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Newsletter der ABC Ärzteberatung

>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2025-02
Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Ehe und Konkubinat V: Vorsorgeaufträge machen und hinterlegen!
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| Ob verheiratet oder im Konkubinat lebend: Wir alle laufen Gefahr, wegen einer heimtückischen Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend oder für immer die Urteilsfähigkeit zu verlieren. Wer dafür nicht vorsorgt, fällt bei einer nachgewiesenen Handlungsunfähigkeit unter die im Zivilgesetzbuch festgehaltenen «Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen». Dann mischt sich der Staat ein. Wer die staatliche Einmischung verhindern will, muss einen Vorsorgeauftrag samt Patientenverfügung machen und hinterlegen. |
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AHV-Rente früher oder später beziehen – so geht’s!
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| Seit dem Inkrafttreten der Reform «AHV 21» am 1. Januar 2025 können Frauen und Männer die AHV-Rente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Der gewünschte Rentenanteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent. Wer die Rente bereits vor dem Referenzalter von 65 bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als bei Erreichen des Referenzalters bezieht, erhält einen Zuschlag. Die Kombination von Vorbezug und Aufschub ist ebenfalls möglich: Man kann einen Teil der Altersrente vorbeziehen und nach dem Referenzalter von 65 einen Teil aufschieben. |
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Der Bund will Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und der Säule 3a höher besteuern
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| Der Bundesrat hat das «Entlastungspaket 27» bis zum 5. Mai 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. 200 Millionen Franken davon sollen durch Mehreinnahmen mittels einer Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Säule 3a erzielt werden. Lesen Sie, wie dieser Zugriff auf Vorsorgegelder vor sich gehen soll. |
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Bundesgericht: Gesetzlicher Digitalisierungszwang ist verfassungskonform
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| Bundesgerichtsentscheid 2C_113/2024 vom 3. Dezember 2024: Der Kanton Zürich darf von Anwältinnen und Anwälten verlangen, ab 2026 mit Gerichten und kantonalen Verwaltungsbehörden ausschliesslich auf elektronischem Weg, «digital only», zu kommunizieren. Dieses Urteil ist wegweisend, weil auf Bundesebene sowohl für den Berufsstand der Anwältinnen und Anwälte wie auch für den Berufsstand der Ärztinnen und Ärzte Bundesgesetze mit einem Digitalisierungszwang bald in Kraft treten sollen. |
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Abseits der Piste unterwegs? Taggelder oder Renten können gekürzt werden!
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| Auch in diesem Winter geschieht es wieder: Skifahrer verlassen unter Missachtung aller Vorsichtsgebote die markierten Skipisten und frönen dem Vergnügen des Tiefschneefahrens. Geschieht dann ein Unfall, gibt es allenfalls ein böses Erwachen: Die obligatorische Unfallversicherung verweigert Geldleistungen wie Taggelder oder Renten. Lesen Sie, was Wagnisliebhaberinnen oder Wagnisliebhaber im Bereich der Unfallversicherung vorkehren müssen. |
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11 Empfehlungen der FMH für mehr Datenschutz und Datensicherheit in der Arztpraxis
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| Jede Arztpraxis ist für die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit verantwortlich. Der Gesetzgeber hat medizinische Daten im Bundesgesetz zum Datenschutz DSG als besonders schützenswerte Personendaten eingestuft, sodass umfangreiche Massnahmen für einen angemessenen Schutz dieser Daten erforderlich sind. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH hat im Dokument «IT-Grundschutz für Praxisärztinnen und Praxisärzte» 11 Empfehlungen für den Aufbau und den Erhalt des Datenschutzes und der Datensicherheit in der Arztpraxis veröffentlicht.. |
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