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10 Fragen zum Lohn bei Krankheit

  1. Haben Angestellte ab dem Antritt der Stelle bei Krankheit Anspruch auf Lohn?
    Nein, erst wenn das Arbeitsverhältnis drei Monate gedauert hat. Oder wenn es begrenzt auf eine längere Zeit eingegangen wurde – also beispielsweise befristet auf ein Jahr.

  2. Muss der Betrieb bei Krankheit den vollen Lohn bezahlen? Beachten Sie zusätzlich 3 & 5
    Ja, aber nur für eine bestimmte Zeit. Im ersten Jahr beträgt die gesetzliche Lohnzahlungs-pflicht in der ganzen Schweiz drei Wochen. Danach je nach Dienstjahr und Arbeitsort länger: Massgebend ist die Zürcher, Berner oder Basler Skala.
    Beim zuständigen Arbeitsgericht erfährt man, welche Skala angewendet wird.

  3. Was gilt, wenn der Arbeitsvertrag eine Taggeldversicherung vorsieht?
    Dann ergeben sich die Ansprüche der Angestellten bei Krankheit aus dieser Versicherung. Sie geht dem Gesetz immer vor, wenn sie für die Angestellten günstiger ist.

  4. Wie lange zahlt eine Krankentaggeld-Versicherung?
    Das hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Meist aber während maximal 730 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 900 Tagen. Die Höhe des Taggelds liegt in der Regel bei 80 Prozent. Jedoch minus der vereinbarten Karenzfrist.

  5. Was gilt, wenn die Krankentaggeld-Versicherung erst ab dem zweiten Monat der Krankheit zahlt?
    Dann muss der Arbeitgeber in dieser Wartefrist mindestens 80 Prozent des Lohns zahlen. Karenzfristen von mehr als zwei Tagen dürfen in der Regel nicht auf die Angestellten überwälzt werden.

  6. Erhalten auch Angestellte mit Stundenlohn bei Krankheit den Lohn?
    Ja: Falls sie unregelmässig arbeiten, wird der Lohn bei Krankheit in der Regel nach dem Durchschnittslohn der letzten zwölf Monate berechnet.

  7. Muss der Arbeitgeber die Taggelder vorschiessen, wenn sich die Versicherung Zeit lässt?
    Nur ausnahmsweise, bei einer finanziellen Notlage des Angestellten. Sie können ihre Tag-gelder direkt von der Versicherung anfordern.

  8. Muss der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Krankentaggeld und dem vollen Lohn bezahlen?
    Nein. Dazu ist der Betrieb nur verpflichtet, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

  9. Hat ein Angestellter auch Anspruch auf Lohn oder das Taggeld, wenn er in den Ferien erkrankt?
    Nur wenn eine «Ferienunfähigkeit» vorliegt. Das ist bei leichteren und kurzen Erkrankungen praktisch nie der Fall. In ernsthaften Fällen sollte man sich die Krankheit am Ferienort ärztlich bestätigen lassen.

  10. Kann der Betrieb den 13. Monatslohn kürzen, wenn Krankentaggelder ausgezahlt wurden?
    Ja. Das Taggeld wird inklusive 13. Monatslohn berechnet. Damit erhalten erkrankte Angestellte Taggelder inklusive Anteil 13. Monatslohn.


Für Sie gelesen Saldo März 2017 Bruno Gisler


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Was passiert, wenn einer Ihrer Arbeitnehmer plötzlich erkrankt und nicht mehr zur Arbeit erscheint? Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, den Lohn während einer gewissen Zeit weiter zu bezahlen und zwar den aktuellen Nettolohn. Dies kann je nach Anstellungsdauer gemäss OR bis zu sechs Monate dauern. Um sich vor einem solchen finanziellen Risiko zu schützen, empfehlen wir Ihnen, eine Krankentaggeld-Lohnausfallversicherung für Ihre Angestellten abzuschliessen. Diese bezahlt nach der vereinbarten Wartefrist 80% resp. 90% des AHV-Bruttolohnes inkl. 13. Monatslohn. Während 730 Tagen abzüglich der gewählten Wartefrist.

Sie stehen dann nur noch für die gewählte Wartefrist als Arbeitgeber im finanziellen Risiko.

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