Schwieriger Entscheid zwischen Teilpensionierung, Frühpensionierung, ordentlicher Pensionierung und Spätpensionierung
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Der Schlüssel zum rundum erfolgreichen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist eine sorgfältige und frühzeitige Finanzplanung spätestens ab dem 50. Altersjahr. Die grösste Knacknuss dabei ist der Entscheid zwischen Teilpensionierung, Frühpensionierung, ordentlicher Pensionierung und Spätpensionierung.
Praxisaktiengesellschaft: Streit um Lohn und Dividende verhindern
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Anfrage von Dr. med. J. B. in Z.: «Wir, zwei Ärzte und eine Ärztin, gründen eine Gemeinschaftspraxis. Diese wollen wir als Praxisaktiengesellschaft führen. Die zwei Arzt-Aktionäre und die Arzt-Aktionärin bringen je einen Drittel des Aktienkapitals und erhalten im Gegenzug je einen Drittel der Aktien. Wir beabsichtigen, den zwei Arzt-Aktionären und der Arzt-Aktionärin einen gleich hohen branchenüblichen Lohn zu bezahlen. Den zwei Arzt-Aktionären und der Arzt-Aktionärin soll zudem je ein Drittel der jährlich festzulegenden Dividende ausbezahlt werden. Was müssen wir unternehmen, damit es bei einem Ausfall eines Arzt-Aktionärs oder der Arzt-Aktionärin wegen Krankheit oder Unfalls rund um Lohn und Dividende nicht zu Streitigkeiten kommt? Und gibt es bei der Festlegung der Dividendenhöhe Einschränkungen?»
Blatten: Deshalb gibt es trotz Schaden von 320 Millionen Franken keine Prämienexplosion bei der Elementarschadenversicherung
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In den GUSTAVO-Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Obwalden und dem stark geschädigten Wallis übernehmen Privatversicherer die Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden. In allen Kantonen ausser Waadt und Nidwalden versichern die Privatversicherer auch den Hausrat und das Geschäftsinventar gegen Feuer- und Elementarschäden. Weshalb gibt es infolge des 320-Millionen-Franken-Schadens in Blatten keine Prämienexplosion bei der Elementarschadenversicherung? Antwort: Weil die Privatversicherer im Elementarschadenpool zusammengeschlossen sind.
Kampf gegen Versicherungsmissbrauch: SUVA spart 31,2 Millionen Franken
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Versicherungsmissbrauch schadet den ehrlichen Versicherten und verursacht jährlich Millionenschäden. Die SUVA bekämpft deshalb jede Form von Betrug konsequent und systematisch. Es werden sogar Versicherungsdetektive eingesetzt. 2024 konnten durch die zielgerichtete Missbrauchsbekämpfung 31,2 Millionen Franken eingespart werden. Das ist das zweithöchste Ergebnis seit der Einführung der Massnahmen. «Damit sorgt die SUVA für gerechte Leistungen und Prämien und trägt zu einem fairen Werkplatz und Gesundheitsmarkt Schweiz bei», heisst es in der Medienmitteilung der SUVA zur Missbrauchsbekämpfung.
«Cyberangriff: Und plötzlich ist Ihre finanzielle Existenz in Frage gestellt»
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«Meine Arztpraxis ist gefeit vor Schäden im Cyberbereich, weil wir alle denkbaren Cybersicherheitsmassnahmen für Arztpraxen akribisch umsetzen», sagen sich immer noch etliche Praxisinhaber und verzichten auf eine massgeschneiderte Cyberversicherung. Damit über die Cybergefahren für Arztpraxen bestmöglich informiert wird, hat die Ärzteberatung ABC ihre Website über die Cyberversicherung unter dem Titel «Cyberangriff: Und plötzlich ist Ihre finanzielle Existenz in Frage gestellt» vollkommen überarbeitet. Aufgezeigt werden namentlich typische Cybervorfälle in Arztpraxen sowie handfeste Tipps für den Umgang mit E-Mails und den Schutz vor Betrugsversuchen. Hier ein Auszug daraus.
