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Äzte besprechen Penisonsplan

Pensionskassen, die über eine langjährige Erfahrung mit medizinischen Leistungserbringenden verfügen, eignen sich am besten, um auf Praxisbetriebe abgestimmte Vorsorgelösungen zu entwickeln und anzubieten. Sie kennen die Herausforderungen von Ärztinnen und Ärzten, die gleichzeitig Praxisinhaberinnen oder Praxisinhaber sind. Und zwar unabhängig davon, ob die Praxis von Selbständigerwerbenden, als GmbH oder als Aktiengesellschaft geführt wird. Führend bei der beruflichen Vorsorge für medizinische Leistungserbringende sind die denn auch die standeseigenen Pensionskassenlösungen. Wer als Arztpraxis noch keine solche hat, kann den Vertrag mit seiner Pensionskasse wegen der meist sechsmonatigen Kündigungsfrist noch bis spätestens zum 30. Juni 2027 kündigen. Und dann ab dem 1. Januar 2027 mit der standeseigenen Lösung optimal beruflich vorsorgen. Die Ärzteberatung ABC kann Sie bei diesem anspruchsvollen Vorhaben unterstützen.

Frau im Spitalbett

Was viele Taggeldversicherte nicht wissen oder nicht beachten: Beim Eintreffen des versicherten Ereignisses wie Krankheit oder Unfall zahlt die Taggeldversicherung in Form einer Summenversicherung das vereinbarte Taggeld unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Erwerbsausfall tatsächlich ist. Bei der Taggeldversicherung in Form einer Schadenversicherung dagegen wird das Taggeld nur im Umfang des effektiv nachgewiesenen Erwerbsausfalls ausbezahlt. Und die Taggelder werden im Sinn der Überentschädigungsregel gekürzt, wenn andere Versicherungsleistungen den Erwerbsausfall bereits decken.

Erbvertrag

«Suchen Sie vor der Klageeinleitung das Gespräch mit den übrigen beteiligten Erben und fachlichen Rat. Erbteilungsklagen gehören zu den aufwendigsten und teuersten Verfahren überhaupt. Deshalb: Teilen Sie miteinander, nicht mit uns.» Das steht unter dem Titel «Erbteilung und Teilungsklage» auf der Website der Zürcher Gerichte. Fragt sich, wie man Erbstreitereien vorbeugend vermeidet. Lesen Sie einige Tipps dazu.

Bundesrat

Unlängst hat der Bundesrat dem Parlament die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG: Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten» überwiesen. Durch eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes KVG soll für den Bürokratieabbau im Gesundheitswesen das Prinzip der einmaligen Datenerhebung, das «Once-only-Prinzip», gesetzlich verankert werden. Gestartet werden soll mit der einmaligen Datenerhebung nach der Gutheissung des Gesetzes durch das Parlament, dem Ablauf der Referendumsfrist und der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung allerdings zuerst nur im spitalstationären Bereich. Die Arztpraxen sollen laut dem Willen des Bundesrats erst später vom «Once-only-Prinzip» in der Datenerhebung profitieren können.

Arzt mit Unfall

Jeder Beruf hat spezielle Risiken, die ein Weiterführen der beruflichen Tätigkeit verhindern oder einschränken. Zu diesen Risiken zählen bei den Ärztinnen und Ärzten die Gliederunfälle. Diese sollten im Rahmen einer Einzelunfallversicherung speziell abgesichert werden.

Hacker am Computer

Im zweiten Halbjahr 2025 erhielt das Bundesamt für Cybersicherheit BACS laut seinem neusten Halbjahresbericht 29'006 freiwillige Meldungen über Cyberangriffe sowie 145 Meldungen über meldepflichtige Cybervorfälle. Damit bleibt der Meldeeingang im Vergleich zu den Vorperioden auf hohem Niveau stabil. Der Hauptbefund bezüglich der Lage im Bereich der Cyberkriminalität: Die Täter vervollkommnen und individualisieren ihre Cyberangriffe mehr und mehr mit Künstlicher Intelligenz KI. Und machen damit ihre Cyberangriffe viel schlagkräftiger.

Ärztin am Computer

Im «Entlastungspaket 27» wollte der Bundesrat Mehreinnahmen von 200 Millionen Franken mittels der höheren Besteuerung der Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und der Vorsorgesäule 3a erzielen. Diesem Zugriff auf unsere eigenverantwortlichen Vorsorgegelder hat das Parlament nun Einhalt geboten: Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat (Bild) die bundesrätliche Vorlage versenkt. Somit bleibt bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Vorsorgesäule 3a alles beim Alten.

