Beginnen Sie die Planung Ihrer Pensionierung spätestens mit 50!
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Wer nicht plötzlich oder absehbar entlassen wird, hat für seinen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand grundsätzlich die Qual der Wahl zwischen Frühpensionierung, Teilpensionierung, ordentlicher Pensionierung und Spätpensionierung. Wer das Ziel hat, bis zu seinem Lebensende in etwa den gewohnten Lebensstandard weiter führen zu können, muss dafür genügend Geld einplanen. Denn beispielsweise eine Frühpensionierung ist zwar verlockend, aber enorm teuer. Ergo: Ohne sorgfältige Vorsorgeplanung ist eine Frühpensionierung kaum machbar. Etwas besser sieht es bei einer Teilpensionierung aus.
Wie kommt eigentlich Ihre künftige AHV-Rente zustande und wie hoch wird sie sein?
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«Die AHV ist das Fundament der Schweizer Altersvorsorge. Ihre Statuten sind komplex. Ab 2026 gelten zudem neue Regeln für Vorsorge und Pensionierung. Die wichtigsten Eckwerte sollten Sie kennen, damit Sie nicht falsche Vorstellungen von ihrer künftigen AHV-Rente haben.» Das schreibt Susanne Toren in «Smart Money von Finanz und Wirtschaft». Die Höhe Ihrer künftigen AHV-Rente hängt ab von den anrechenbaren Beitragsjahren, von den Einkommen, auf denen Beiträge bezahlt worden sind, sowie von den Erziehungsgutschriften und Betreuungsgutschriften.
Schweizer Ärztinnen und Ärzte sind mit ihrer Tätigkeit zufrieden, obwohl sich die Hälfte gestresst fühlt
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Ärztinnen und Ärzte in der Grundversorgung bewerten die Gesamtleistung des Schweizer Gesundheitssystems als sehr gut oder gut. Mit ihrer eigenen Tätigkeit sind fast acht von zehn Ärztinnen und Ärzte ziemlich bis sehr zufrieden, obwohl sich die Hälfte sehr gestresst oder äusserst gestresst fühlt. Dies zeigt eine internationale Befragung, die unter der Schirmherrschaft der Stiftung Commonwealth Fund in zehn Ländern durchgeführt wurde.
Taggeldversicherung: Frühere Krebserkrankungen und Unfälle müssen weiterhin angegeben werden
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Am 18. Dezember 2025 hat Nationalrat Benjamin Roduit die Motion «Zeitliche Begrenzung der Anzeigepflicht bei Gesundheitsfragebögen vor Abschluss einer Taggeldversicherung» eingereicht. Demnach soll der Bundesrat beauftragt werden, im Hinblick auf den Abschluss einer Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung die Anzeigepflicht für frühere Krankheiten wie Krebs oder unfallbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen auf maximal fünf Jahre vor dem Versicherungsantrag zu begrenzen. Am 18. Februar 2026 hat der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. Die Krebsliga bedauert diesen Entscheid und ermutigt das Parlament, die Hindernisse im Hinblick auf den Abschluss einer Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung für ehemalige Patientinnen und Patienten wie Krebsüberlebende endlich zu beseitigen.
Ärztinnen und Ärzte brauchen neben der beruflichen auch eine umfassende private Haftpflichtversicherung
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Es ist eine Selbstverständlichkeit: Ärztinnen Ärzte müssen zur Erlangung der Berufsausübungsbewilligung den zuständigen Behörden den Nachweis einer genügenden Arzthaftpflichtversicherung erbringen. Aber: Ärztinnen und Ärzte sollten auch privat eine genügende freiwillige Haftpflichtversicherung abschliessen, die alle ihre möglichen privaten Haftpflichtrisiken absichert. Mitgedeckt sein sollten namentlich Haftpflichtfälle aufgrund von grobfahrlässigem Handeln, Haftpflichtfälle aufgrund der Nutzung fremder Fahrzeuge oder Haftpflichtfälle aufgrund von gar nicht so seltenen unentgeltlichen medizinischen Tätigkeiten.
Zwölf Tipps, wie Sie trotz KI Ihre digitale Selbstbestimmung bewahren
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Unter dem Titel «Künstliche Intelligenz KI ist ein Brandbeschleuniger und nun droht in unserem digitalen Leben der totale Kontrollverlust» schreibt die «Neue Zürcher Zeitung NZZ» am 10. Februar 2026: «Mit gesundem Misstrauen und ein wenig Disziplin lässt sich trotz KI ein Mindestmass an digitaler Selbstbestimmung bewahren. Zwölf Grundsätze, um im Internet nicht unterzugehen.» Lesen Sie eine Zusammenfassung der zwölf Grundsätze.
