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Obligatorische Unfallversicherung UVG

Gleiche Deckung – tiefere Prämie*

Ihre Vorteile

  • VMP Verbands-Kollektiv-Vertrag ermöglicht tiefere Prämie
  • Grobfahrlässigkeitsdeckung


* Dank günstiger Verbandsprämie erhöht sich die Nettto-Lohnauszahlung für Ihre Angestellten.

Leistungsübersicht

Seit 1985 ein starkes Team: Engagement / Kompetenz / Erfahrung / Vertrauen

Unfall und Berufskrankheit: schützt bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder in der Freizeit.

Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, welche sich mit den wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten befasst. Mit ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken.

Berufsunfall
Darunter fallen Unfälle, die sich bei der Ausübung des Berufs ereignen. Alle Arbeitnehmer sind gegen Berufsunfall obligatorisch versichert.

Nichtberufsunfall
Nichtberufsunfälle sind alle Unfälle, die nicht als Berufsunfälle gelten. Dazu zählen insbesondere Unfälle auf dem Arbeitsweg und Freizeitunfälle, wie zum Beispiel Sportunfälle, Verkehrsunfälle oder Unfälle im Haushalt. Alle Arbeitnehmer, die wöchentlich mehr als 8 Stunden arbeiten, sind obligatorisch gegen Nichtbetriebsunfälle zu versichern.

Kurzinfo über die obligatorische Unfallversicherung UVG

Versichert: Gesamtes Personal

Finanzierung:
                        
Betriebsunfall: Praxisinhaber
Nichtbetriebsunfall: Mitarbeiter/-in
                        
Versicherungsschutz:
Unter 8 Arbeitsstunden pro Woche sind nur Berufsunfälle mit direktem Arbeitsweg versichert. Versichert sind alle Angestellten mit über 8 Arbeitsstunden/Woche für Beruf und Freizeit.

Heilungskosten Ambulante  Behandlung 100% Kostenübernahme
Behandlung durch Arzt, Zahnarzt und Chiropraktiker
Verordnete Arzneimittel, Analysen
Spitalaufenthalt    Allgemeine Abteilung plus Nach- und Badekuren
Versichertes Salär     AHV-Brutto-Jahreslohn, max.  CHF 148'200
Taggeld 80% des Lohnes ab 3. Tag
Invalidenrente 80% des Lohnes , max. 90% mit der staatlichen Invalidenversicherung
Todesfall Witwe/Witwer: 40% evtl. eine Kapitalentschädigung
Halbwaise: 15% max. 70% zusammen mit der Witwe-/Witwer-Rente
Vollwaise: 25%

       
Die Versicherungsdeckung des ausscheidenden Personals aus der Praxis endet nach dem 31. Tag. Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Abredeversicherung. Diese deckt die Nichtberufsunfälle bis zu 180 Tage.                         
Die Prämie beträgt pro Monat je nach Versicherer CHF 40.- bis 50.- (Stand 2024).

Vergleichen Sie noch heute Ihre bisherige Prämie mit unserem Angebot und staunen Sie.


 



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