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Neues Auto: Anfrage mit Ärzte-Konditionen


Einfacher geht es wenn Sie folgende Unterlagen zur Hand haben!

  1. Persönlicher Führerausweis evtl. für häufige Lenker bereithalten
  2. Evtl. Schadenzahlungen des Versicherers in den letzten 5 Jahren

Einlösung eines Neuwagens

Kaufvertrag oder Prüfungsbericht inkl. Brutto-Katalogspreis plus Zubehör*

Bestehendes Fahrzeug oder Occasionsfahrzeug

Fahrzeugausweis plus Brutto Katalog-Neupreis plus Zubehör*
Km-Stand


* vorab Abzug Prämienermässigungen oder etwelche Rabatte


Wünsche Angebot für

Neues Auto, neues Kontollschild = Neueinlösung
Fahrzeugwechsel d.h. neues Fahrzeug mit bestehendem Kontrollschild
Neu im Wechselschild (2. Auto, gleiches Kontrollschild)



Möchte Ihnen folgendes mitteilen

Wiedereinlösung
Names- oder/und Adressänderung
Grüne Katre
Unfallprotokoll
Änderung der Autoversicherungsdeckung



Besondere Bedingungen für Ärzte erhalten Sie mit dem Angebot resp. Police zugestellt.

Mutterschaftsversicherung.pdf
 

Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die zum Zeitpunkt der Niederkunft:

  • mutterschaftArbeitnehmerinnen sind,
  • selbständig erwerbend sind oder im Betrieb des Ehegatten oder der Familie mitarbeiten undeinen Barlohn vergütet erhalten,
  • arbeitslos sind und entweder ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzung dafür erfüllen,
  • wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Leistungen einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen.

Keinen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Mütter, die Taggelder von einer kantonalen Arbeitslosenhilfe beziehen oder von der Sozialhilfe unterstützt werden
und schwangere Frauen, die vor der Niederkunft freiwillig ihr Arbeitsverhältnis kündigen.

Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung ist die Geburt eines lebensfähigen Kindes oder eine Schwangerschaft von mindestens 23 Wochen Dauer. Bei einer mindestens 23-wöchigen Schwangerschaft besteht ein Anspruch auch dann, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt. Als weitere Erfordernisse müssen die Anspruchsberechtigten während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert waren. Im Falle einer vorzeitigen Geburt reduziert sich diese Frist auf:

  • 6 Monate bei Niederkunft vor dem 7. Schwangerschaftsmonat;
  • 7 Monate bei Niederkunft vor dem 8. Schwangerschaftsmonat;
  • 8 Monate bei Niederkunft vor dem 9. Schwangerschaftsmonat, und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.

In einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA zurückgelegte Versicherungs- und Beschäftigungszeiten werden berücksichtigt.


Umfang

Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Wenn die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt oder wenn sie stirbt, endet der Anspruch vorzeitig. Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 Prozent des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das maximale Taggeld wird mit einem Jahreseinkommen von 88‘200 Franken, respektive einem Monatseinkommen von 7‘350 Franken (7‘350 Franken x 0.8 / 30 Tage = 196 Franken/Tag), erreicht. Stand 1.1.2013.

Geltendmachung
Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung kann von folgenden Personen bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden:

  • Von der Mutter über den Arbeitgeber, wenn sie unselbständig erwerbend ist, oder direkt bei der AHV-Ausgleichskasse, wenn sie selbständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist.
  • Vom Arbeitgeber, sofern die Mutter es unterlässt, den Anspruch über den Arbeitgeber geltend zu machen und der Arbeitgeber während der Dauer des Anspruchs einen Lohn ausrichtet.
  • Von den Angehörigen, wenn die Mutter ihren Unterhalts- oder Unterstützungspfl ichten nicht nachkommt.

