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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2022-11 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge LXXXVIII: Bei der AHV werden Witwer mit Kindern seit dem 11. Oktober 2022 gleichbehandelt wie Witwen mit Kindern
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Gemäss geltendem AHV-Gesetz erhalten verwitwete Männer eine Witwerrente, solange ihre Kinder weniger als 18 Jahre alt sind. Witwen hingegen kriegen die Rente auch dann, wenn die Kinder bereits erwachsen sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR erklärte diese Ungleichbehandlung in einem Urteil vom 11. Oktober 2022 für diskriminierend. Die Schweiz muss deshalb zwingend das AHV-Gesetz anpassen. Das dauert hierzulande lange. Bis zur definitiven AHV-Gesetzesänderung gibt es deshalb eine auf den 11. Oktober 2022 in Kraft getretene Übergangsregelung.
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Pro memoria: Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft
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Nun ist es so weit: Zu Beginn des nächsten Jahres tritt das revidiert Erbrecht in Kraft. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig mittels eines Testaments über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen: Der Pflichtteil beträgt nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs der Erben. Über die andere Hälfte kann frei verfügt werden.
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Ärztinnen und Ärzte können ihr wahres Alter nicht mehr vertuschen
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Ärztinnen und Ärzte sind auch nur Menschen. Und viele Menschen haben ein heimliches Hobby: Ihr wahres Alter mit allen Tricks soweit es geht zu vertuschen. In den Sozialen Medien wird oft eine Altersangabe mit der Endziffer neun angegeben, weil man das Erreichen des magischen Alters von 30, 40, 50, 60 oder 70 gegen aussen partout nicht kundtun will. In der Schweiz sind den Ärztinnen und Ärzten und anderen Medizinalpersonen solche Schummeleien bei der Altersangabe nunmehr verwehrt. Jede Frau und jeder Mann kann mit ein paar Klicks ihren offiziell registrierten Jahrgang erfahren.
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Neue Idee im Kampf gegen die Gesundheitskostenexplosion: Patientinnen und Patienten gezielt in die Rechnungskontrolle miteinbeziehen
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Medieninformation vom 7. November 2022: «In Zeiten steigender Gesundheitskosten nimmt die Bedeutung einer konsequenten Rechnungskontrolle stetig zu. Die Krankenkasse Concordia lanciert als erster Krankenversicherer der Schweiz eine digitale Eigenentwicklung, die den Versicherten eine aktive Beteiligung an der Rechnungskontrolle ermöglicht.»
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Gilt auch für Arztpraxen und alle andern Anbieter im Gesundheitswesen: Die sechs ultimativen Massnahmen für die Prävention von Cyberangriffen
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Thomas Liechti (Bild), Geschäftsführer des Schweizer Rechenzentren-Anbieters Mount10, hat zusammen mit namhaften Partnern wie beispielsweise Swisscom, Microsoft, Schweizer Post, Cisco oder dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit NCSC die Initiative «Swiss Cyber Defence DNA» ins Leben gerufen. Gemeinsam bieten die Initianten den Schweizer Klein- und Mittelunternehmen KMU aller Branchen einen «Cybersecurity-Best-Practice-Leitfaden» mit sechs ultimativen Massnahmen an. Lesen Sie, welche sechs Massnahmen man für die Prävention von Cyberangriffen unbedingt ergreifen sollte.
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Vorschlag des Bundesrats: Im Fall eines schweren Erdbebens werden alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zur Kasse gebeten
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Wohl noch unter dem Eindruck der riesigen Staatsausgaben für die privat nicht versicherbare Coronapandemie sowie angespornt von der im Parlament angenommenen Motion «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 9. November 2022 beschlossen: Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD wird beauftragt, bis im Dezember 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Verfassungsänderung für die Finanzierung von Erdbebenschäden zu erarbeiten. Die Vorlage sieht vor, dass im Fall eines schweren Erdbebens alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Schweiz einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten müssten.
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