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Eigentlich sollten die Renten aus der AHV und der Pensionskasse laut Verfassung zusammen 60 Prozent des letzten Lohns ausmachen. Dieses Ziel liegt für viele Neupensionierte aber schon lange in weiter Ferne. Denn namentlich die Pensionskassenrenten sinken im Vergleich zum letzten Lohn seit Jahren. Und: Je besser man verdient, desto weniger decken die Renten den letzten Lohn ab. Das zeigt das «VZ-Pensionierungs-Barometer 2024». Die gute Nachricht: Wer rechtzeitig entschlossen handelt, kann die bei der Pensionierung drohende Einkommenslücke erheblich verringern.

Frage von Frau Dr. med. R. G. in Z.: «Mein Sohn studiert im Inland und arbeitet zuweilen in den Semesterferien. Meine Tochter plant, zwei Semester im Ausland zu studieren. Wie müssen Studierende die AHV-Beiträge bezahlen, um rentenkürzende AHV-Beitragslücken zu vermeiden?»

Das Elektronische Patientendossier EPD soll aus seinem faktischen Tiefschlaf auferweckt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Das erfordert aber eine umfassende Gesetzesrevision, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Damit die forcierte EPD-Verbreitung rasch starten kann, erhalten die EPD-Anbieter, die sogenannten Stammgemeinschaften, bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision eine Finanzhilfe. Der Bundesrat hat beschlossen diese Übergangsfinanzierung am 1. Oktober 2024 in Kraft zu setzen. Lesen Sie, um was es geht.

Alle Krankenversicherer sind künftig verpflichtet, bei der Versicherungsvermittlertätigkeit strikte Regeln einzuhalten. Der Bundesrat hat Vorschriften der Branchenvereinbarung über Vermittler in der Krankenversicherung per 1. September 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Festgehalten sind die Bestimmungen nunmehr in der «Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit». Betroffen sind die folgenden Punkte der Branchenvereinbarung, die bisher freiwillig anwendbar waren: das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Obergrenze für die Entschädigung der Vermittlertätigkeit sowie das obligatorische Erstellen und Unterzeichnen von Beratungsprotokollen.

Das Bundesamt für Cyberkriminalität BACS warnt: Mit dem Phishing fischen die Cyberkriminellen mittels E-Mails und anzuklickenden Links mehr oder weniger raffiniert nach sensiblen Daten. Das gehört inzwischen zum Alltag aller E-Mail-Nutzerinnen und E-Mail-Nutzer. Jetzt kommt zusätzlich das Quishing. Der Grund: Die im modernen Leben allgegenwärtigen QR-Codes können gekonnt gefälscht werden. Wörtlich schreibt das BACS: «Quishing-Angriffe, also QR-Code-Betrügereien, sind auf dem Vormarsch. Quishing ist eine Mischung aus ‘QR-Code’ und ‘Phishing’, bei der böswillige Akteure, auch oft per E-Mail, nach privaten und persönlichen Daten ‘fischen’.» Lesen Sie, wie das geht.

Vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV erhobene Zahlen zeigen einen Anstieg des Prämienvolumens von Cyberversicherungen im Jahr 2023 sowie eine leicht erhöhte Marktdurchdringung bei den Unternehmen. Die Cyberversicherungslücke bei den Unternehmen und damit auch bei den medizinischen Einrichtungen bleibt aber weiterhin enorm gross.

FreizuegigkeitAm 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform «AHV 21» angenommen. Die Reform trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Von der meisten Abstimmenden wohl kaum beachtet, wurde im Rahmen der Reform «AHV21» auch eine Änderung des Bezugszeitraums für Freizügigkeitsgelder gutgeheissen. Das kann bei der steueroptimierten Pensionsplanung hier und dort Auswirkungen haben. Lesen Sie, um was es geht.

Arzt-55Frage von Dr. med. L. B. in G.: «Ich bin ein 55-jähriger Arzt mit einem AHV-Einkommen von 280'000 Franken. Mein gesamtes Einkommen ist bislang in der normalen Basisvorsorge pensionskassenversichert. Von einem Kollegen habe ich gehört, dass ich mit einem sogenannten 1e-Vorsorgeplan massiv Steuern sparen könnte. Bitte erklären Sie mir, wie das geht.»