Bei den im Zeitpunkt der Niederkunft angestellten, arbeitslosen oder arbeitsunfähigen Müttern bescheinigt der aktuelle
bzw. der letzte Arbeitgeber die Dauer des Arbeitsverhältnisses, den für die Bemessung der Mutterschaftsentschädigung
massgebenden Lohn sowie den von ihm während der Dauer des Taggeldbezuges ausgerichteten Lohn.

 

Links für Merkblatt und Formulare Links für Merkblatt und Formulare

Merkblatt 6.02 «Mutterschaftsentschädigung» – www.ahv-iv.info...

Formular 318.750 Anmeldung für Mutterschaftsentschädigung – www.ahv-iv.info...

Formular 318.751 Ergänzungsblatt zur Anmeldung, wenn die Mutter mehrere Arbeitgeber hat – www.ahv-iv.info...

Formular 318.752 Arbeitgeberbescheinigung für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung - www.ahv-iv.info...

 

 

Vorsorgekapital verwalten: Zinskonto oder Wertschriftenanlage?

Sie wechseln die Stelle und müssen nicht die gesamte Freizügigkeitsleistung in die neue Vorsorgeeinrichtung einbringen, sind vorübergehend nicht arbeitstätig oder verlegen Ihren Wohnsitz in ein Euroland?


Dann benötigen Sie ein Freizügigkeitskonto. Hier wird Ihr vorhandenes Vorsorgekapital parkiert und verwaltet.

Die Freizügigkeitsleistungen können unter folgenden Voraussetzungen bezogen werden:
  • Wenn Sie das Geld wieder in eine Pensionskasse (2. Säule) einzahlen müssen (Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit mit Pensionskassenpflicht)
  • Zwischen dem 60. und dem 70. Altersjahr bei Männern sowie dem 59. und dem 69. Altersjahr bei Frauen, die das Geld für die Pensionierung oder Frühpensionierung benötigen.
  • Für den Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum.
  • Zur Abzahlung einer bestehenden Hypothek von selbst bewohntem Eigentum oder für die Aufnahme einer Selbstständigkeit.
  • Im Todes- oder Vollinvaliditätsfall.

 
Beachten Sie, dass das Kapital bei der Auszahlung gesondert zu einem günstigeren Vorsorgetarif besteuert wird. Damit wird vermieden, dass diese ausserordentlichen Vorsorgeeinkünfte die reguläre Jahreseinkommensversteuerung nicht in eine höhere Progressionsstufe treiben.

Folgende Möglichkeiten bieten wir an:
  • Banklösung mit verzinslichem Konto und Vorzugszins
  • Banklösungen mit Wertschriftenanlage (Aktienfondsanteil zwischen 0 und 60%, je nach Wunsch) erhöhen die Chance auf eine höhere Rendite
  • Es sind maximal 2 Freizügigkeitskonten möglich. Dies muss bei der Überweisung aus der Pensionskasse verlangt werden.

 

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Alle Faktoren miteinbeziehen: Nur so ist eine nachhaltige Planung möglich.

Eine persönliche Vorsorgeanalyse verschafft Ihnen eine Übersicht über Ihren aktuellen IST-Zustand. Ihre Bedürfnisse und Zukunftspläne werden genauso berücksichtigt wie mögliche berufsabhängige Risiken. Nur durch eine individuelle, unabhängige Planung lassen sich Ihre Ziele erreichen. Wir beraten Sie in den verschiedenen Lesphasen und gehen dabei auf Ihre Bedürfnisse ein.  Die Strategie zur Umsetzung legen wir zusammen fest und setzen diese auch gemeinsam um.

Wie sieht ein mögliches Vorgehen aus?
  • Was sind Ihre Ziele? Wo wollen Sie hin?
  • Wie sieht Ihr aktueller IST-Zustand aus?
  • Wie erreichen Sie Ihr Ziel?
  • Laufende Überwachung und Anpassung Ihrer Planung

 

Eine Vorsorgeanalyse sollten Sie unbedingt in Anspruch wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft
  • Arbeitgeberwechsel
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  • Heirat
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  • 10 Jahre, 5 Jahre vor sowie bei der Pensionierung
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