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Pascal Spieser, 46-jährig (Bild), hat sich am 1. August 2024 als Inhaber der PS Bausupport GmbH in Lachen selbständig gemacht. Der gelernte Maurer und Eidgenössisch diplomierte Bauleiter hat in verschiedenen Positionen einen umfassenden Einblick in die komplexen Problemstellungen im Schweizer Baugewerbe gewonnen. Die dabei gemachten Erfahrungen und erworbenen Fähigkeiten erlauben es ihm heute, den Menschen Beratungsdienstleistungen rund um den Bau, die Renovation oder den Erwerb und die Abnahme ihres Eigenheims anzubieten. Auch Ärztinnen und Ärzte, die für ihre Praxis Leistungen des Baugewerbes benötigen, können von Pascal Spiesers Know-how profitieren.

Gutverdienende, zu denen viele Ärztinnen und Ärzte und andere Medizinalpersonen gehören, können neben ihrer Basisvorsorge zusätzlich mit einem 1e-Vorsorgeplan flexibler für das Alter vorsorgen. Die 1e-Vorsorgepläne versichern in einer getrennten Rechtseinheit ausschliesslich Lohnanteile über 136’080 Franken. Für das Einkommen darunter bleibt der Basisvorsorgeplan bestehen.

Das Bundesgericht erklärt eine Verfügung des Schwyzer Amtes für Gesundheit und Soziales für nichtig, mit der es medizinische Leitungspersonen einer Klinik bezüglich eines Patienten mit pädophilen Neigungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden von der beruflichen Schweigepflicht entbunden hat. Weil der Betroffene nicht in das Verfahren einbezogen und ihm die Verfügung nicht eröffnet wurde, liegen besonders schwere Verfahrensmängel vor.

Am 8. Oktober schreibt die «Neue Zürcher Zeitung»: «Der Goldpreis erreicht immer neue Rekorde. Seit Anfang Jahr hat er um mehr als 50 Prozent zugelegt und am 7. Oktober 2024 die Marke von 4000 Dollar pro Unze übersprungen. Verantwortlich dafür sind die schwierige geopolitische Lage, der schwache Dollar, Käufe von Zentralbanken, die hohe Staatsverschuldung sowie die Angst vor Inflation. Gold hat eine jahrtausendealte Tradition als Wertaufbewahrungsmittel und Krisenwährung.» Bei allen derzeitigen Goldpreistreibern zeichnet sich keine rasche Änderung ab. Lesen Sie, wie Sie in Gold investieren können.

Im Jahr 2024 wurden den 22 Schweizer Unfallversicherern rund 915’000 Berufs- und Freizeitunfälle sowie Berufskrankheiten gemeldet. Jeder einzelne Unfall ist mit kleineren oder grösseren finanziellen Risiken verbunden. Dabei bildet die obligatorische gesetzliche Unfallversicherung UVG die Grundlage des finanziellen Schutzes. Die obligatorische Unfallversicherung hat indessen erhebliche Leistungsgrenzen. Für Arztpraxen und ihre Mitarbeitenden lohnt es sich deshalb, eine UVG-Zusatzversicherung abzuschliessen. Damit lassen sich kritische Deckungslücken der obligatorischen Unfallversicherung schliessen.

Die jährliche Cyberversicherungserhebung des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV zeigt: Das Cyberversicherungsprämienvolumen ist zwar weitergewachsen. Aber in der Schweiz ist gleichwohl erst jedes zehnte Unternehmen gegen die Cyberrisiken versichert. Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen KNU, zu denen die Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen zählen, bleibt die Cyberversicherungslücke gross.

In der Schweiz beläuft sich die Scheidungsrate auf fast 40 Prozent. Das heisst: Von zehn Ehen landen fast vier Ehen vor dem Scheidungsrichter. Eine Scheidung hat viele finanzielle Auswirkungen auf die Ehepartner. Eine wichtige davon steht in Artikel 122 des Zivilgesetzbuches: «Die während der Ehe bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge werden bei der Scheidung ausgeglichen.» Die Online-Wirtschaftspublikation «Cash» hat zum Thema «Scheidung und Pensionskasse» acht Fragen gestellt und beantwortet. Hier eine Zusammenfassung davon.