Arzt-liest-VorsorgeausweiDie Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer «Medpension» hat das Merkblatt «Pensionskasse: Versicherungsausweis einfach erklärt - Ein Merkblatt als Leitfaden für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Selbständigerwerbende» herausgebracht. Im Versicherungsausweis, auch Vorsorgeausweis genannt, ist ersichtlich, wie es um das Altersguthaben und die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod steht. Wer seinen Vorsorgeausweis versteht, kann beurteilen, ob in der eigenen beruflichen Vorsorge Lücken oder Optimierungspotenziale bestehen. So lassen sich rechtzeitig Kursänderungen vornehmen, um die finanzielle Zukunft in einen sicheren Hafen zu steuern. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

NotfasllpraxisDie Permanence beim Bahnhof Winterthur kann bei dringenden medizinischen Problemen ohne Voranmeldung täglich an 365 Tagen im Jahr von 7 bis 22 Uhr aufgesucht werden. Am 12. Juli 2021 erheben fünfundzwanzig Krankenversicherer vor dem Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Zürich Klage gegen die Permanence mit dem Begehren, diese sei zur Zahlung von insgesamt mindestens 1'177'038.62 Franken zu verurteilen. Der Grund: Die Permanence habe im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 30. April 2021 zu Unrecht für von ihr durchgeführte Behandlungen die Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F gemäss TARMED abgerechnet. Das Zürcher Schiedsgericht weist die Klage mit Urteil vom 4. Dezember 2023 vollumfänglich ab. Der Fall gelangt ans Bundesgericht.

SEOGoogle hat Mitte Mai 2024 in den USA den Startschuss für die Anreicherung seiner Suchmaschine mit generativer Künstlicher Intelligenz KI gegeben. Eingesetzt wird dabei eine speziell angepasste Version des Google-KI-Sprachmodells Gemini. Bis Ende des Jahres soll die KI-Suchrevolution weltweit viele Milliarden Googlenutzerinnen und Googlenutzer erreichen. Der Donnerschlag dieser Google-Revolution: Anstelle einer unendlich langen Link-Sammlung serviert die Suchmaschine auf die Anfragen eine KI-gestützte Zusammenfassung, wie wir sie von ChatGPT oder von Microsoft-Copilot kennen. Das wird unser Suchverhalten sowie die Suchmaschinenoptimierung SEO einschneidend verändern.

PraxisaktiengesellschaftFrage von Frau Dr. med. A.B. und Dr. med. B.K. in S.: «Wir haben gemeinsam mit gleichen Aktienanteilen eine Praxisaktiengesellschaft mit erheblichen Krediten, für die wir neben der Gesellschaft solidarisch haften. Wir sind beide als gleichberechtigte Ärztin beziehungsweise als gleichberechtigter Arzt in der Gemeinschaftspraxis tätig. Wir wollen das Risiko des Todes von einem von uns bestmöglich absichern, mit möglichst wenig steuerlichen oder erbrechtlichen Auswirkungen. Wie kann das gehen?»

AltersheimViele ältere Menschen überlegen sich, ihr wertvolles Eigenheim an eines oder mehrere ihrer Kinder zu überschreiben. Ziel: Das in der Immobilie angesparte Familienvermögen unversehrt an die Nachkommen weitergeben, komme was wolle. Aber: Der mit der Überschreibung verbundene Vermögensverzicht ist unbefristet(!) und wird laut Gesetz jährlich nur um 10'000 Franken vermindert. Braucht es dann im höheren Alter zur Begleichung von hohen Pflege- und Altersheimkosten allenfalls staatliche Ergänzungsleistungen, wird der mit der Überschreibung verbundene Vermögensverzicht, abzüglich der 10'000 Franken pro Jahr, als weiterhin bestehendes Vermögen angerechnet. Das schmälert oder verunmöglicht den Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Zudem kann die Verwandtenunterstützung ins Spiel kommen.

WitweZuschrift von Frau B. G. in K.: «Mein erster Mann, ein angesehener Facharzt, ist vor einigen Jahren gestorben. Ich erhielt die Witwenrente von der AHV und eine schöne Witwenrente von der Pensionskasse meines Mannes. Vor drei Jahren habe ich wieder geheiratet. Deshalb sind sowohl die AHV-Witwenrente wie auch die Pensionskassen-Witwenrente erloschen. Von der Pensionskasse erhielt ich immerhin noch eine einmalige Abfindung. Meine neue Ehe läuft nicht so gut, wie ich mir das vorgestellt habe. Darum erwäge ich, mich scheiden zu lassen. Frage: Leben die erloschenen Witwenrenten der AHV und der Pensionskasse nach einer Scheidung meiner zweiten Ehe wieder auf?»

