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Hacker am Computer

Das steht in der unlängst erschienen «IV-Statistik 2025»: «Die relativen Gewichte der Invaliditätsursachen haben sich über die letzten Jahre stark verändert. Der Anteil der psychischen Krankheiten hat sich zwischen 2000 und 2025 von 35,61 Prozent auf 49,41 Prozent erhöht. Inzwischen wird rund jede zweite IV-Neurente aufgrund einer psychischen Krankheit gesprochen. Auf der anderen Seite hat sich der Anteil der Personen mit einer Rente als Folge von Erkrankungen der Knochen und Bewegungsorgane im gleichen Zeitraum von 25,24 Prozent auf 13,92 Prozent beinahe halbiert.»

Hacker am Computer

Die Stimmberechtigten haben am 8. März 2026 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen. Damit ist der Systemwechsel weg von der gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren hin zur Einzelbesteuerung aller natürlichen Personen beschlossen. Aber: Weil die Individualbesteuerung auch in den Kantonen und Gemeinden kommen muss und das etliche Zeit erfordert, steht im Gesetz: Die neuen Bestimmungen treten «spätestens 2032» in Kraft. Das heisst: Ehepaare haben wohl noch bis 2032 Zeit, sich an die neuen Spielregeln anzupassen. Das ist vor allem bei der Säule 3a, bei Pensionskasseneinkäufen, beim Bezug von Vorsorgekapital und bei der Vermögenszuteilung ein Muss. Denn wer das nicht tut, riskiert unnötig höhere Steuerbelastungen und den Verlust von Optimierungspotenzial.

Hacker am Computer

Der Bundesrat will die AHV modernisieren, an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen und das langfristige finanzielle Gleichgewicht der AHV sichern. Das AHV-Beitragssystem soll verbessert und das Arbeiten bis zum Erreichen des Referenzalters und darüber hinaus gezielt gefördert werden. Aber: Die heute beliebten Frühpensionierungen sollen empfindlich eingeschränkt werden. Eine Erhöhung des Referenzalters ist hingegen nicht vorgesehen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 die Vernehmlassung zur «Reform AHV 2030» eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. September 2026.

Hacker am Computer

Im Jahr 2025 sparte die Schweizerisch Unfallversicherungsanstalt SUVA dank ihrer ausgeklügelten Versicherungsbetrugserkennung 43,7 Millionen Franken ein. Das sind 12,5 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Leistungserbringende wie Ärztinnen und Ärzte sind namentlich mit fiktiven Leistungen und Abrechnungen, gefälschten Arztzeugnissen sowie der Verrechnung von überhöhten und unfallfremden Kosten an den aufgedeckten Betrugsversuchen beteiligt. Eine Haupterkenntnis der SUVA aus dem Geschäftsjahr 2025: Die Künstliche Intelligenz KI senkt die Eintrittsschwelle für den Versicherungsbetrug.

Hacker am Computer

Der frühzeitige Tod eines aktiven Menschen kann vieles gefährden: die finanzielle Zukunft der Familie oder von nahestehenden Personen, die Finanzierung der Ausbildung von Kindern, die Rückzahlung von Krediten und Darlehen, das Überleben von kollektiven Geschäftsaktivitäten wie beispielsweise Gemeinschaftspraxen. Um Risiken dieser Art kostengünstig einzuschränken, gibt es die Todesfallrisikoversicherung. Gerade in den jüngeren Jahren der versicherten Person bietet die «einjährige Todesfallrisikoversicherung» eine hohe Flexibilität und meist die tiefstmöglichen Prämien.

Hacker am Computer

Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS schreibt am 21. April 2026: «Das BACS erhält regelmässig Meldungen von Personen, deren Online-Konten unbefugt übernommen wurden, obwohl sie ihr Passwort nie weitergegeben haben. Was viele dabei nicht wissen: Oft reicht bereits ein einziges kompromittiertes Passwort aus, um nicht nur ein, sondern gleich mehrere Konten zu gefährden. Wer dasselbe Passwort für verschiedene Dienste verwendet, ermöglicht es Cyberkriminellen, mit einem einzigen Treffer eine ganze Kettenreaktion auszulösen. Besonders folgenschwer wird es, wenn darüber weitere Konten über die Funktion ‘Passwort vergessen’ zurückgesetzt und übernommen werden können.»