Mit dem Jugendprojekt «Young Finance» können Ihre Söhne und Töchter ab 17 die Finanzen selbst in die Hand nehmen
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Das Jugendprojekt «YoungFinance» ist eine Initiative des IfFP Instituts für Finanzplanung, das seit 1995 zu den führenden Aus- und Weiterbildungsinstituten für Finanzprofis in der Schweiz gehört. «YoungFinance» richtet sich an junge Erwachsene ab 17 Jahren und vermittelt auf modulare, praxisnahe und online-basierte Weise das nötige Rüstzeug, um finanzielle Entscheidungen selbstbestimmt und kompetent zu treffen. Die ersten zwei Module «Clever Haushalten» und «Mein erstes Auto» werden zum Einstieg und Kennenlernen kostenlos angeboten.
Bundesrat: Erhöhung des AHV-Referenzalters bleibt ein Tabu
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Derzeit beziehen rund 2,5 Millionen Personen eine AHV-Rente. 2030 werden es schätzungsweise 2,8 Millionen sein, im Jahr 2035 rund 3 Millionen. Gleichzeitig wächst die Erwerbsbevölkerung kaum. Ergo: Das Verhältnis zwischen der Anzahl Personen im erwerbsfähigen Alter und jener der Rentnerinnen sowie Rentner verschlechtert sich dramatisch. Und damit auch die finanzielle Lage der AHV. Der Bundesrat will deshalb die AHV stabilisieren und modernisieren. Am 14. Mai 2025 hat er die Stossrichtung dazu festgelegt: Erhöhung der Einnahmen über Lohnprozente und Mehrwertsteuer und Förderung der Weiterbeschäftigung nach dem AHV-Referenzalter 65. Aber die Erhöhung des Referenzalters bleibt ein Tabu.
«Jetzt die Vorsorge der Jungen stärken»
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Unter dem Titel «Jetzt die Vorsorge der Jungen stärken» schreibt «KMU_today» am 5. Juni 2025: «Unser Vorsorgesystem hat ein absurdes Designproblem, das junge Menschen Jahr für Jahr viel Geld kostet: Mit 18 dürfen junge Arbeitnehmende zwar bereits für Tod und Invalidität in die Pensionskasse einzahlen, aber fürs eigene Alter erst mit 25 Jahren. Diese willkürliche Altersdiskriminierung stammt aus dem Jahr 1985, als das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge (BVG) eingeführt wurde.»
Bundesgericht: Kein gesetzliches Höchstalter für Ärztinnen und Ärzte
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Entscheid 2C_486/2024 des Bundesgerichts vom 14. April 2025: Der Kanton Neuenburg darf für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an Ärztinnen und Ärzte sowie für andere bewilligungspflichtige Medizinalberufe kein Höchstalter festschreiben. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Arztes gut, dem die Berufsausübung vom Kanton Neuenburg nur bis zum 80. Geburtstag bewilligt wurde.
Künstliche Intelligenz: Vertikale KI-Agenten verändern Schweizer Arztpraxen
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Millionen von Menschen nutzen tagtäglich die Künstliche Intelligenz(KI)-Chats wie ChatGPT, Copilot, DeepSeek oder Perplexity. Aber die einzelnen Wirtschaftsbranchen wie das Gesundheitswesen werden nicht von diesen breiten KI-Chats grundlegend verändert, sondern von vertikalen Künstliche Intelligenz(KI)-Agenten. Deren Hauptaufgabe ist die mittles Künstlicher Intelligenz geschaffene Automatisierung repetitiver oder komplexer Aufgaben, die bislang von Menschen ausgeführt werden. Das Gesundheitswesen ist ein Vorreiter des Einsatzes von vertikalen KI-Agenten.