«Wir wollen, dass im Todesfall eines Ehegatten der überlebende Ehegatte auf jeden Fall im gemeinsamen Eigenheim weiterleben kann»
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Anfrage von Frau Dr. K.M. in Z.: «Mein Mann und ich haben gemeinsam ein wunderschönes Eigenheim erworben. Wir haben zwei Kinder. Wir möchten nun gemeinsam sicherstellen, dass im Todesfall eines Ehepartners der überlebende Ehepartner auf jeden Fall im Eigenheim weiterleben kann und weiterhin durch unsere gemeinsamen Ersparnisse abgesichert bleibt. Was müssen wir dafür juristisch unternehmen?»
Der Bundesrat will die IV vor dem Bankrott retten
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«Ohne Gegenmassnahmen ist die Invalidenversicherung IV in fünfzehn Jahren bankrott», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» am 12. Februar 2026. Doch der Bundesrat will die IV retten: An seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 hat er die Leitlinien der kommenden sogenannten «Integrationsreform» beschlossen. Eine der zentralen Massnahmen der Reform ist die Einführung einer neuen Integrationsleistung. Gleichzeitig müssen griffige Massnahmen getroffen werden, damit eine Zusatzfinanzierung für die IV nicht notwendig wird. Sollte das, wie vielerorts bereits vermutet, scheitern, schlägt der Bundesrat vor, die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.
Nach dem Drama von Crans Montana: Der Versicherungsverband SVV fordert eine Überprüfung der Brandschutzvorschriften
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Der Schweizerische Versicherungsverband SVV fordert eine grundlegende Überprüfung der laufenden Revision der schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Dabei wird von den Versicherern nachdrücklich in Erinnerung gerufen: Die Pflicht zur akribischen Einhaltung aller Brandvorschriften liegt in erster Linie bei den Eigentümern und den Betreibern von wirtschaftlichen Betrieben aller Art. Im Gesundheitsbereich sind das die Arztpraxen sowie andere medizinische Einrichtungen und Spitäler. Dem Brandschutz muss künftig überall der höchstmögliche Stellenwert zugemessen werden!
Ambulante Pauschalen: Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde des Dachverbands der Spezialärzte FMCH ab
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Das neue Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen bestehend aus dem Einzelleistungstarif Tardoc und den ambulanten Pauschalen ist wie vorgesehen am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Dies, obwohl die Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetia FMCH am 5. Dezember 2025 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Genehmigung von zwölf ambulanten Pauschalen eingereicht hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerde mit dem Urteil C9459/2025 vom 22. Januar 2026 abgewiesen.
Sind Sie bei Reisen ins Ausland ausreichend versichert?
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Vor jeder Auslandreise sollte man überprüfen: «Bin ich eigentlich für alle Risiken im Ausland ausreichend versichert?» Denn immer wieder bleiben Reisende aus der Schweiz nach einem Unfall im Ausland auf einem Teil der Kosten für medizinische Notfälle, Rettung und Rücktransport sitzen. Das kann verheerende finanzielle Folgen haben. Deshalb gilt: Vor jeder Reise ins Ausland muss ein ausreichender Reiseversicherungsschutz geschaffen werden.
Aufruf an alle Arztpraxen: Melden Sie sich zur laufenden «Cybersicherheitsanalyse von Praxisinformationssystemen PIS» an!
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Praxisinformationssysteme PIS sind das digitale Herzstück jeder Arztpraxis. Aber vielen Artpraxen fehlen Zeit, Ressourcen und IT-Fachwissen, um die Sicherheit ihrer Systeme auf Herz und Nieren zu prüfen und gegenüber den Herstellern gezielt Verbesserungen einzufordern. Das Nationale Testinstitut für Cybersicherheit NTC will diese Lücke schliessen: Gemeinsam mit Arztpraxen werden derzeit verbreitete Praxisinformationssystemen PIS systematisch geprüft. Alle Arztpraxen können sich zur Teilnahme an der Cybersicherheitsanalyse anmelden.
Ein guter Vorsatz für 2026: Endlich einen Vorsorgeauftrag machen!
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Ob allein, verheiratet oder im Konkubinat lebend: Wir alle laufen Gefahr, wegen einer heimtückischen Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend oder für immer die Urteilsfähigkeit zu verlieren. Wer dafür nicht vorsorgt, fällt bei einer nachgewiesenen Handlungsunfähigkeit unter die im Zivilgesetzbuch festgehaltenen «Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen». Dann mischt sich der Staat ein. Wer die staatliche Einmischung verhindern will, muss einen Vorsorgeauftrag samt Patientenverfügung machen und hinterlegen.
