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Hacker am Computer

Viele Ehepaare in der Schweiz sind für den überraschenden Tod oder den überraschenden Verlust der Urteilsfähigkeit wegen eines Unfalls, eines Schlaganfalls oder einer schweren Krankheit eines Ehepartners ungenügend vorbereitet. Denn allzu oft besteht nur ein einziges Konto, das auf den Namen eines Ehepartners lautet und auf das alle Einnahmen fliessen. Stirbt dieser Ehepartner oder verliert er plötzlich die Urteilsfähigkeit, kann der andere Partner trotz Vollmacht nicht mehr frei über das Guthaben verfügen. Der Grund: Banken müssen Konten sichern, Erben schützen und rechtliche Abläufe einhalten. Diese Prozesse dauern und blockieren den Alltag. Eine durchdachte Kontenstruktur kombiniert mit einem Vorsorgeauftrag verhindert solche Situationen zuverlässig.

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«Erfahren Sie, wo und wann sich Einzahlungen in die steuerbefreite Vorsorgesäule 3a am meisten lohnen und wie Sie Ihr angespartes Guthaben am besten wieder beziehen. Wer die folgenden Tipps befolgt, hat im Alter deutlich mehr Geld zur Verfügung.» Das schreibt das VZ VermögensZentrum unter dem Titel «Tipps für Ihre Säule 3a». Lesen Sie eine Zusammenfassung der acht ultimativen Tipps für den Aufbau der steuerbefreiten Vorsorgesäule 3a.

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Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2027 der Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um rund 1,59 Prozent erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 beschlossen. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von 1260 auf 1280 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden auf den 1. Januar 2027 Anpassungen bei den Grenzbeträgen der Ergänzungsleistungen, der Überbrückungsleistungen der Pensionskassen und der steuerfreien Vorsorgesäule 3a vorgenommen.

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Das steht in Artikel 40 des Medizinalberufegesetzes: «Personen, die einen universitären Medizinalberuf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, halten sich an folgende Berufspflichten: Sie schliessen eine Berufshaftpflichtversicherung nach Massgabe der Art und des Umfangs der Risiken, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, ab oder weisen eine solche Versicherung auf.» Eine Motion im Nationalrat verlangt nun aufgrund verschiedener Vorfälle: Die Medizinalberufshaftpflichtversicherer sollen verpflichtet werden, das Aussetzen oder Aufhören einer Berufshaftpflichtversicherung bei Ärztinnen und Ärzten umgehend der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Der Bundesrat lehnt eine solche Meldepflicht für die Medizinalberufshaftpflichtversicherer ab. Lesen Sie die bundesrätliche Begründung.

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Das schwere Hagel- und Sturmereignis vom 28. August 2026 hat in weiten Teilen des Mittellands erhebliche Schäden angerichtet. Nach ersten Schätzungen beträgt der privatversicherte Marktschaden knapp eine Milliarde Franken. Mehr als 80 Prozent des versicherten Schadens entfallen auf die über 100'000 verhagelten Motorfahrzeuge. Für diese gibt es von der Versicherung nur dann Schadenersatz, wenn sie zumindest teilkaskoversichert sind.

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Unter dem Titel «Cyberversicherungen wachsen – doch bei KMU bleiben grosse Schutzlücken» schreibt der Schweizerische Versicherungsverband SVV: «Die jährliche Cyberversicherungserhebung des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV zeigt, dass sich Cyberversicherungen in der Schweiz weiter etablieren. Sowohl das Prämienvolumen als auch die Anzahl Policen sind im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Gleichzeitig bleiben die Cyberversicherungslücken bei kleinen und mittleren Unternehmen gross. Umso wichtiger sind die Anstrengungen zur Stärkung der Cybersicherheit, insbesondere angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz KI.»

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Mit der «Reform AHV 2030», die bis zum 11. September 2026 in der Vernehmlassung war und demnächst vor das Parlament kommt, will der Bundesrat neben der Förderung der Weiterarbeit nach 65 Jahren auch bestehende AHV-Beitragslücken schliessen. Und damit jährlich 600 Millionen Franken AHV-Zusatzeinnahmen erzielen. Zur Kasse gebeten werden dabei namentlich die Selbständigerwerbenden, die Bezügerinnen und Bezüger von Unfalltaggeldern und Krankentaggeldern sowie die Unternehmensaktionäre, die sich gerne von den AHV-Beiträgen befreite überhöhte Dividenden auszahlen. Alles ist nachzulesen im Dokument «Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHVG (Reform AHV 2030)» - Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens».