Von der Pflegefachperson bis zur Chefärztin und dem Spitaldirektor: Aktuelle Löhne in der Gesundheitsbranche
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Das Lohnbuch Schweiz 2025 bietet einen umfassenden Überblick über die in der Schweiz gültigen Branchenlöhne, Berufslöhne und Mindestlöhne. Alles ist übersichtlich nach Wirtschafts- und Berufszweigen gegliedert. Die über 9’400 Lohnangaben stammen aus Gesamtarbeitsverträgen sowie aus Empfehlungen und Statistiken der schweizerischen Berufs- und Arbeitgeberverbände. Das erlaubt, für die Gesundheitsbranche die derzeitigen Löhne von der Pflegefachfrau bis zum Chefarzt und dem Spitaldirektor herauszulesen. Erfahren Sie, wie hoch gängige, dreizehnmal pro Jahr bezahlte Monatslöhne ohne Zulagen, Sondervergütungen und Boni in der Gesundheitsbranche sind.
Versicherungsverband: «Was ist eine Cyberversicherung und was deckt sie?»
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Der Schweizerische Versicherungsverband SVV schreibt am 7. Mai 2025 unter dem Titel «Was ist eine Cyberversicherung und was deckt sie?»: «Cyberattacken können Unternehmen und Privatpersonen ohne Vorwarnung treffen und grosse finanzielle Folgen nach sich ziehen. Präventionsmassnahmen helfen zwar, das Risiko stark zu minimieren, bieten jedoch keinen hundertprozentigen Schutz. Eine Cyberversicherung bietet finanzielle Absicherung und unterstützt bei der Vorbeugung, aber auch während und nach einem allfälligen Angriff.» Lesen Sie die Erläuterungen des SVV dazu.
Welche Pensionskasse eignet sich am besten für Ihre Arztpraxis?
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Für Arztpraxen ist ein Pensionskassenvergleich eine herausfordernde Aufgabe. Bei der Wahl der passenden Vorsorge gilt es, die Bedürfnisse der Praxis zu identifizieren und den Nutzen verschiedener Pensionskassenlösungen zu bewerten. Medpension, die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer, hat dafür einen Ratgeber geschaffen: «Die Wahl der passenden Pensionskasse: Ein Ratgeber für Arztpraxen und medizinische Leistungserbringer». Lesen Sie die Zusammenfassung der wichtigsten Tipps aus diesem Ratgeber.
Wer das Eigenheim mit Geld aus der Pensionskasse finanziert, muss seine Vorsorgelücken schliessen!
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Eine von Raiffeisen Schweiz und der ZHAW School of Management and Law, Winterthur, durchgeführte Umfrage «Eigenheim: Wohntraum oder Vorsorgefalle» in der Schweizer Bevölkerung zeigt: 57 Prozent der Personen, die kein Wohneigentum besitzen, träumen von den eigenen vier Wänden. Bei den 18- bis 30-jährigen Nicht-Wohneigentümern wünschen sich sogar fast drei Viertel in Zukunft ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Die Nachfrage nach Wohneigentum ist hoch. Wer jedoch ein Eigenheim kaufen möchte, braucht dafür aufgrund steigender Eigenheimpreise immer mehr finanzielle Mittel. Weil das Ersparte allein oftmals nicht reicht, greifen Eigenheimkäufer zunehmend auf ihre Vorsorgegelder zurück. Da drohen dann Vorsorgelücken.