Wer Kinder hat, erhält von der AHV Erziehungsgutschriften. Das ist ein fiktives jährliches Einkommen von derzeit 45'360 Franken. Dieses Einkommen wird den Eltern gutgeschrieben, bis das jüngste Kind das 16. Altersjahr erreicht hat. Bei der Pensionierung führt das fiktive Einkommen zu einer höheren AHV-Altersrente. Mit dem Bundesgerichtsurteil 9C_431/2024 vom 3. Juli 2025 hat das Bundesgericht entschieden: Der Grundsatz der hälftigen Teilung der Erziehungsgutschriften bleibt bei Ehepaaren für die gesamte Ehedauer bestehen, und zwar unabhängig vom Anteil an der Kindererziehung der beiden Ehepartner. Aber: Konkubinatspaare können im Gegensatz zu Ehepaaren vereinbaren, wie sie die Erziehungsgutschriften aufteilen. Und gibt es im Konkubinat keine Vereinbarung, werden die Erziehungsgutschriften seit dem 1. Januar 2015 der Mutter zugewiesen.

Der Bundesrat hat am 3. September 2025 die «Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes» zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dieser Revision soll namentlich die Digitalisierung im Behandlungsprozess gefördert und damit die Medikationssicherheit erhöht werden. Das bedeutet: Ärztinnen und Ärzte müssen Verschreibungen künftig zwingend elektronisch ausstellen. Überdies müssen die Ärztinnen und Ärzte für die Patientinnen und Patienten einen E-Medikationsplan erstellen.

Die Privathaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie abgesichert sind, wenn Sie unbewusst Dritte verletzen oder deren Eigentum beschädigen, zerstören oder verlieren. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen oder den Austausch von Gegenständen, die medizinische Behandlung nach Personenschäden sowie mögliche Vermögensschäden wie beispielsweise den Verdienstausfall nach einem Schadensvorfall. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte können die Deckung der Privathaftpflichtversicherung mit dem «Premium-Paket für Arztpersonen» erweitern.

Am Dienstag, 14. Oktober 2025, stellt Microsoft den regulären Support für das Betriebssystem Windows10 ein. Weltweit sind laut Schätzungen 655 Millionen Computer betroffen. Davon können mindestens 240 Millionen Computer wegen ihrer ungenügender Hardware nicht auf Windows 11 geupdatet werden. Wer Windows10-Computer ab dem 15. Oktober 2025 weiter sicher nutzen will oder muss, braucht die Extended Security Updates ESU von Microsoft. Und: Nach dem Ablauf der Extended Security Updates ESU oder schon vorher kann der sichere Betrieb von Windows10-Computern bis zum Oktober 2030 mit der Softwarelösung «0Patch (Zero-Patch)» gewährleistet werden.

Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS hat die Sommerferien 2025 genutzt, um für die Schweizer Bevölkerung die ultimativen Empfehlungen für die Cybersicherheit gut verständlich zusammenzustellen. Lesen Sie hier unsere Zusammenfassung dieser Empfehlungen.

Im 1. Quartal 2025 waren in der Schweiz laut der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 5,342 Millionen Personen erwerbstätig. Davon waren 1,898 Millionen Personen teilzeiterwerbstätig. Der Frauenanteil der Teilzeiterwerbstätigen beläuft sich auf rund 70 Prozent. Ob Frau oder Mann, eines müssen die Teilzeiterwerbstätigen besonders beachten: Jegliche Teilzeitarbeit schmälert die Altersvorsorge erheblich. Deshalb: fünf Vorsorgetipps für Teilzeiterwerbstätige.

Anfrage von Frau Dr. med. D.G. in W.: «Ich will meine Arztpraxis demnächst aufgeben. Aber ich will meine Berufsausübungsbewilligung sowie die darauf beruhende ZSR(Zahlstellenregister)-Nummer unbedingt behalten. Der Grund: Ich will auch ohne meine Arztpraxis noch eine SEHR reduzierte ärztliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise Rezepte ausstellen. Meine Frage: Ist mein Vorhaben möglich, wenn ich dafür nur noch eine angepasste Privathaftpflichtversicherung und nicht mehr die teurere Berufshaftpflichtversicherung habe?»