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Unter dem Titel «So viel Geld musst Du fürs Alter im Heim tatsächlich auf der Seite haben» schreibt der «Blick»: «Viele Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz dürfen sich nach der Pensionierung noch über lange Zeit guter Gesundheit erfreuen. Ab 80 steigt der Pflegebedarf jedoch deutlich an. Die letzten Lebensjahre sind oft die teuersten. Sobald eine Person ins Altersheim muss, übersteigen die monatlichen Kosten häufig die Rente. Wie rasch schwinden die Ersparnisse? Kann man sein Erbe schützen? Und was geschieht mit dem Eigenheim? Blick sagt dir, was Du rund um die Kosten fürs Altersheim wissen musst.» Lesen Sie die Thesen des Artikels.

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Der Bundesrat hat über die Inkraftsetzung von vier gesetzlichen Neuerungen entschieden: Ab dem 1. Januar 2027 wird die Einkommens-Eintrittsschwelle für die freiwillige Unfallversicherung der Selbstständigen gesenkt. Ab dem 1. Juli 2027 werden die Leistungen der Erwerbsersatzordnung für Mütter und Väter verbessert. Ab dem 1. Januar 2028 haben ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen, die zeitweise im Heim oder Spital und zeitweise zu Hause leben, Anspruch auf Ergänzungsleistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause. Und schon am 1. Oktober 2026 startet das Transparenzregister für die wirtschaftlich berechtigten Personen der über 500'000 Schweizer Kapitalgesellschaften: Praxisaktiengesellschaften und Praxis-GmbH müssen handeln. Lesen Sie Einzelheiten zu diesen Neuerungen.

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In der Schweiz beläuft sich die Scheidungsrate auf rund 40 Prozent. In den «Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 168» beschreibt Arianna Lüscher, Juristin beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, die für Scheidende geltenden Regeln des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung. Die während der Ehe von beiden Ehepartnern aufgebauten Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge werden bei der Scheidung grundsätzlich hälftig geteilt. Damit soll der «Tieferverdiener» der beiden Ehepartner gerecht behandelt werden. Lesen Sie eine Zusammenfassung der Vorsorgeausgleichsregeln.

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Aufgrund des Berichts «Handlungsoptionen bei der Krankentaggeldversicherung» vom 19. August 2026 unterstreicht der Bundesrat: «Das heutige Krankentaggeldsystem ist ausreichend. Eine grundlegende Änderung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt.» Dies gilt zudem auch darum, weil am 1. Januar 2027 das überarbeitete «Freizügigkeitsabkommen unter den Krankentaggeldversicherern» in Kraft tritt. Wichtige Teile dieses neuen Freizügigkeitsabkommens sind eine Vorleistungspflicht der Krankentaggeldversicherer sowie eine Auffanglösung für Unternehmen, die ohne eigenes Verschulden keine Krankentaggeldversicherung finden.

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Seit Anfang 2026 müssen Telekomanbieter auf Veranlassung des Bundesamts für Kommunikation Festnetznummern bei Verdacht auf betrügerischen Missbrauch als «unbekannt» kennzeichnen oder in eindeutigen Fällen ganz blockieren. Seit dem 1. Juli 2026 gilt dies auch für Mobilnummern. Das wirkt: Im Juli gingen die Meldungen über betrügerische Anrufe im Namen von Behörden um über 75 Prozent zurück. Trotz dieses Lichtblicks gibt es an der Cyberkriegsfront keine Ruhe: Im ersten Halbjahr 2026 gingen beim Bundesamt für Cybersicherheit BACS 27'128 freiwillige Meldungen und 200 Meldungen im Rahmen der Meldepflicht zu Angriffen auf kritische Infrastrukturen ein. Der neue Halbjahresbericht 2026/1 des BACS zeigt zudem, wie Cyberkriminelle Künstliche Intelligenz KI für personalisierte Angriffe einsetzen.

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Die Ärzteberatung ABC versendet trotz der fortschreitenden Digitalisierung etliche Dokumente mit der Post an Kundinnen und Kunden und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner. Alle Postversände werden nach wie vor von Hand mit Marken frankiert. Jetzt möchten wir unsere Postversände mit einer zeitgemässen Frankiermaschine frankieren. Dies aber nicht, bevor wir dazu Ihr Einverständnis haben. Deshalb fragen wir Sie an:

Überkreuz-Todesfallrisikoversicherung 3b

Bei unverheirateten Paaren kann beim Todesfall eines Partners der andere Partner in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das gilt besonders, wenn eine gemeinsame Hypothek für das Wohneigentum des Paares oder hohe gemeinsame Schulden für den Konsum oder Geschäftstätigkeiten vorhanden sind. Da bietet die Überkreuz-Todesfallrisikoversicherung 3b eine elegante gegenseitige Absicherung mit steuerlichen Vorteilen: «Die Kapitalleistung aus einer reinen Todesfallrisikoversicherung unterliegt nie der Erbschaftssteuer und wird getrennt vom übrigen Einkommen zum Vorsorgesondertarif besteuert», schreibt die Medienstelle der AXA Schweiz auf Anfrage.

