Pensionskasse Schweiz Pflicht. Wählen Sie die standeseigene Lösung.
- der Mitarbeiter AHV-pflichtig ist
- das Jahreseinkommen höher als 22'680 CHF (Stand 1.1.2026) ist.
- bei befristetem Arbeitsverhältnis die länger als 3 Monate dauern.
- der Mitarbeiter nicht bereits in einer Haupttätigkeit BVG-versichert ist.
Achtung: Für Selbständige ist der Abschluss des BVG nicht obligatorisch.
- Administrativ einfache Lösung
- Standeseigene Vorsorgestiftung im Vergleich
- Profitieren Sie von günstigen Kollektivtarifen plus Marktübersicht
Vorsorge: Sie profitieren von günstigen Kollektivtarifen.
Die berufliche Vorsorge ist ab dem 18. Altersjahr für alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer, die einen Jahreslohn von über CHF 22'680 bis CHF 90'720 (Stand 1.1.2026) beziehen, obligatorisch. Das Rahmengesetz sieht für den obligatorischen Bereich Mindestvorschriften betreffend Beiträge und Leistungen vor.
Der Arbeitgeber hat mindestens 50% der BVG-Prämien seiner Arbeitnehmer zu übernehmen (Geschäftsaufwand). Den Rest kann er seinen Arbeitnehmern in Form monatlicher Lohnabzüge belasten.
Jede Vorsorgeeinrichtung ist frei, im obligatorischen Bereich weiter gehende Lösungen anzubieten und den überobligatorischen Bereich (2026: Lohnteile unter CHF 22'680 und über CHF90'720) nach ihrem Reglement zu gestalten.
Die standeseigenen Vorsorgestiftungen nutzen diesen Spielraum mit unterschiedlichen Vorsorgeplänen zu günstigen Kollektivtarifen.
Wir beraten Sie gerne oder unterbreiten Ihnen ein Angebot.

