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Newsletter der ABC Ärzteberatung

>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2025-06
Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Bundesrat: Erhöhung des AHV-Referenzalters bleibt ein Tabu
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| Derzeit beziehen rund 2,5 Millionen Personen eine AHV-Rente. 2030 werden es schätzungsweise 2,8 Millionen sein, im Jahr 2035 rund 3 Millionen. Gleichzeitig wächst die Erwerbsbevölkerung kaum. Ergo: Das Verhältnis zwischen der Anzahl Personen im erwerbsfähigen Alter und jener der Rentnerinnen sowie Rentner verschlechtert sich dramatisch. Und damit auch die finanzielle Lage der AHV. Der Bundesrat will deshalb die AHV stabilisieren und modernisieren. Am 14. Mai 2025 hat er die Stossrichtung dazu festgelegt: Erhöhung der Einnahmen über Lohnprozente und Mehrwertsteuer und Förderung der Weiterbeschäftigung nach dem AHV-Referenzalter 65. Aber die Erhöhung des Referenzalters bleibt ein Tabu. |
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«Jetzt die Vorsorge der Jungen stärken»
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| Unter dem Titel «Jetzt die Vorsorge der Jungen stärken» schreibt «KMU_today» am 5. Juni 2025: «Unser Vorsorgesystem hat ein absurdes Designproblem, das junge Menschen Jahr für Jahr viel Geld kostet: Mit 18 dürfen junge Arbeitnehmende zwar bereits für Tod und Invalidität in die Pensionskasse einzahlen, aber fürs eigene Alter erst mit 25 Jahren. Diese willkürliche Altersdiskriminierung stammt aus dem Jahr 1985, als das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge (BVG) eingeführt wurde.» |
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Bundesgericht: Kein gesetzliches Höchstalter für Ärztinnen und Ärzte
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| Entscheid 2C_486/2024 des Bundesgerichts vom 14. April 2025: Der Kanton Neuenburg darf für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an Ärztinnen und Ärzte sowie für andere bewilligungspflichtige Medizinalberufe kein Höchstalter festschreiben. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Arztes gut, dem die Berufsausübung vom Kanton Neuenburg nur bis zum 80. Geburtstag bewilligt wurde. |
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Künstliche Intelligenz: Vertikale KI-Agenten verändern Schweizer Arztpraxen
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| Millionen von Menschen nutzen tagtäglich die Künstliche Intelligenz(KI)-Chats wie ChatGPT, Copilot, DeepSeek oder Perplexity. Aber die einzelnen Wirtschaftsbranchen wie das Gesundheitswesen werden nicht von diesen breiten KI-Chats grundlegend verändert, sondern von vertikalen Künstliche Intelligenz(KI)-Agenten. Deren Hauptaufgabe ist die mittles Künstlicher Intelligenz geschaffene Automatisierung repetitiver oder komplexer Aufgaben, die bislang von Menschen ausgeführt werden. Das Gesundheitswesen ist ein Vorreiter des Einsatzes von vertikalen KI-Agenten. |
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Von der Pflegefachperson bis zur Chefärztin und dem Spitaldirektor: Aktuelle Löhne in der Gesundheitsbranche
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| Das Lohnbuch Schweiz 2025 bietet einen umfassenden Überblick über die in der Schweiz gültigen Branchenlöhne, Berufslöhne und Mindestlöhne. Alles ist übersichtlich nach Wirtschafts- und Berufszweigen gegliedert. Die über 9’400 Lohnangaben stammen aus Gesamtarbeitsverträgen sowie aus Empfehlungen und Statistiken der schweizerischen Berufs- und Arbeitgeberverbände. Das erlaubt, für die Gesundheitsbranche die derzeitigen Löhne von der Pflegefachfrau bis zum Chefarzt und dem Spitaldirektor herauszulesen. Erfahren Sie, wie hoch gängige, dreizehnmal pro Jahr bezahlte Monatslöhne ohne Zulagen, Sondervergütungen und Boni in der Gesundheitsbranche sind. |
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Versicherungsverband: «Was ist eine Cyberversicherung und was deckt sie?»
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| Der Schweizerische Versicherungsverband SVV schreibt am 7. Mai 2025 unter dem Titel «Was ist eine Cyberversicherung und was deckt sie?»: «Cyberattacken können Unternehmen und Privatpersonen ohne Vorwarnung treffen und grosse finanzielle Folgen nach sich ziehen. Präventionsmassnahmen helfen zwar, das Risiko stark zu minimieren, bieten jedoch keinen hundertprozentigen Schutz. Eine Cyberversicherung bietet finanzielle Absicherung und unterstützt bei der Vorbeugung, aber auch während und nach einem allfälligen Angriff.» Lesen Sie die Erläuterungen des SVV dazu. |
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