|
Newsletter der ABC Ärzteberatung
>ABC Info< – Aktuelle Informationen der Ärzteberatung ABC – 2019-11 Wir freuen uns, Sie als Leserin oder Leser dieser Ausgabe der >ABC Info< zu begrüssen.
Die Themen dieser Ausgabe:
|
|
|
Serie über die Vorsorge LII: Pensionskasseneinkäufe sind nach wie vor eine gute Geldanlage
|
|
Wegen fallender Rentenumwandlungssätze befinden sich die Pensionskassenrenten im Sinkflug. Fragt sich, ob freiwillige Einkäufe bei der Pensionskasse nach wie vor eine gute Geldanlage sind. Die Antwort lautet: Ja. Der Steuervorteil der Pensionskasseneinkäufe sorgt nach wie vor für ein ansehnliche Rendite. Und mit dem Einkauf stärkt man überdies seine Vorsorge, da sich die zu erwartende Pensionskassenrente wegen des freiwillig aufgestockten Pensionskassenkapitals erhöht. Kommt dazu: Für selbständige Ärztinnen und Ärzte gibt es bei Pensionskasseneinkäufen sogar ein Zückerchen.
|
Sinkende Rentenumwandlungssätze: Selbständige Ärztin mit freiwilliger Pensionskasse will sich frühpensionieren lassen und unverändert weiterarbeiten – geht das?
|
|
Frage von Frau Dr. med. U.S. in Z.: «Ich, 61-jährig, bin bei der Pensionskasse PAT-BVG als selbständige Ärztin freiwillig versichert. Die PAT BVG befindet sich wie viele Pensionskassen derzeit in einem auf mehrere Jahre verteilten Prozess der Senkung der Rentenumwandlungssätze. Aufgrund des Studiums der Tabelle mit den sinkenden Umwandlungssätzen habe ich festgestellt: Derzeit erhalte ich bei einer Frühpensionierung als 61-Jährige einen Umwandlungssatz von 5,40 Prozent. Lasse ich mich erst im Jahr 2022 als 64-Jährige pensionieren erhalte ich nur noch einen Umwandlungssatz von 5,25 Prozent. Deshalb meine Idee: Ich lasse mich jetzt frühpensionieren und kassiere die Altersrente mit dem höheren 5,40-Prozent-Umwandlungssatz, arbeite jedoch mit meiner Arztpraxis unverändert weiter und sorge während der verbleibenden Arbeitsjahre für eine andere Altersvorsorge: Ist das rechtlich möglich?»
|
FMCH veröffentlicht einen «Verhaltenskodex für Ärztinnen und Ärzte» sowie das Merkblatt «Umgang mit schwarzen Schafen»
|
|
Die FMCH, der Dachverband von 20 chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften und drei Berufsverbänden, ist nicht bereit, berufliches Fehlverhalten einzelner chirurgisch oder invasiv tätiger Ärzte zu tolerieren. Zu diesem Zweck hat die FMCH am 12. November 2019 einen Verhaltenskodex veröffentlicht, der die Normen der ärztlichen Tätigkeit in Erinnerung ruft, beziehungsweise klarstellt. Dazu kommt das FMCH-Merkblatt «Umgang mit schwarzen Schafen». Lesen Sie Einzelheiten dazu.
|
2017 führten schon drei Viertel der Ärztinnen und Ärzte unter 45 Jahren die Krankengeschichten elektronisch
|
|
Im Jahr 2017 gab es in der Schweiz 17’560 Arztpraxen und ambulante Zentren. Darin arbeiteten über 20’000 Ärztinnen und Ärzte mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von 75 Prozent. Nahezu die Hälfte der 35- bis 44-jährigen Ärztinnen und Ärzte war in der medizinischen Grundversorgung tätig. Drei Viertel der Ärztinnen und Ärzte unter 45 Jahren führten die Krankengeschichten ihrer Patientinnen und Patienten komplett elektronisch. Dies sind einige Ergebnisse der unlängst veröffentlichten letzten Erhebung der Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren des Bundesamtes für Statistik (BFS).
|
Wir haben abgestimmt: Ab 1. Januar 2020 steigen die AHV-Beiträge auf der ganzen Linie
|
|
Erstmals seit über 40 Jahren steigen ab dem 1. Januar 2020 die AHV-Beiträge. Der Grund dafür: Das Schweizervolk hat am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) mit 66,4 Prozent Ja-Stimmen gegen 33,6 Prozent Nein-Stimmen angenommen. Der AHV-Beitrag wird von 8,4 Prozent um 0,3 Prozent auf 8,7 Prozent erhöht. Das soll jährlich gut zwei Milliarden Franken in die AHV-Kasse spülen. Lesen Sie, wie sich die Beitragserhöhung auf die AHV/IV/EO- Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmenden, Selbständigerwerbenden, freiwillig Versicherten und Nichterwerbstätigen auswirkt.
|
|
|
|
|
|
|
Unser Wunsch: Stellen Sie uns Fragen, die wir für Sie kostenlos und unverbindlich beantworten: info@a-b-c.ch oder Telefon 041 368 56 56 |
|
|