Äzte besprechen Penisonsplan

Pensionskassen, die über eine langjährige Erfahrung mit medizinischen Leistungserbringenden verfügen, eignen sich am besten, um auf Praxisbetriebe abgestimmte Vorsorgelösungen zu entwickeln und anzubieten. Sie kennen die Herausforderungen von Ärztinnen und Ärzten, die gleichzeitig Praxisinhaberinnen oder Praxisinhaber sind. Und zwar unabhängig davon, ob die Praxis von Selbständigerwerbenden, als GmbH oder als Aktiengesellschaft geführt wird. Führend bei der beruflichen Vorsorge für medizinische Leistungserbringende sind die denn auch die standeseigenen Pensionskassenlösungen. Wer als Arztpraxis noch keine solche hat, kann den Vertrag mit seiner Pensionskasse wegen der meist sechsmonatigen Kündigungsfrist noch bis spätestens zum 30. Juni 2027 kündigen. Und dann ab dem 1. Januar 2027 mit der standeseigenen Lösung optimal beruflich vorsorgen. Die Ärzteberatung ABC kann Sie bei diesem anspruchsvollen Vorhaben unterstützen.

Frau im Spitalbett

Was viele Taggeldversicherte nicht wissen oder nicht beachten: Beim Eintreffen des versicherten Ereignisses wie Krankheit oder Unfall zahlt die Taggeldversicherung in Form einer Summenversicherung das vereinbarte Taggeld unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Erwerbsausfall tatsächlich ist. Bei der Taggeldversicherung in Form einer Schadenversicherung dagegen wird das Taggeld nur im Umfang des effektiv nachgewiesenen Erwerbsausfalls ausbezahlt. Und die Taggelder werden im Sinn der Überentschädigungsregel gekürzt, wenn andere Versicherungsleistungen den Erwerbsausfall bereits decken.

Erbvertrag

«Suchen Sie vor der Klageeinleitung das Gespräch mit den übrigen beteiligten Erben und fachlichen Rat. Erbteilungsklagen gehören zu den aufwendigsten und teuersten Verfahren überhaupt. Deshalb: Teilen Sie miteinander, nicht mit uns.» Das steht unter dem Titel «Erbteilung und Teilungsklage» auf der Website der Zürcher Gerichte. Fragt sich, wie man Erbstreitereien vorbeugend vermeidet. Lesen Sie einige Tipps dazu.

Bundesrat

Unlängst hat der Bundesrat dem Parlament die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG: Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten» überwiesen. Durch eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes KVG soll für den Bürokratieabbau im Gesundheitswesen das Prinzip der einmaligen Datenerhebung, das «Once-only-Prinzip», gesetzlich verankert werden. Gestartet werden soll mit der einmaligen Datenerhebung nach der Gutheissung des Gesetzes durch das Parlament, dem Ablauf der Referendumsfrist und der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung allerdings zuerst nur im spitalstationären Bereich. Die Arztpraxen sollen laut dem Willen des Bundesrats erst später vom «Once-only-Prinzip» in der Datenerhebung profitieren können.

Arzt mit Unfall

Jeder Beruf hat spezielle Risiken, die ein Weiterführen der beruflichen Tätigkeit verhindern oder einschränken. Zu diesen Risiken zählen bei den Ärztinnen und Ärzten die Gliederunfälle. Diese sollten im Rahmen einer Einzelunfallversicherung speziell abgesichert werden.

Hacker am Computer

Im zweiten Halbjahr 2025 erhielt das Bundesamt für Cybersicherheit BACS laut seinem neusten Halbjahresbericht 29'006 freiwillige Meldungen über Cyberangriffe sowie 145 Meldungen über meldepflichtige Cybervorfälle. Damit bleibt der Meldeeingang im Vergleich zu den Vorperioden auf hohem Niveau stabil. Der Hauptbefund bezüglich der Lage im Bereich der Cyberkriminalität: Die Täter vervollkommnen und individualisieren ihre Cyberangriffe mehr und mehr mit Künstlicher Intelligenz KI. Und machen damit ihre Cyberangriffe viel schlagkräftiger.

Ärztin am Computer

Im «Entlastungspaket 27» wollte der Bundesrat Mehreinnahmen von 200 Millionen Franken mittels der höheren Besteuerung der Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und der Vorsorgesäule 3a erzielen. Diesem Zugriff auf unsere eigenverantwortlichen Vorsorgegelder hat das Parlament nun Einhalt geboten: Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat (Bild) die bundesrätliche Vorlage versenkt. Somit bleibt bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Vorsorgesäule 3a alles beim Alten.

