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Sehr wichtig: Haben Sie vorgesorgt? Hoher Schutz für wenig Geld!

Sind Ihre Hinterbliebenen finanziell ausreichend abgesichert? Wie sieht es mit der Absicherung der Hypothek oder dem Praxiskredit aus?

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[item title="Warum sich beide Elternteile für den Todesfall absichern sollten" name="absichern"]

Der Hausrat und die Glasschäden sind gut abgesichert, das eigene Leben nicht – nach dieser verqueren Logik verfahren erstaunlich viele Familien. Dabei ist eine Risikolebensversicherung oft ein Muss – und das beileibe nicht nur für Familienväter.
Die Mutter stirbt. Der Vater muss die Kinder ganz allein versorgen. Er muss daher im Beruf kürzer treten. Erhebliche wirtschaftliche Einbußen sind die Folge. Die Existenz der Familie ist bedroht.
„Leider wird bei der Familienabsicherung noch immer viel zu häufig nur auf den Hauptverdiener abgestellt – und das sind nach wie vor häufiger Männer als Frauen.“

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[item title="Absicherung im Todesfall für Praxispartner" name="absichern"]

Frage von Dr. med. K.U., Dr. med. B.S. und Frau Dr. med. G.A. in Z.: «Wir drei haben gemeinsam mit gleichen Aktienanteilen eine Praxisaktiengesellschaft und wollen uns nun gegenseitig mit einer Todesfallrisikoversicherung über 800'000 absichern. Wie sollen wir diese Versicherung ausgestalten, damit wir das Absicherungsziel steuerlich und erbrechtlich möglichst günstig erreichen?»
 
Die beste Lösung ist es,
drei Todesfallrisikoversicherungen ausserhalb der Aktiengesellschaft (AG) abzuschliessen, und zwar jeweils mit einem Arzt als Versicherungsnehmer, und die bei seinem Tod überlebenden anderen zwei Aktionären als begünstigte Personen mit einer Summe von 400'000 Franken pro Person.
Die Prämien für diese Policen werden für jeden Arzt von ihm selber aus privatem Vermögen bezahlt. Damit entstehen mit der Prämienzahlung keine steuerlichen Konsequenzen.
Die 400'000 Franken, welche jeder der zwei überlebenden Aktionären im Fall des Todes des dritten Aktionärs erhält, müssen von diesen getrennt vom übrigen Einkommen zum Sondersatz für Kapitalauszahlungen versteuert werden. In etlichen Kantonen gibt es noch einen steuerfreien Freibetrag, im Kanton Aargau z.B. 200'000 Franken.

Das ist eine elegante und zudem die steuerlich günstigste Lösung. Erbrechtlich gibt es keine speziellen Auswirkungen.


Medienanfrage a-b-c-E-News für Ärztinnen und Ärzte Jürg Sigerist  25. Februar 2017

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Für wen ist die Todesfall-Risikoversicherung sinnvoll?

Familien – um die Kinderbetreuung nach dem Tod eines Elternteils sicherzustellen.

Wohneigentümer – um die Tragbarkeit des Eigenheims für die Hinterbliebenen abzusichern.

Konkubinate – um eine Witwer- oder Witwenrente zu kompensieren.

Praxisinhaber – um Investitions- und Betriebskredite abzusichern.

Praxispartner – um sicherzustellen, dass die Praxis nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät.


  Bereits ab CHF 200.- pro Jahr möglich!

Was ist eine Todesfall-Risikoversicherung?

Eine Todesfall-Risikoversicherung dient der reinen Todesfallabsicherung. Bei Ablauf der Versicherung, ohne dass der Versicherungsfall eingetreten ist, wird keine Versicherungssumme ausbezahlt. Sie ist daher für die günstige Hinterbliebenen-Vorsorge und die Absicherung von Krediten geeignet.

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Wie werden die Beiträge der Todesfall-Risikoversicherung steuerlich behandelt?
Ein Angebot der Säule 3a eignet sich besonders dann, wenn familiäre Interessen im Vordergrund stehen. Denn hier ist die Begünstigungsregel per Gesetz strikt vorgegeben: Die engste Familie – allen voran Ehepartner und Kinder – steht an erster Stelle.
Bei der Säule 3a sparen Sie mit Ihren Einzahlungen deutlich mehr Steuern als bei der Säule 3b.  

Die drei wichtigsten Arten von Todesfall-Risikoversicherungen:                        

  1. Konstante Versicherungssumme                        
    Bei der konstantenTodesfallversicherung bleibt die Versicherungssumme während der gesamten Vertragsdauer gleich hoch.
    Einsatzmöglichkeit:
    Sicherheit für Ihre hinterbliebene Familie oder den Konkubinatspartner 
    Absicherung Kontokorrent-Kredit bei Ihrem Bankinstitut 

  2. Abnehmende Versicherungsumme                    
    Bei der Todesfallrisikoversicherung mit abnehmender Deckung nimmt der versicherte Betrag von Jahr zu Jahr regelmässig ab. Die Prämien sind günstiger als bei der konstanten Variante.
    Einsatzmöglichkeit:
    Sicherheit für die Ausbildung Ihrer Kinder
    Amortisation der 2. Hypotheken            
    Rückzahlung des Praxis-Investionskredites

  3. 1-jährige Todesfall-Risikoversicherung                        
    Der Beitrag wird Jahr für Jahr entsprechend dem Risiko neu berechnet. Da das Risiko über die Zeit ansteigt, steigt auch der Beitrag. Vorteil ist, dass die Jahresprämie zu Beginn der Absicherung sehr niedrig ist.  Netto-Jahresprämie = faire Risikoprämie  

Hinweis:
Mit der 1-jährige Todesfall-Risikoschutz können Sie die Überlegung ausseracht lassen ob Sie eine konstante oder abnehmende Summe wählen. Sie bestimmen wie lange die Vertragsdauer resp. Versicherungsschutz notwendig ist. Der Vertrag jährlich kündbar!

 

 



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