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Newsletter der ABC Ärzteberatung

>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2025-08
Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Fünf Vorsorgetipps für Teilzeiterwerbstätige
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| Im 1. Quartal 2025 waren in der Schweiz laut der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 5,342 Millionen Personen erwerbstätig. Davon waren 1,898 Millionen Personen teilzeiterwerbstätig. Der Frauenanteil der Teilzeiterwerbstätigen beläuft sich auf rund 70 Prozent. Ob Frau oder Mann, eines müssen die Teilzeiterwerbstätigen besonders beachten: Jegliche Teilzeitarbeit schmälert die Altersvorsorge erheblich. Deshalb: fünf Vorsorgetipps für Teilzeiterwerbstätige. |
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Praxisaufgabe mit anschliessender SEHR reduzierter Arzttätigkeit: Genügt dafür eine Privathaftpflichtversicherung?
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| Anfrage von Frau Dr. med. D.G. in W.: «Ich will meine Arztpraxis demnächst aufgeben. Aber ich will meine Berufsausübungsbewilligung sowie die darauf beruhende ZSR(Zahlstellenregister)-Nummer unbedingt behalten. Der Grund: Ich will auch ohne meine Arztpraxis noch eine SEHR reduzierte ärztliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise Rezepte ausstellen. Meine Frage: Ist mein Vorhaben möglich, wenn ich dafür nur noch eine angepasste Privathaftpflichtversicherung und nicht mehr die teurere Berufshaftpflichtversicherung habe?» |
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In der Medizin ist der Einsatz Künstlicher Intelligenz ein ethisches Muss
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| Die Medizin steht am Beginn einer neuen Ära: Die Künstliche Intelligenz KI verspricht, Diagnosen zu präzisieren, Behandlungswege zu optimieren und Patientinnen und Patienten weltweit besser zu versorgen. Angesichts dieser Potenziale stellt sich nicht mehr allein die Frage, ob KI in der Medizin eingesetzt werden sollte. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob es ethisch überhaupt noch vertretbar ist, auf den Einsatz der Künstlichen Intelligenz KI in der Medizin zu verzichten. Die Antwort darauf führt ins Zentrum medizinischer Ethik und sozialen Handelns. |
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Einführung des TARDOC am 1. Januar 2026: Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Besitzstände bis spätestens am 30. September 2025 beantragen!
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| Am 1. Januar 2026 wird TARDOC den bisherigen TARMED-Tarif ablösen. Für Ärztinnen und Ärzte, die bislang nach TARMED abrechneten, ergeben sich daraus grundlegende Veränderungen in den Abrechnungsmodalitäten und den Abrechnungsbedingungen. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, gibt es verbindliche Besitzstandsregelungen. Diese sollen die erworbenen Rechte und Vergütungsansprüche der Ärztinnen und Ärzte absichern, damit sie bei der Tarifumstellung nicht unerwartete finanzielle Einbussen erleiden. Ärztinnen und Ärzte müssen unbedingt bis spätestens zum 30. September 2025 ihre Besitzstände durch Einreichung eines Antrags gemäss einem verbindlich festgelegten Verfahren geltend machen. Hier einige Einzelheiten dazu. |
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Das müssen Sie tun, wenn Ihr Smartphone gestohlen wurde
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| «Handydiebstähle: Schaden in Millionenhöhe», lautet der Titel einer Medienmitteilung der AXA vom 28. Juli 2025: «Rund zwei Millionen Franken bezahlt die AXA jährlich für gestohlene Smartphones. Währenddem die Anzahl rückläufig ist, steigt der Schadendurchschnitt kontinuierlich an. Versicherte aus den Kantonen Genf, Basel-Stadt und Neuenburg haben in den letzten fünf Jahren am häufigsten gestohlene Handys gemeldet.» Fragt sich: Was ist zu tun, wenn das Handy plötzlich weg ist? |
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Traumvorlage für Cyberkriminelle: Google revolutioniert mit «Veo 3» die Generierung von Videos mit Künstlicher Intelligenz
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| Google hat am 20. Mai 2025 an seiner Entwicklerkonferenz im Shoreline Amphitheatre in Mountain View, Kalifornien, den Künstliche Intelligenz(KI)-Videogenerator «Veo 3» vorgestellt. Google hat mit «Veo 3» eine neue Dimension der Künstlichen Intelligenz eingeläutet, die weit über bisherige Möglichkeiten der Videogenerierung hinausgeht: «Veo 3» kann aus einfachen Textbeschreibungen, den Prompts, hochrealistische vertonte Videos in «Full High Definition» (1080 Pixel-Qualität) erstellen. Oder: Mit «Veo 3» werden die Grenzen zwischen Wirklichkeit und Fiktion endgültig verwischt. Bei Videos stellt sich nun stets die Frage, ob sie echt oder eine KI-generierte Täuschung sind. In der Schweiz kann man mit dem Google AI Ultra-Abo auf den KI-Videogenerator «Veo 3» zugreifen. |
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