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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2017-03 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XXVI: Rentenbezug zwischen 62 und 70, Erhöhung des Referenzalters für Frauen, Senkung des obligatorischen Rentenumwandlungssatzes
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Das Parlament hat die «Altersvorsorge 2020» am 17. März 2017 unter Dach und Fach gebracht. Erstmals werden die erste und die zweite Säule gleichzeitig reformiert. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität der schweizerischen Altersvorsorge zu sichern und gleichzeitig das Rentenniveau zu erhalten. Die Volksabstimmung ist auf den 24. September 2017 festgelegt. Hier die Hauptpunkte der Reform für Sie zusammengestellt.
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Gute Nachricht für angestellte Ärztinnen und Ärzte: Vorbezug aus Pensionskasse für Finanzierung der Selbständigkeit wird wohl erhalten bleiben
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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat die Reform des Ergänzungsleistungsgesetzes durchberaten und ist mit den Vorschlägen des Bundesrats im Grossen und Ganzen einverstanden. Unbestritten war in der Kommission, dass der obligatorische Teil der Pensionskasse künftig nur noch als Rente und nicht mehr als Kapital bezogen werden darf. In Bezug auf die Finanzierung der Selbständigkeit wird dem Ständerat allerdings eine vom Bundesrat abweichende Regelung vorgeschlagen.
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Bundesgericht: Krankenkassen müssen auch bei somatoformen Schmerzstörungen opioidhaltige Medikamente bezahlen – aber nicht ewig
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Krankenkassen müssen die Kosten für opioidhaltige Medikamente nicht nur bei chronischen Schmerzen bezahlen, sondern auch bei somatoformen Schmerzstörungen. Ist eine entsprechende Behandlung aber nicht mehr wirksam und zweckmässig, ist sie von der obligatorischen Krankenversicherung nicht mehr zu tragen. Hier einige Erwägungen des Bundesgerichts zu diesem Entscheid.
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Muss ich eine Angestellte für die Praxisreinigung mit 5'000 Franken Jahreslohn bei unserer Pensionskasse versichern?
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Anfrage von Dr.med. I. M. in U.: «Wir haben für unsere Arztpraxis zwei Reinigungsangestellte, für die wir zusammen mit dem übrigen Praxispersonal die AHV-Beiträge bezahlen. Die eine erreicht rund 5’000 Franken Jahreslohn und die andere rund 4’000 Franken. Wie steht es bei diesen Mitarbeitenden mit geringfügigen Jahreslöhnen mit dem Anschluss an unsere Pensionskasse?»
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Welches sind die grundversicherten Zahnbehandlungen und wie steht es damit bei einem Kassenwechsel?
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Anfrage von Frau Dr. med. V.M. in L.: «Meine Tochter ist in einer längerfristigen zahnärztlichen Behandlung, die bislang von der Grundversicherung übernommen worden ist. Jetzt hat sie Ende 2016 die Krankenversicherung gewechselt. Aufgrund von Unklarheiten und Diskussionen mit den zwei betroffenen Krankenversichern fragt sie mich nun, wie es bei einem Krankenkassenwechsel mit der Zahlungspflicht des alten und neuen Versicherers steht.»
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Erdbebenversicherung zur Wiederherstellung eines beschädigten Gebäudes zum Neuwert ohne Begrenzung
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Am 6. März 2017 erschütterte erneut ein Erdbeben der Stärke 4,6 die Zentralschweiz und umliegende Gebiete. Das fragte sich erneut manch ein Immobilieneigentümer, ob er für das Erdbebenrisiko genügend versichert sei. Zumal es die Schweizer Politiker nicht fertigbringen, eine gesetzlich geregelte Erdbebenversicherung mit dem höchstmöglichen Risikoausgleich zu schaffen. Es gibt aber private Erdbebenversicherungen mit einem umfassenden Schutz.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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