Ärztin am Computer

«Die während der Ehe bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge werden bei der Scheidung ausgeglichen», steht in Artikel 122 des Zivilgesetzbuches. Im Urteil 5A_24/2024 vom 2. Februar 2026 stellt das Bundesgericht klar: Eine lange Trennungsdauer ist für sich allein kein wichtiger Grund, um vom Grundsatz der hälftigen Teilung der beruflichen Vorsorgeguthaben abzuweichen. Ebenso wenig genügt der Umstand, dass die Vorsorgeguthaben hauptsächlich nach der Trennung erworben wurden.

Ärztin am Computer

«Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat», steht in Artikel 4 des «Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG». Bei den Gesundheitsschäden aufgrund einer Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen hat das Bundesgericht im Urteil 8C_548/2023 vom 21. Februar 2024 die Plötzlichkeit verneint und damit dem Opfer das Recht auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung abgesprochen. Damit das bei Gesundheitsschäden infolge sexueller Übergriffe nie mehr geschieht, will der Bundesrat das «Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG» abändern.

Ärztin am Computer

Patientenformular und Muster-Datenschutzerklärung: Diese zwei Musterdokumente zum Datenschutz in Arztpraxen hat der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH per 1. Februar 2026 überarbeitet. Ziel ist eine klarere Trennung zwischen einwilligungspflichtigen Datenbearbeitungen und reinen Informationspflichten. Dazu kommt die Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung, insbesondere zum Berufsgeheimnis und zur unzulässigen Voraus-Entbindung bei möglichen Honorarstreitigkeiten. Zudem wurde die Muster-Datenschutzerklärung um Hinweise zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz KI ergänzt. Wichtig: Bereits unterzeichnete Patientenformulare bleiben gültig. Die FMH empfiehlt jedoch, ab sofort die aktualisierten Vorlagen zu verwenden.

Ärztin am Computer

Berufsrechtschutz, Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz: Im ärztlichen Alltag, im Familienleben und im Verkehr lauern mannigfaltige Situationen, die in rechtliche Streitigkeiten enden können. Mit einer Ärzte-Rechtsschutzversicherung, die massgeschneidert und bedürfnisgerecht alle zu deckenden rechtlichen Risiken einschliesst, wird es möglich, rechtlichen Auseinandersetzungen gelassener entgegenzublicken: In der Regel ist man damit vor den hohen Kosten geschützt, die durch einen Rechtsstreit entstehen. Lesen Sie 11 Fallbeispiele, wie Ärztinnen und Ärzte in einen teuren Rechtstreit geraten können.

Ärztin am Computer

Eine technische Analyse des Nationalen Testinstituts für Cybersicherheit NTC zeigt: Peripheriegeräte am digitalen Arbeitsplatz sind ein unterschätztes Einfallstor für Cyberangriffe. Getestet wurden rund 30 in der Schweiz verbreitete Tastaturen, Headsets, Webcams, Tischmikrofone oder Videokonferenzsysteme etablierter Hersteller. Das Testinstitut NTC identifizierte über 60 Schwachstellen, darunter 13 schwerwiegende und 3 kritische Befunde. Lesen Sie fünf Empfehlungen zur Reduktion der Cybersicherheitsrisiken beim Einsatz von Peripheriegeräten.

Ärztin am Computer

Wer nicht plötzlich oder absehbar entlassen wird, hat für seinen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand grundsätzlich die Qual der Wahl zwischen Frühpensionierung, Teilpensionierung, ordentlicher Pensionierung und Spätpensionierung. Wer das Ziel hat, bis zu seinem Lebensende in etwa den gewohnten Lebensstandard weiter führen zu können, muss dafür genügend Geld einplanen. Denn beispielsweise eine Frühpensionierung ist zwar verlockend, aber enorm teuer. Ergo: Ohne sorgfältige Vorsorgeplanung ist eine Frühpensionierung kaum machbar. Etwas besser sieht es bei einer Teilpensionierung aus.

