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Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2018-11 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
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Serie über die Vorsorge XXXX: Mindestverzinsung des Pensionskassenkapitals bleibt gleich, aber die Renten sinken weiter
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Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge auch 2019 bei einem Prozent zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. 2019 wird das BVG-Obligatorium bis zum Jahreslohn von 85'320 Franken gehen. Lesen Sie, weshalb die Pensionskassenrenten weiter sinken werden.
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Bundesgericht präzisiert: Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse müssen bei Scheidung nicht immer hälftig geteilt werden.
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Die Gelder der beruflichen Vorsorge müssen bei einer Scheidung nicht in jedem Fall hälftig geteilt werden. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung in einem Fall präzisiert, in dem der Ehemann seine Pflichten gegenüber der Familie in schwerwiegender Weise verletzte.
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Wird Künstliche Intelligenz die Ärzte bald überflüssig machen?
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Jörg Goldhahn (Bild), Titularprofessor am Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie der ETH Zürich, unterstreicht im Zukunftsblog der ETH Zürich, wie Systeme der Künstlichen Intelligenz sich ständig weiterentwickeln und wohl früher als wir denken, Ärzte in vielem übertreffen werden.
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Grosseltern wollen die Enkel unterstützen: Man muss die Pflichtteile beachten!
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Solange man lebt, darf man mit seinem Geld machen, was man will. Schenken ist also immer möglich, ganz gleich, wie hoch der Betrag ist. Bei der Erbteilung müssen die gesetzlichen Erben Geschenke jedoch ausgleichen. Das kann bedeuten, dass ein Beschenkter bei der Erbteilung leer ausgeht oder seinen Miterben etwas zurückzahlen muss, um die Differenz zwischen dem Wert des Geschenks und seinem Anteil am Erbe auszugleichen.
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Online-Schalter EasyGov.swiss bietet immer mehr digitale Angebote für neue und bestehende Unternehmen
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EasyGov.swiss macht die Behördengänge von Unternehmen und Arztpraxen einfach, schnell und effizient. Die sichere und zuverlässige Plattform ermöglicht Unternehmen das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort. Dies aktuell vor allem auf Bundesebene, in Zukunft auch bei vielen kantonalen Behördengängen und auf Ebene der Gemeinden. EasyGov entlastet und spart Kosten – bei den Unternehmen und bei den Behörden.
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Wie muss ich mein Elektrovelo versichern?
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Frage von Dr. med. E. M. in K.: «Ich will ein Elektrovelo kaufen und frage mich nun, wie ich dieses versichern muss.»
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Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56 |
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