Berufshaftpflichtversicherung

Frage von Dr. med. U. S. in B.: «Ich bin zu 80 Prozent Angestellter Chefarzt für kardiovaskuläre Rehabilitation sowie zu 20 Prozent Facharzt an einer Universitätsklinik. Beide medizinischen Institutionen haben gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherungen für ihre angestellten Ärztinnen und Ärzte. Gemäss der Auskunft von einigen Versicherern können jedoch je nach Deckungsumfang der institutionellen Berufshaftpflichtversicherungen Deckungslücken bestehen, beispielsweise hinsichtlich persönlicher Haftung, Regressansprüchen oder weiterer berufsspezifischer Risiken wie Erster Hilfe. Deshalb könnte eine ergänzende persönliche Berufshaftpflichtversicherung unter Umständen sinnvoll sein. Stimmt das?»

Helsana Report

Das Einkommen beeinflusst die Nutzung von Gesundheitsleistungen erheblich: Wer weniger verdient geht häufiger zur Ärztin oder zum Arzt. Und nutzt gleichzeitig die Gesundheitsvorsorgeangebote seltener. Dies zeigt der neue «Helsana-Report: Haushaltseinkommen und Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen». Fazit des von der Universität Basel im Auftrag von Helsana erstellten Reports: Es besteht Handlungsbedarf bei Franchise und Prävention.

Person mit Unterlagen der IV in der Hand

Ordnet eine IV-Stelle zur Klärung des Anspruchs auf eine Rente der Invalidenversicherung gegen den Willen der versicherten Person deren medizinische Begutachtung zum zweiten Mal an, muss die IV-Stelle dazu eine anfechtbare Verfügung erlassen. Das Bundesgericht weist im Urteil 8C_445/2025 eine Beschwerde der IV-Stelle des Kantons Zürich gegen diese Regelung ab. Das Bundesgericht stärkt damit die Rechte der IV-Versicherten im Hinblick auf die Durchsetzung ihres IV-Rentenanspruchs.

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Ein Einbruch am Wochenende, ein Wasserschaden über Nacht oder ein technischer Defekt: Plötzlich steht der Praxisbetrieb still. Was viele unterschätzen: Nicht nur das Inventar ist betroffen, sondern oft auch der Umsatz. Eine Praxisinventarversicherung in Form einer Vollkaskoversicherung kann in solchen Fällen existenzsichernd sein.

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«Die Schweiz rückt zunehmend in den Fokus von Cyberkriminellen, insbesondere das Gesundheitswesen», titelten wir in den ABC-E-News vom Juli 2026. Und: Cyberangriffe auf Schweizer Arztpraxen haben sich in den letzten zwei Jahren spürbar verändert: Sie sind gezielter, technisch raffinierter und treffen zunehmend auch kleine Einzelpraxen und Gruppenpraxen. Wer glaubt, zu klein und zu unbedeutend für Cyberkriminelle zu sein, irrt gefährlich. Patientendaten sind im Darknet bares Geld wert. Und die IT-Infrastruktur von Arztpraxen ist nach wie vor allzu oft ein offenes Scheunentor.

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Die krankheitsbedingten Arbeitsausfälle und damit die Bedeutung der Krankentaggeldversicherung nehmen stark zu. Und die Politik diskutiert ein Obligatorium der freiwilligen Krankentaggeldversicherung. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV tritt diesen Herausforderungen mit einer Revision des «Freizügigkeitsabkommens unter den Krankentaggeldversicherern» auf den 1. Januar 2027 entgegen. Ein wichtiger Teil dieser Revision ist eine Vorleistungspflicht: Kommt es bei einem Versichererwechsel oder Arbeitgeberwechsel zu Uneinigkeiten zwischen dem bisherigen und dem neuen Versicherer, geht der bisherige Versicherer zunächst in Vorleistung. Zudem wird eine Auffanglösung für Unternehmen geschaffen, die ohne eigenes Verschulden keine Krankentaggeldversicherung finden. Überdies sollen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte stärker in die Pflicht genommen werden, den Verlauf einer Arbeitsunfähigkeit besser zu dokumentieren.

 
 

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