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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2017-11 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XXVIII: Bundesrat belässt die AHV/IV-Renten auf dem heutigen Stand
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Der Bundesrat (Bild) hat beschlossen, den Stand der Renten von AHV und Invalidenversicherung per 1. Januar 2018 unverändert beizubehalten. Die Anpassung der Renten der ersten Säule hängt von der Entwicklung von Löhnen und Preisen ab. Diese ist bei beiden Indizes derzeit nur schwach und begründet eine Rentenerhöhung nicht genügend. Die minimale AHV-Rente beträgt weiterhin 1175 Franken im Monat, die maximale Rente 2350 Franken im Monat diejenige für Ehepaare 3525 Franken. Da die minimale AHV-Rente als Grundlage für die Berechnung anderer Leistungen und Beiträge dient, bleiben die Eckwerte für 2018 ebenfalls auf dem derzeitigen Stand. Lesen Sie einige Schlüsselzahlen, wie sie auch ab 1. Januar 2018 gelten.
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Neuer Vorsorgeausgleich bei Scheidung: Flexibilität und noch einige Unsicherheiten
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Frage von Dr. med. K. L. in B.: «Seit den 1. Januar 2017 sind die neuen Bestimmungen über die Teilung der Pensionskassen der Ehepartner bei Scheidung in Kraft. Es gelten die neuen Artikel 122 bis 124e des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB. Im Hinblick auf meine Scheidung bin ich verunsichert, wie die neuen Regeln genau angewandt werden. Welches sind die Grundsätze, die gelten?»
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Schenkung des Wohnhauses an die Tochter: Was ist der Unterschied zwischen Nutzniessung und Wohnrecht?
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Frage von Frau Dr. med. U. B. in Z.: «Ich will unser Zweifamilienhaus zu Lebzeiten an meine Tochter verschenken, aber bis zum Lebensende weiterhin in meinem Stockwerk wohnen. Jetzt frage ich mich, was dabei der Unterschied zwischen der Nutzniessung und dem Wohnrecht ist.»
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Ärztinnen und Ärzte haben einen neuen Kollegen: Dr. h.c. Roger Federer
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MEDINSIDE.CH, die Online-Plattform für die Gesundheitsbranche, schreibt: Dekan Thomas Gasser von der medizinischen Fakultät der Uni Basel würdigt Tennis-Star Roger Federer. Und zwar mit einer Ehrenpromotion in Medizin. Warum das?
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Sicherheit der Praxisdaten sehr ernst nehmen!
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Zuschrift von Dr. med. U. L. in K.: «Unerwarteter Wasserschaden im Raum, in dem meine physischen Patientendaten aufbewahrt werden. Leider habe ich die Sicherheit meiner Praxisakten bislang vernachlässigt. Ich habe meine Daten weder genügend geschützt noch zeitgemäss mit entsprechenden internen und externen Backups digitalisiert. Nach einem intensiven Hin und Her mit der Versicherung und einem Datenwiederherstellungsunternehmen sowie unangenehmen Diskussionen mit Patienten und Krankenkassen, habe ich mir eines vorgenommen: Ich werde künftig die Sicherheit der Praxisdaten sehr ernst nehmen.» Lesen Sie, was dafür zu unternehmen ist.
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Onlineshoppen im Hinblick auf Weihnachten: Achtung, Cyberkriminelle sind besonders aktiv!
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Frage von Dr. med. E. U. in B.: «Beim Onlineshoppen wurden meine Accountdaten gestohlen. Darauf wurden Waren auf meine Rechnung bestellt. Gibt es eine vernünftige Versicherung gegen solche kriminellen Zugriffe?» Ja, die gibt es und man sollte sich überdies über die geschäftlichen und privaten Cyberrisiken stets auf dem Laufenden halten.
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56
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