Elisabeth-Baume-SchneiderDie Schweizer Bevölkerung geht mit ungenügenden Basiskenntnissen über die Pensionskassen und mit verzerrten Vorstellungen in die Debatte zur Abstimmung vom 22. September 2024 über die Reform der beruflichen Vorsorge BVG 21. Das ist ein Fazit der im Auftrag der Zürich-Versicherungen getätigten «Befragungsstudie 2024: Fairplay in der beruflichen Vorsorge» des Forschungsbüros Sotomo hinsichtlich der Kenntnisse der Bevölkerung über die Schweizer Berufsvorsorge. Wörtlich steht in der Studie, die auf einer repräsentativen Umfrage von über 1'600 Personen beruht: «Die vorliegende Studie zeigt nicht nur die grossen Defizite im Basiswissen, sie macht insbesondere auch systematische Wahrnehmungsverzerrungen und Fehleinschätzungen in Bezug auf die 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems sichtbar.» Lesen Sie drei markante Ergebnisse der Studie.

Bundesgericht-JustiziaBis zum Inkrafttreten der Kindesrechtsrevision am 1. Januar 1978 konnten Männer sich der umfassenden Pflichten gegenüber einem ausserehelichen Kind elegant entziehen: Das alte Recht erlaubte es Vätern nämlich ganz legal, die offizielle Anerkennung eines unehelichen Kindes zu verweigern. Mittels einer Abmachung musste der Vater an die Mutter des Kindes lediglich eine monatliche Unterstützungszahlung leisten. Diese «Zahlvaterschaft» hatte einschneidende Folgen für das uneheliche Kind: Das Kind erhielt weder das Bürgerrecht noch den Namen des Vaters und wurde gegenüber diesem auch nicht erbberechtigt. Kurz: Es bestand kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind. Das Altrecht zeitigt bis heute Auswirkungen: In einem Entscheid vom 18. März 2024 hat das Bundesgericht erneut bestätigt: Das Kind eines altrechtlichen «Zahlvaters» ist kein Pflichterbe.

Auto-ausleihenFrage von Frau Dr. med. S. K. in D: «Im Herbst kommen bei uns im Kanton Aargau Verwandte aus den USA zu Besuch. Wir werden ihnen für eine mehrtägige Fahrt nach Deutschland und Österreich eines unser Autos überlassen. Was müssen wir vorkehren, damit die Fahrt unserer Besucher in die Europäische Union EU mit dem ausgeliehen Auto zoll- und versicherungstechnisch vollkommen in Ordnung ist?»

BerufshaftpflichtFrage von Dr. med. K. A. in B.: «Ich habe mein eigenes Kind behandelt. Dabei ist mir bedauerlicherweise ein Behandlungsfehler mit finanziellen Konsequenzen unterlaufen. Aus meiner Sicht ein typischer Fall für die Berufshaftpflichtversicherung. Meine Versicherung teilt mir nun aber mit, Schäden bei der Behandlung von Angehörigen, die unter dem gleichen Dach wohnen, seien von meiner Berufshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Stimmt das?»

PensionskasseneinkaufHauptaussagen der brandneuen «Schweizer Pensionskassenstudie 2024» von Swisscanto: Die Schweizer Pensionskassen haben den langjährigen Leistungsabbau in der beruflichen Vorsorge gestoppt. Die finanzielle Lage der Kassen ist solid und erstmals stehen wieder Leistungsverbesserungen in Aussicht. Die Umwandlungssätze, mit denen das angesparte Pensionskassenkapital in die Rente umgewandelt wird, haben ihre Talfahrt beendet. Und die Umverteilung von den Beitragszahlern zu den Rentenempfängern, die das Kapitaldeckungsverfahren beeinträchtigt, ist passé. Das bedeutet alles in allem: Das Renditenpotenzial von Pensionskasseneinkäufen hat sich erhöht.

Erbvorbezug«Erbvorbezüge sind die Hauptursache für die anhaltenden Preissteigerungen beim Wohneigentum», schrieben wir vor einiger Zeit in den ABC-E-News. Tatsächlich ist der Preis von Eigenheimen seit dem Jahr 2000 inflationsbereinigt um 95 Prozent gestiegen. Im Falle von Eigentumswohnungen betrug der Wertzuwachs 103 Prozent, während er bei Einfamilienhäusern bei 87 Prozent lag. Ergo: Ohne einen Erbvorbezug können sich auch gutverdienende Familien die hohen Eigenheimpreise nicht mehr leisten. Deshalb würde die Nachfrage nach Eigenheimen ohne Erbvorbezüge sinken und damit auch die Eigenheimpreise. Doch weil viele Familien nach wie vor vom Eigenheim träumen, wird der Erbvorbezugstrend weitergehen. Lesen Sie, auf was beim Erbvorbezug besonders zu achten ist.

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