Ärztin am Computer

«Die während der Ehe bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge werden bei der Scheidung ausgeglichen», steht in Artikel 122 des Zivilgesetzbuches. Im Urteil 5A_24/2024 vom 2. Februar 2026 stellt das Bundesgericht klar: Eine lange Trennungsdauer ist für sich allein kein wichtiger Grund, um vom Grundsatz der hälftigen Teilung der beruflichen Vorsorgeguthaben abzuweichen. Ebenso wenig genügt der Umstand, dass die Vorsorgeguthaben hauptsächlich nach der Trennung erworben wurden.

Ärztin am Computer

«Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat», steht in Artikel 4 des «Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG». Bei den Gesundheitsschäden aufgrund einer Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen hat das Bundesgericht im Urteil 8C_548/2023 vom 21. Februar 2024 die Plötzlichkeit verneint und damit dem Opfer das Recht auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung abgesprochen. Damit das bei Gesundheitsschäden infolge sexueller Übergriffe nie mehr geschieht, will der Bundesrat das «Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG» abändern.

Ärztin am Computer

Patientenformular und Muster-Datenschutzerklärung: Diese zwei Musterdokumente zum Datenschutz in Arztpraxen hat der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH per 1. Februar 2026 überarbeitet. Ziel ist eine klarere Trennung zwischen einwilligungspflichtigen Datenbearbeitungen und reinen Informationspflichten. Dazu kommt die Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung, insbesondere zum Berufsgeheimnis und zur unzulässigen Voraus-Entbindung bei möglichen Honorarstreitigkeiten. Zudem wurde die Muster-Datenschutzerklärung um Hinweise zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz KI ergänzt. Wichtig: Bereits unterzeichnete Patientenformulare bleiben gültig. Die FMH empfiehlt jedoch, ab sofort die aktualisierten Vorlagen zu verwenden.

Ärztin am Computer

Berufsrechtschutz, Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz: Im ärztlichen Alltag, im Familienleben und im Verkehr lauern mannigfaltige Situationen, die in rechtliche Streitigkeiten enden können. Mit einer Ärzte-Rechtsschutzversicherung, die massgeschneidert und bedürfnisgerecht alle zu deckenden rechtlichen Risiken einschliesst, wird es möglich, rechtlichen Auseinandersetzungen gelassener entgegenzublicken: In der Regel ist man damit vor den hohen Kosten geschützt, die durch einen Rechtsstreit entstehen. Lesen Sie 11 Fallbeispiele, wie Ärztinnen und Ärzte in einen teuren Rechtstreit geraten können.

Ärztin am Computer

Eine technische Analyse des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit NTC zeigt: Peripheriegeräte am digitalen Arbeitsplatz sind ein unterschätztes Einfallstor für Cyberangriffe. Getestet wurden rund 30 in der Schweiz verbreitete Tastaturen, Headsets, Webcams, Tischmikrofone oder Videokonferenzsysteme etablierter Hersteller. Das Testinstitut NTC identifizierte über 60 Schwachstellen, darunter 13 schwerwiegende und 3 kritische Befunde. Lesen Sie fünf Empfehlungen zur Reduktion der Cybersicherheitsrisiken beim Einsatz von Peripheriegeräten.

Ärztin am Computer

Wer nicht plötzlich oder absehbar entlassen wird, hat für seinen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand grundsätzlich die Qual der Wahl zwischen Frühpensionierung, Teilpensionierung, ordentlicher Pensionierung und Spätpensionierung. Wer das Ziel hat, bis zu seinem Lebensende in etwa den gewohnten Lebensstandard weiter führen zu können, muss dafür genügend Geld einplanen. Denn beispielsweise eine Frühpensionierung ist zwar verlockend, aber enorm teuer. Ergo: Ohne sorgfältige Vorsorgeplanung ist eine Frühpensionierung kaum machbar. Etwas besser sieht es bei einer Teilpensionierung aus.

Ärztin am Computer

«Die AHV ist das Fundament der Schweizer Altersvorsorge. Ihre Statuten sind komplex. Ab 2026 gelten zudem neue Regeln für Vorsorge und Pensionierung. Die wichtigsten Eckwerte sollten Sie kennen, damit Sie nicht falsche Vorstellungen von ihrer künftigen AHV-Rente haben.» Das schreibt Susanne Toren in «Smart Money von Finanz und Wirtschaft». Die Höhe Ihrer künftigen AHV-Rente hängt ab von den anrechenbaren Beitragsjahren, von den Einkommen, auf denen Beiträge bezahlt worden sind, sowie von den Erziehungsgutschriften und Betreuungsgutschriften.

 
 

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