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Newsletter der ABC Ärzteberatung

>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2024-11
Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Ehe und Konkubinat II: Ein öffentlich beurkundeter Konkubinatsvertrag bringt Rechtssicherheit
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| In der Schweiz gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen für das Konkubinat. Deswegen ist ein gut abgefasster, schriftlicher und womöglich öffentlich beurkundeter Konkubinatsvertrag wichtig für die rechtliche Sicherheit im Zusammenleben eines unverheirateten Paars. Das gilt namentlich bei gemeinsamen oder mitgebrachten Kindern, beim Erwerb von Wohneigentum und bei einer allfälligen Trennung. Lesen Sie einige Punkte, die im Konkubinatsvertrag festgehalten und regelmässig auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollten. |
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Bundesrat ermöglicht nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a
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| Der Bundesrat (Bild) muss heftig sparen. Aufgrund der Empfehlungen der «Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» hat er unlängst angekündigt, im Dienste der notwendigen Mehreinnahmen die privilegierte Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Vorsorgesäule 3a demnächst aufzugeben. Wie das gehen soll, wird Ende Januar 2025 bekanntgegeben. Doch nun kommt zuerst ein Schritt in die Gegenrichtung: Der Bundesrat führt auf den 1. Januar 2025 die Möglichkeit der nachträglichen Einzahlung in die steuerbegünstigte Säule 3a ein. Für Bund, Kantone und Gemeinden wird das im Widerspruch zum Spardruck erhebliche Steuereinbussen verursachen. Lesen Sie Einzelheiten dazu. |
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Aus Santésuisse und Curafutura wird «prio.swiss – Der Verband Schweizer Krankenversicherer»
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| Mit der Fusion der beiden grossen Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura entsteht ab dem 1. Januar 2025 der neue Verband «prio.swiss – Der Verband Schweizer Krankenversicherer». Dieser Verband wird nahezu 100 Prozent der Schweizer Krankenversicherer vertreten: Auch die bisher nicht angeschlossenen Krankenkassen werden beitreten. «prio.swiss» wird auf den bestehenden Strukturen von Curafutura aufgebaut. Felix Gutzwiller, alt Ständerat und emeritierter Medizinprofessor der Universität Zürich, wird den Aufbau von «prio.swiss» als vorübergehender Präsident drei bis sechs Monate leiten. Saskia Schenker wird Direktorin des Verbands. |
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AHV/IV-Maximalrente steigt von 2'450 auf 2'520 Franken pro Monat
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| Die AHV/IV-Renten werden gemäss dem gesetzlichen Mischindex, der die Preis- und Lohnentwicklung einfängt, ab dem 1. Januar 2025 erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1225 auf 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO steigen von 514 auf 530 Franken pro Jahr, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 980 auf 1010 Franken. Zusätzlich werden ab dem Januar 2025 weitere wichtige Grenzwerte der Schweizer Sozialversicherungen erhöht, insbesondere bei den Pensionskassen. |
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Die lebenslange AHV-Witwenrente ist bald passé
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| Der Bundesrat will die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen: Er hat die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Anpassung der Hinterlassenenrenten)» an das Parlament weitergeleitet. Die lebenslange AHV-Witwenrente fällt weg. Dafür erhält ein hinterlassener Elternteil bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente, und zwar unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwen und Witwern sowie jene für über 50-jährige Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen werden weiter ausgerichtet. Bei jüngeren Personen bleibt der Rentenanspruch noch zwei Jahre bestehen. |
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Neun Tipps für mehr Cybersicherheit in den Arztpraxen
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| Der Bundesrat will, dass das Bundesamt für Cybersicherheit BACS bei einem Cybervorfall rascher und effizienter Unterstützung durch das Kommando Cyber der Armee erhalten kann. Dafür müssen Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Die Arbeiten dazu laufen. Es bleibt aber dabei: Jedes Unternehmen, jede Arztpraxis und jede medizinische Einrichtung muss seine eigene Abwehr von Cyberangriffen laufend vervollkommnen. Lesen Sie dazu unsere neun Tipps. |
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