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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2017-05 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XXVIII: Viele Pensionskassen haben die Anpassung der Rentenumwandlungssätze bereits beschlossen
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Anfrage von Dr. med. U. M. in Z.: «Sie schreiben, aufgrund sinkender Rentenumwandlungssätze seien die Pensionskassenrenten im freien Fall. Ich bin als selbständiger Arzt bei der VSAO Stiftung für Selbständigerwerbende versichert. Ich will mich im Dezember 2017 als 65-Jähriger ordentlich pensionieren lassen. Ich habe deshalb meinen provisorischen Rentenbescheid auf der Grundlage eines Rentenumwandlungssatzes von 5,40 Prozent bereits erhalten. Kann die versprochene Jahresrente noch schrumpfen?»
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Aufschub der Mutterschaftsentschädigung I: Achtung, der Arbeitgeber ist voll lohnfortzahlungspflichtig!
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Anfrage von Dr. med. vet. U. M. in K.: «Eine Praxismitarbeitende hat eine Frühgeburt. Das neugeborene Kind bleibt voraussichtlich noch zwei Monate im Spital. Entsprechend entscheidet sich die Mutter, den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung aufzuschieben. Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, dieser Mitarbeitenden während des Aufschubs der Mutterschaftsentschädigung die Lohnfortzahlung zu gewähren?»
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Es soll vorwärts gehen mit dem modernen Erbrecht
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Patchworkfamilien, Konsensualpaare mit Kindern oder Familien mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern können bald aufatmen: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2017 beschlossen, mit der Modernisierung des Erbrechts vorwärtszumachen. Im Mittelpunkt der Stossrichtung steht die Verkleinerung der gesetzlichen Pflichtteile, damit der Erblasser freier über sein Vermögen verfügen kann.
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Vom Arbeitgeber eingesetzter Vertrauensarzt untersteht gegenüber diesem Arbeitgeber dem Berufsgeheimnis
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Das Bundesgericht entscheidet: Ein vom Arbeitgeber eingesetzter Vertrauensarzt untersteht bei der Information über die Ergebnisse der Untersuchung eines Arbeitnehmers dem strafrechtlich geschützten Berufsgeheimnis. Ohne weitergehende Ermächtigung des Arbeitnehmers darf sich der Vertrauensarzt gegenüber dem Arbeitgeber nur zum Bestehen, zur Dauer und zum Grad einer Arbeitsunfähigkeit äussern, sowie zur Frage, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt.
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Ab 2018 soll die Invalidität von Teilerwerbstätigen ausgewogener berechnet werden
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Für die Festlegung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen soll ab 2018 ein neues Berechnungsmodell eingeführt werden. Die neue Berechnungsart soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und erfüllt auch die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Berechnung zur Invaliditätsbemessung nicht diskriminierend ausgestaltet sein darf.
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«Für was alles kann eine Risikolebensversicherung eingesetzt werden?»
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Anfrage von Frau Dr. med. A. N. in W.: «Sie schreiben in Ihren Beiträgen stets stückchenweise von der Risikolebensversicherung. Könnten Sie mir mal sagen, für was alles diese Versicherung eingesetzt werden kann?»
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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