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Newsletter der ABC Ärzteberatung

>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2025-12
Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Ein guter Neujahrsvorsatz: Machen Sie 2026 ein Testament! Wir sagen Ihnen, was Sie beachten müssen
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| Die Statistiken belegen: Wir Schweizerinnen und Schweizer sind überwiegend Testamentmuffel. Aber seit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Revision des Erbrechts gibt es einen besonderen Grund, endlich sein Testament zu verfassen: Die Pflichtteile sind tiefer. Damit gibt es höhere freie Quoten, über die man selbst bestimmen kann. Davon kann man allerdings nur profitieren, wenn man ein Testament macht. Dann kann man im Vergleich zum alten Erbrecht beispielswese den Ehepartner, den Konkubinatspartner oder gemeinnützige Organisationen stärker begünstigen. |
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Ein Kapitalbezug der Pensionskasse ist nicht in jedem Fall die beste Vorsorgestrategie
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| Medienmitteilung des Bundesamts für Statistik vom 27. November 2025: «2024 bezogen 45 Prozent der Neurentnerinnen und Neurentner ihre Pensionskassenleistung ausschliesslich als Kapital, 36 Prozent ausschliesslich als Rente und 19 Prozent als Kombination aus Rente und Kapital.» Damit bestätigt sich der Trend aus dem Vorjahr: Erheblich mehr Pensionskassenversicherte entscheiden sich für den ausschliesslichen Kapitalbezug als für den ausschliesslichen Rentenbezug. Für die Beliebtheit des Kapitalbezugs aus der Pensionskasse gibt es etliche gute Gründe. Aber: Wer das Pensionskassenkapital bezieht und bewusst auf die sichere lebenslange Rente verzichtet, geht ein Risiko ein. Dieses Risiko wird zuweilen unterschätzt. |
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Abschaffung des Eigenmietwerts: Worauf Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer achten müssen
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| In der Volksabstimmung vom 28. September 2025 hat das Schweizervolk die Besteuerung des Eigenmietwerts und die damit verbundenen Steuerabzüge für Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abgeschafft. Die Gesetzesänderung wird frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die Gesetzeslage unverändert. Wohneigentümer haben mithin noch mindestens zwei Jahre Zeit, um für sich die bestmögliche Ausgangslage unter den neuen Gesetzesbestimmungen zu schaffen. |
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Acht neue Empfehlungen der FMH zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz im ärztlichen Alltag
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| Im Rahmen des Berichts «Grosse Sprachmodelle verstehen» gibt der Berufsverband der Ärzteschaft in der Schweiz FMH acht neue Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz KI im ärztlichen Alltag. Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzten eine praxisnahe Orientierung zu bieten und zentrale Herausforderungen wie Datenschutz, Transparenz und Verantwortung einzuordnen. Der Bericht ergänzt das Grundlagenpapier «Künstliche Intelligenz im ärztlichen Alltag – Einsatzgebiet in der Medizin: Nutzen, Herausforderungen und Forderungen der FMH» von 2022 und soll zur Diskussion über den sicheren und sinnvollen Einsatz von KI im ärztlichen Alltag beitragen. Lesen Sie die acht neuen Empfehlungen. |
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Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen müssen ihre Website dem KI-Zeitalter anpassen
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| Künstliche Intelligenz KI verändert die Art, wie Menschen im Internet suchen: Suchanfragen werden immer häufiger über KI-gestützte Systeme gestellt. KI-Tools wie ChatGPT, Google Gemini oder Perplexity liefern direkte Antworten, statt wie klassische Suchmaschinen eine Liste von Links auszuspielen. Wenn eine Arztpraxis oder eine andere medizinische Einrichtung in der neuen KI-Welt sichtbar bleiben will, muss der Inhalt ihrer Website angepasst werden. Der «Leitfaden Onlinesuche» von «DirectPoint» der Schweizer Post zeigt, wie das gehen soll. Lesen Sie, wie Ihre Website für das KI-Zeitalter optimiert werden muss. |
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Über Weihnachten und Neujahr sind besonders viele Cyberkriminelle am Werk: So sorgen Sie vor
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| Die Freizeit rund um Weihnachten und Neujahr nutzen die Cyberkriminellen für eine erhöhte Aktivität. Laut Studien nehmen die Ransomangriffe, die Betrugsversuche mittels Künstlicher Intelligenz, die Phishingangriffe sowie die Datenaustauschaktivitäten der Cyberkriminellen im Darknet während der Festzeit mächtig zu. Bei vielen Arztpraxen und andern medizinischen Einrichtungen jedoch geschieht akurat das Gegenteil: Die Cyberabwehr sowie die Cybernotfallmassnahmen sind während der Feiertage wegen ungenügender Vorbereitung sowie wegen Abwesenheiten und Nichterreichbarkeit von Schlüsselpersonen geschwächt. Deshalb: Sie müssen der erhöhten Cybergefahr während Weihnachten und Neujahr mit mindestens sechs klaren Massnahmen begegnen. |
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