Wichtige Masszahlen und Fakten für 2026 im Bereich der Sozialversicherung
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2026 ändert sich bei den wichtigen Masszahlen im Bereich der Sozialversicherung nicht sehr viel. Dafür gibt es drei wichtige Neuerungen: Erstmals wird eine 13. AHV-Rente ausbezahlt, die Anpassung des AHV-Referenzalters für Frauen wird plangemäss fortgeführt und erstmals sind Nachzahlungen in die Säule 3a möglich. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
«Medpension» und «PAT BVG» bieten für 2025 erneut eine erfreuliche Verzinsung des Vorsorgekapitals
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Die Pensionskassen für medizinische Leistungserbringer «Medpension» und «PAT BVG» bieten den aktiv Versicherten für das Jahr 2025 erneut eine erfreuliche Verzinsung des individuell angesparten Vorsorgekapitals. Lesen Sie die diesbezüglichen Mitteilungen der beiden Pensionskassen.
Streit um ambulante Pauschalen: Bundesverwaltungsgericht verlangt weitere Akten und das Bundesamt für Gesundheit BAG veröffentlicht eine Klarstellung
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Das neue Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen bestehend aus dem Einzelleistungstarif Tardoc und den ambulanten Pauschalen ist wie vorgesehen am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Dies, obwohl die Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetia FMCH am 5. Dezember 2025 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Genehmigung von zwölf ambulanten Pauschalen eingereicht hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat bis zum 29. Januar 2026 weitere Dokumente einverlangt. Und das Bundesamt für Gesundheit BAG hat am 18. Dezember 2025 eine Klarstellung zur Lage bei den ambulanten Pauschalen veröffentlicht.
Neue Mindestlöhne für Hausangestellte ab 1. Januar 2026
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Der Bundesrat hat die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) angepasst und die Mindestlöhne auf den 1. Januar 2026 erneut erhöht. Grund dafür ist die Teuerung seit der letzten Erhöhung. Wer für seinen Haushalt Putzfrauen, Au-pair-Mädchen, Babysitter, Ferienaushilfen oder allerlei Im-und-um-das-Haus-Tätige beschäftigt, muss den gesetzlichen Mindestlohn, AHV-Beiträge und die obligatorische Unfallversicherung bezahlen. Verstösse können bestraft werden und ins Geld gehen.
Cyberkriminalität wird stark wachsen, aber die Cyberangriff-Prävention wird nach wie vor stark vernachlässigt
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Düstere Erwartungen: Mehr als 80 Prozent der Unternehmen, zu denen auch Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen zählen, rechnen in den kommenden zwölf Monaten mit einem deutlichen Anstieg der Cyberkriminalität. Das zeigt die Studie «Entwicklung der Wirtschaftskriminalität in der Schweiz» der Hochschule Luzern in Zusammenarbeit mit der Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) Switzerland Chapter.
Ein guter Neujahrsvorsatz: Machen Sie 2026 ein Testament! Wir sagen Ihnen, was Sie beachten müssen
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Die Statistiken belegen: Wir Schweizerinnen und Schweizer sind überwiegend Testamentmuffel. Aber seit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Revision des Erbrechts gibt es einen besonderen Grund, endlich sein Testament zu verfassen: Die Pflichtteile sind tiefer. Damit gibt es höhere freie Quoten, über die man selbst bestimmen kann. Davon kann man allerdings nur profitieren, wenn man ein Testament macht. Dann kann man im Vergleich zum alten Erbrecht beispielswese den Ehepartner, den Konkubinatspartner oder gemeinnützige Organisationen stärker begünstigen.
Ein Kapitalbezug der Pensionskasse ist nicht in jedem Fall die beste Vorsorgestrategie
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Medienmitteilung des Bundesamts für Statistik vom 27. November 2025: «2024 bezogen 45 Prozent der Neurentnerinnen und Neurentner ihre Pensionskassenleistung ausschliesslich als Kapital, 36 Prozent ausschliesslich als Rente und 19 Prozent als Kombination aus Rente und Kapital.» Damit bestätigt sich der Trend aus dem Vorjahr: Erheblich mehr Pensionskassenversicherte entscheiden sich für den ausschliesslichen Kapitalbezug als für den ausschliesslichen Rentenbezug. Für die Beliebtheit des Kapitalbezugs aus der Pensionskasse gibt es etliche gute Gründe. Aber: Wer das Pensionskassenkapital bezieht und bewusst auf die sichere lebenslange Rente verzichtet, geht ein Risiko ein. Dieses Risiko wird zuweilen unterschätzt.