Selbstständige Ärztinnen und Ärzte werden bei der Praxisaufgabe von ungerechtfertigten Verzugszinsen befreit
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Wenn Selbstständigerwerbende ihr Unternehmen liquidieren und dabei einen hohen Liquidationsgewinn erzielen, können aufgrund der derzeit geltenden Bestimmungen im Zusammenhang mit den AHV-Beiträgen hohe Verzugszinsen anfallen. Mittels einer Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHVV beseitigt der Bundesrat diese ungerechtfertigten Verzugszinsen. Die Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
DigiSanté: 43 Akteure wie die FMH, H+ oder Spitex kämpfen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens
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Mit dem nationalen Programm DigiSanté wollen Bundesrat und Parlament die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens vorantreiben. Damit soll die höchstmögliche Behandlungsqualität der Patientinnen und Patienten erreicht werden. Im Frühling 2024 hat dasParlament dafür einen Verpflichtungskredit von 391,7 Millionen Franken gesprochen. Der Kredit läuft von 2025 bis 2034. Dank dieser Finanzierung konnte das Programm Anfang 2025 mit der schrittweisen Umsetzung starten. Um die einzelnen Vorhaben von DigiSanté sofort breit zu verankern, wurde ein Branchengremium mit 43 Akteuren des Gesundheitswesens einberufen. Dieses hat seine Arbeit am 1. Mai 2025 aufgenommen.
Unterschätztes Erdbebenrisiko unbedingt eigenverantwortlich versichern!
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Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat mit einer Bevölkerungsbefragung durch das Meinungsforschungsinstitut Sotomo festgestellt: Das Erdbebenrisiko wird in der Schweiz stark unterschätzt. Derzeit sind denn auch erst 23 Prozent der versicherbaren Gebäudewerte gegen Erdbeben abgesichert. Der Versicherungsverband plädiert für eine vermehrte eigenverantwortliche Absicherung des Erdbebenrisikos. Den Vorschlag des Bundesrats für eine Zwangsabgabe im Erdbebenfall lehnt der Versicherungsverband ab. Allenfalls soll eine obligatorische Koppelung von Erdbeben mit der Feuerversicherung geprüft werden.
Cybervorfälle nehmen weiter zu: 62'954 Meldungen im vergangenen Jahr
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Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS erhielt letztes Jahr 62’954 Meldungen zu Cybervorfällen. Laut dem «BACS-Halbjahresbericht 2024/2» entspricht das gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von 13'574 Meldungen. Rund 90 Prozent der Meldungen kamen von Privatpersonen, während Unternehmen 10 Prozent ausmachten. Die Kategorien «Betrug», «Phishing» und «Spam» bleiben die meistgemeldeten Phänomene. Für Arztpraxen bedeutet das: Cyberkriminelle lauern überall. Für die Cybersicherheit gibt es keine Ausreden, man muss alles Notwendige MACHEN!
Immer mehr Menschen beziehen IV: Eine private Invalidenrente schafft Sicherheit
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Von 2017 bis 2023 stieg in der Schweiz die Zahl der Neurenten der Invalidenversicherung IV um 42 Prozent. Das ist ein Ergebnis der «Invaliditätsstudie 2024» des Versicherers PK Rück und des Beratungsunternehmens C-Alm. Und: Aufgrund einer Befragung von 606 Fachpersonen wird in der Studie vorausgesagt: In den kommenden Jahren werden die Invalidisierungen erneut um bis zu zehn Prozent zunehmen. Ärztinnen und Ärzte können das eigene steigende Risiko einer Einkommenseinbusse durch Vollinvalidität oder Teilinvalidität nach Krankheit oder Unfall mit einer kostengünstigen Versicherung für eine private Invalidenrente massgeschneidert senken.
Fehlende Gesetzesgrundlage: Den digitalen Nachlass unbedingt selbst regeln
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Zuschrift von Frau Dr. med. H. G. in Z.: «Sie schreiben ‘Ein Testament ist ein Muss’. Darin wird allerdings der digitale Nachlass nicht erwähnt. Heute ist es aber wichtiger denn je, sich über seine Hinterlassenschaft in der digitalen Welt rechtzeitig Gedanken zu machen. Was geschieht nach meinem Tod beispielsweise mit meinen digitalen Bankkonten, Sozialen-Medien-Profilen, digitalen Abonnementen, E-Mail-Konten, Daten und Fotos in der Cloud, meinen Websites und Blogs? Könnten Sie uns ein paar Tipps geben, wie der digitale Nachlass zu regeln ist?»