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Newsletter der ABC Ärzteberatung

>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2026-03
Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Beginnen Sie die Planung Ihrer Pensionierung spätestens mit 50!
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| Wer nicht plötzlich oder absehbar entlassen wird, hat für seinen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand grundsätzlich die Qual der Wahl zwischen Frühpensionierung, Teilpensionierung, ordentlicher Pensionierung und Spätpensionierung. Wer das Ziel hat, bis zu seinem Lebensende in etwa den gewohnten Lebensstandard weiter führen zu können, muss dafür genügend Geld einplanen. Denn beispielsweise eine Frühpensionierung ist zwar verlockend, aber enorm teuer. Ergo: Ohne sorgfältige Vorsorgeplanung ist eine Frühpensionierung kaum machbar. Etwas besser sieht es bei einer Teilpensionierung aus. |
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Wie kommt eigentlich Ihre künftige AHV-Rente zustande und wie hoch wird sie sein?
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| «Die AHV ist das Fundament der Schweizer Altersvorsorge. Ihre Statuten sind komplex. Ab 2026 gelten zudem neue Regeln für Vorsorge und Pensionierung. Die wichtigsten Eckwerte sollten Sie kennen, damit Sie nicht falsche Vorstellungen von ihrer künftigen AHV-Rente haben.» Das schreibt Susanne Toren in «Smart Money von Finanz und Wirtschaft». Die Höhe Ihrer künftigen AHV-Rente hängt ab von den anrechenbaren Beitragsjahren, von den Einkommen, auf denen Beiträge bezahlt worden sind, sowie von den Erziehungsgutschriften und Betreuungsgutschriften. |
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Schweizer Ärztinnen und Ärzte sind mit ihrer Tätigkeit zufrieden, obwohl sich die Hälfte gestresst fühlt
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| Ärztinnen und Ärzte in der Grundversorgung bewerten die Gesamtleistung des Schweizer Gesundheitssystems als sehr gut oder gut. Mit ihrer eigenen Tätigkeit sind fast acht von zehn Ärztinnen und Ärzte ziemlich bis sehr zufrieden, obwohl sich die Hälfte sehr gestresst oder äusserst gestresst fühlt. Dies zeigt eine internationale Befragung, die unter der Schirmherrschaft der Stiftung Commonwealth Fund in zehn Ländern durchgeführt wurde. |
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Taggeldversicherung: Frühere Krebserkrankungen und Unfälle müssen weiterhin angegeben werden
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| Am 18. Dezember 2025 hat Nationalrat Benjamin Roduit die Motion «Zeitliche Begrenzung der Anzeigepflicht bei Gesundheitsfragebögen vor Abschluss einer Taggeldversicherung» eingereicht. Demnach soll der Bundesrat beauftragt werden, im Hinblick auf den Abschluss einer Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung die Anzeigepflicht für frühere Krankheiten wie Krebs oder unfallbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen auf maximal fünf Jahre vor dem Versicherungsantrag zu begrenzen. Am 18. Februar 2026 hat der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. Die Krebsliga bedauert diesen Entscheid und ermutigt das Parlament, die Hindernisse im Hinblick auf den Abschluss einer Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung für ehemalige Patientinnen und Patienten wie Krebsüberlebende endlich zu beseitigen. |
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Ärztinnen und Ärzte brauchen neben der beruflichen auch eine umfassende private Haftpflichtversicherung
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| Es ist eine Selbstverständlichkeit: Ärztinnen Ärzte müssen zur Erlangung der Berufsausübungsbewilligung den zuständigen Behörden den Nachweis einer genügenden Arzthaftpflichtversicherung erbringen. Aber: Ärztinnen und Ärzte sollten auch privat eine genügende freiwillige Haftpflichtversicherung abschliessen, die alle ihre möglichen privaten Haftpflichtrisiken absichert. Mitgedeckt sein sollten namentlich Haftpflichtfälle aufgrund von grobfahrlässigem Handeln, Haftpflichtfälle aufgrund der Nutzung fremder Fahrzeuge oder Haftpflichtfälle aufgrund von gar nicht so seltenen unentgeltlichen medizinischen Tätigkeiten. |
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Zwölf Tipps, wie Sie trotz KI Ihre digitale Selbstbestimmung bewahren
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| Unter dem Titel «Künstliche Intelligenz KI ist ein Brandbeschleuniger und nun droht in unserem digitalen Leben der totale Kontrollverlust» schreibt die «Neue Zürcher Zeitung NZZ» am 10. Februar 2026: «Mit gesundem Misstrauen und ein wenig Disziplin lässt sich trotz KI ein Mindestmass an digitaler Selbstbestimmung bewahren. Zwölf Grundsätze, um im Internet nicht unterzugehen.» Lesen Sie eine Zusammenfassung der zwölf Grundsätze. |
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