an die Zusatzversicherten
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Die von Direktor Urban Angehrn (Bild) geführte Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst ein Enforcementverfahren gegen die in der Krankenzusatzversicherung tätige Gesellschaft der CSS-Gruppe ab. Das Verfahren förderte Mängel im Geschäft mit externen Vermittlern zu Tage und zeigte auf, dass die CSS Versicherung AG Teile der Vertriebs- und Verwaltungskosten gruppenintern einseitig zulasten der Zusatzversicherten verteilt. Die FINMA ordnet an, überhöhte Prämien im Umfang von 129 Millionen Franken den betroffenen Zusatzversicherten zurückzuerstatten.
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Letzte Warnung: Ab dem 1. Oktober 2022 können nur noch QR-Rechnungen verarbeitet werden. Orange und rote Einzahlungsscheine sind dann nicht mehr als Zahlungsmittel zugelassen
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Am 16. August 2022 hat der Mediendienst der Bundesverwaltung eine letzte Warnung verbreitet: «Ab dem 1. Oktober 2022 können nur noch QR-Rechnungen verarbeitet werden. Orange und rote Einzahlungsscheine sind danach nicht mehr als Zahlungsmittel zugelassen und können nicht mehr verarbeitet werden.» Somit werden auch Daueraufträge, die auf orangen oder roten Einzahlungsscheinen beruhen, ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt. Die Umstallung auf die QR-Rechnung, die eBill oder eine Kombination davon ist mithin zwingend.
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Wann endet der Anspruch auf die 14-wöchige staatliche Mutterschaftsentschädigung vorzeitig?
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«Es gibt eine Bestimmung zum Mutterschaftsurlaub, die vielen Arbeitgebern und betroffenen Müttern nicht bewusst ist. Am besten, man weist die Mitarbeiterinnen darauf hin, wenn sie in den Mutterschaftsurlaub gehen.» Das schreibt die SVA Zürich in ihrem «Newsletter für Arbeitgebende» vom August 2022. Lesen Sie, um was es geht.
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Darf ich das im Ausland immatrikulierte Auto eines Verwandten oder Bekannten in der Schweiz benutzen?
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Frage von Dr. med. U. K. in B.: «Mein Bruder wohnt im grenznahen Ausland und besucht mich oft mit seinem schnittigen Sportwagen. Wenn er da ist, benutze ich zuweilen das schnelle Fahrzeug. Jetzt sagt mit ein Bekannter, das sei verboten. Hat er recht?» Die Antwort lautet: Ja, der Bekannte hat recht! Lesen Sie, weshalb das so ist.
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