Ärztin am Computer

«Die AHV ist das Fundament der Schweizer Altersvorsorge. Ihre Statuten sind komplex. Ab 2026 gelten zudem neue Regeln für Vorsorge und Pensionierung. Die wichtigsten Eckwerte sollten Sie kennen, damit Sie nicht falsche Vorstellungen von ihrer künftigen AHV-Rente haben.» Das schreibt Susanne Toren in «Smart Money von Finanz und Wirtschaft». Die Höhe Ihrer künftigen AHV-Rente hängt ab von den anrechenbaren Beitragsjahren, von den Einkommen, auf denen Beiträge bezahlt worden sind, sowie von den Erziehungsgutschriften und Betreuungsgutschriften.

Ärztin am Computer

Ärztinnen und Ärzte in der Grundversorgung bewerten die Gesamtleistung des Schweizer Gesundheitssystems als sehr gut oder gut. Mit ihrer eigenen Tätigkeit sind fast acht von zehn Ärztinnen und Ärzte ziemlich bis sehr zufrieden, obwohl sich die Hälfte sehr gestresst oder äusserst gestresst fühlt. Dies zeigt eine internationale Befragung, die unter der Schirmherrschaft der Stiftung Commonwealth Fund in zehn Ländern durchgeführt wurde.

Ärztin am Computer

Am 18. Dezember 2025 hat Nationalrat Benjamin Roduit die Motion «Zeitliche Begrenzung der Anzeigepflicht bei Gesundheitsfragebögen vor Abschluss einer Taggeldversicherung» eingereicht. Demnach soll der Bundesrat beauftragt werden, im Hinblick auf den Abschluss einer Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung die Anzeigepflicht für frühere Krankheiten wie Krebs oder unfallbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen auf maximal fünf Jahre vor dem Versicherungsantrag zu begrenzen. Am 18. Februar 2026 hat der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. Die Krebsliga bedauert diesen Entscheid und ermutigt das Parlament, die Hindernisse im Hinblick auf den Abschluss einer Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung für ehemalige Patientinnen und Patienten wie Krebsüberlebende endlich zu beseitigen.

Ärztin am Computer

Es ist eine Selbstverständlichkeit: Ärztinnen Ärzte müssen zur Erlangung der Berufsausübungsbewilligung den zuständigen Behörden den Nachweis einer genügenden Arzthaftpflichtversicherung erbringen. Aber: Ärztinnen und Ärzte sollten auch privat eine genügende freiwillige Haftpflichtversicherung abschliessen, die alle ihre möglichen privaten Haftpflichtrisiken absichert. Mitgedeckt sein sollten namentlich Haftpflichtfälle aufgrund von grobfahrlässigem Handeln, Haftpflichtfälle aufgrund der Nutzung fremder Fahrzeuge oder Haftpflichtfälle aufgrund von gar nicht so seltenen unentgeltlichen medizinischen Tätigkeiten.

Ärztin am Computer

Unter dem Titel «Künstliche Intelligenz KI ist ein Brandbeschleuniger und nun droht in unserem digitalen Leben der totale Kontrollverlust» schreibt die «Neue Zürcher Zeitung NZZ» am 10. Februar 2026: «Mit gesundem Misstrauen und ein wenig Disziplin lässt sich trotz KI ein Mindestmass an digitaler Selbstbestimmung bewahren. Zwölf Grundsätze, um im Internet nicht unterzugehen.» Lesen Sie eine Zusammenfassung der zwölf Grundsätze.

Paar vor eigenem Haus

Anfrage von Frau Dr. K.M. in Z.: «Mein Mann und ich haben gemeinsam ein wunderschönes Eigenheim erworben. Wir haben zwei Kinder. Wir möchten nun gemeinsam sicherstellen, dass im Todesfall eines Ehepartners der überlebende Ehepartner auf jeden Fall im Eigenheim weiterleben kann und weiterhin durch unsere gemeinsamen Ersparnisse abgesichert bleibt. Was müssen wir dafür juristisch unternehmen?»

Psychisch kranke- junge Frau

«Ohne Gegenmassnahmen ist die Invalidenversicherung IV in fünfzehn Jahren bankrott», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» am 12. Februar 2026. Doch der Bundesrat will die IV retten: An seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 hat er die Leitlinien der kommenden sogenannten «Integrationsreform» beschlossen. Eine der zentralen Massnahmen der Reform ist die Einführung einer neuen Integrationsleistung. Gleichzeitig müssen griffige Massnahmen getroffen werden, damit eine Zusatzfinanzierung für die IV nicht notwendig wird. Sollte das, wie vielerorts bereits vermutet, scheitern, schlägt der Bundesrat vor, die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.

 
 

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