Die Medizin steht am Beginn einer neuen Ära: Die Künstliche Intelligenz KI verspricht, Diagnosen zu präzisieren, Behandlungswege zu optimieren und Patientinnen und Patienten weltweit besser zu versorgen. Angesichts dieser Potenziale stellt sich nicht mehr allein die Frage, ob KI in der Medizin eingesetzt werden sollte. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob es ethisch überhaupt noch vertretbar ist, auf den Einsatz der Künstlichen Intelligenz KI in der Medizin zu verzichten. Die Antwort darauf führt ins Zentrum medizinischer Ethik und sozialen Handelns.

Am 1. Januar 2026 wird TARDOC den bisherigen TARMED-Tarif ablösen. Für Ärztinnen und Ärzte, die bislang nach TARMED abrechneten, ergeben sich daraus grundlegende Veränderungen in den Abrechnungsmodalitäten und den Abrechnungsbedingungen. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, gibt es verbindliche Besitzstandsregelungen. Diese sollen die erworbenen Rechte und Vergütungsansprüche der Ärztinnen und Ärzte absichern, damit sie bei der Tarifumstellung nicht unerwartete finanzielle Einbussen erleiden. Ärztinnen und Ärzte müssen unbedingt bis spätestens zum 30. September 2025 ihre Besitzstände durch Einreichung eines Antrags gemäss einem verbindlich festgelegten Verfahren geltend machen. Hier einige Einzelheiten dazu.

«Handydiebstähle: Schaden in Millionenhöhe», lautet der Titel einer Medienmitteilung der AXA vom 28. Juli 2025: «Rund zwei Millionen Franken bezahlt die AXA jährlich für gestohlene Smartphones. Währenddem die Anzahl rückläufig ist, steigt der Schadendurchschnitt kontinuierlich an. Versicherte aus den Kantonen Genf, Basel-Stadt und Neuenburg haben in den letzten fünf Jahren am häufigsten gestohlene Handys gemeldet.» Fragt sich: Was ist zu tun, wenn das Handy plötzlich weg ist?

Google hat am 20. Mai 2025 an seiner Entwicklerkonferenz im Shoreline Amphitheatre in Mountain View, Kalifornien, den Künstliche Intelligenz(KI)-Videogenerator «Veo 3» vorgestellt. Google hat mit «Veo 3» eine neue Dimension der Künstlichen Intelligenz eingeläutet, die weit über bisherige Möglichkeiten der Videogenerierung hinausgeht: «Veo 3» kann aus einfachen Textbeschreibungen, den Prompts, hochrealistische vertonte Videos in «Full High Definition» (1080 Pixel-Qualität) erstellen. Oder: Mit «Veo 3» werden die Grenzen zwischen Wirklichkeit und Fiktion endgültig verwischt. Bei Videos stellt sich nun stets die Frage, ob sie echt oder eine KI-generierte Täuschung sind. In der Schweiz kann man mit dem Google AI Ultra-Abo auf den KI-Videogenerator «Veo 3» zugreifen.

Der Schlüssel zum rundum erfolgreichen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist eine sorgfältige und frühzeitige Finanzplanung spätestens ab dem 50. Altersjahr. Die grösste Knacknuss dabei ist der Entscheid zwischen Teilpensionierung, Frühpensionierung, ordentlicher Pensionierung und Spätpensionierung.

Anfrage von Dr. med. J. B. in Z.: «Wir, zwei Ärzte und eine Ärztin, gründen eine Gemeinschaftspraxis. Diese wollen wir als Praxisaktiengesellschaft führen. Die zwei Arzt-Aktionäre und die Arzt-Aktionärin bringen je einen Drittel des Aktienkapitals und erhalten im Gegenzug je einen Drittel der Aktien. Wir beabsichtigen, den zwei Arzt-Aktionären und der Arzt-Aktionärin einen gleich hohen branchenüblichen Lohn zu bezahlen. Den zwei Arzt-Aktionären und der Arzt-Aktionärin soll zudem je ein Drittel der jährlich festzulegenden Dividende ausbezahlt werden. Was müssen wir unternehmen, damit es bei einem Ausfall eines Arzt-Aktionärs oder der Arzt-Aktionärin wegen Krankheit oder Unfalls rund um Lohn und Dividende nicht zu Streitigkeiten kommt? Und gibt es bei der Festlegung der Dividendenhöhe Einschränkungen?»

 
 

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