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Von 2017 bis 2023 stieg in der Schweiz die Zahl der Neurenten der Invalidenversicherung IV um 42 Prozent. Das ist ein Ergebnis der «Invaliditätsstudie 2024» des Versicherers PK Rück und des Beratungsunternehmens C-Alm. Und: Aufgrund einer Befragung von 606 Fachpersonen wird in der Studie vorausgesagt: In den kommenden Jahren werden die Invalidisierungen erneut um bis zu zehn Prozent zunehmen. Ärztinnen und Ärzte können das eigene steigende Risiko einer Einkommenseinbusse durch Vollinvalidität oder Teilinvalidität nach Krankheit oder Unfall mit einer kostengünstigen Versicherung für eine private Invalidenrente massgeschneidert senken.

Zuschrift von Frau Dr. med. H. G. in Z.: «Sie schreiben ‘Ein Testament ist ein Muss’. Darin wird allerdings der digitale Nachlass nicht erwähnt. Heute ist es aber wichtiger denn je, sich über seine Hinterlassenschaft in der digitalen Welt rechtzeitig Gedanken zu machen. Was geschieht nach meinem Tod beispielsweise mit meinen digitalen Bankkonten, Sozialen-Medien-Profilen, digitalen Abonnementen, E-Mail-Konten, Daten und Fotos in der Cloud, meinen Websites und Blogs? Könnten Sie uns ein paar Tipps geben, wie der digitale Nachlass zu regeln ist?»

Zuschrift von Dr. med. K. A. in S.: «Ein Bekannter von mir hat vor zwei Jahren das Pensionsalter 65 erreicht. Er hat sich nie für die AHV-Rente angemeldet und mithin während nunmehr zwei Jahren auch keine AHV-Rente bezogen. Jetzt hat er sich für die AHV-Rente angemeldet. Dies im Glauben, für die Aufschubdauer von zwei Jahren künftig bis ans Lebensende den versprochenen Aufschubzuschlag von 10,8 Prozent zu erhalten. Die für ihn zuständige Ausgleichskasse verweigert aber den Aufschubzuschlag: Sie zahlt die normal berechnete AHV-Rente ohne Aufschubzuschlag rückwirkend auf das Referenzalter und dann aufschlaglos bis ans Lebensende. Ist das korrekt?»

Laut der FMH-Ärztestatistik 2024 arbeiteten in der Schweiz letztes Jahr 42'602 Ärztinnen und Ärzte. Das sind 1’502 Personen oder 3,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zunahme ist erfreulich. Sie ist aber zu gering, um den Fachkräftemangel aufzufangen. Die Herausforderungen wie die Überalterung der Ärzteschaft, der Engpass in der Grundversorgung und die Auslandabhängigkeit haben sich abermals verschlimmert.

Medienmitteilung der AXA Versicherungen AG: «Rund 9000 gestohlene Fahrräder und E-Bikes verzeichnete die AXA 2024, was zu einer Rekordschadensumme von 22 Millionen Franken geführt hat.» Der Schadenrekord hat namentlich damit zu tun, dass Fahrräder immer teurer werden und der Anteil an E-Bikes zugenommen hat. E-Bikes sind eine verlockende Beute für Diebinnen und Diebe. Man sollte alles unternehmen, um sein eigenes Fahrrad und die Fahrräder seiner Kinder bestmöglich zu schützen.

Seit dem 1. April 2025 sind die Betreiber von kritischer Infrastruktur verpflichtet, Cyberangriffe innert 24 Stunden nach deren Entdeckung an das Bundesamt für Cybersicherheit BACS zu melden. Zur kritischen Infrastruktur zählen auch Spitäler und andere medizinische Einrichtungen. Unternehmen wie Arztpraxen, die der obligatorischen Meldepflicht nicht unterliegen, sind aufgefordert, dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS Cybervorfälle freiwillig zu melden. Und: Die unzähligen Phishingmails kann man einfach und kommentarlos an reports@antiphishing.ch weiterleiten.

Viele Menschen nutzen heute die auf Künstlicher Intelligenz KI beruhende Hörfunktion ihrer Lieblingszeitung oder anderer Publikationen. Bei der Morgentoilette, beim Frühstück, beim Spazieren mit oder ohne Hund, beim Joggen, bei der Veloausfahrt oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie damit zeitsparend ihre tägliche Pflichtlektüre hören statt lesen. Auch beim Autofahren ist die Nutzung von Hörfunktionen erlaubt, sofern während der Fahrt nicht manuell auf dem Mobilgerät oder dem Abspielgerät herumgedrückt werden muss. Gute Neuigkeit: Jetzt können Sie sich auch die ABCNews mit einer KI-Hörfunktion zeitsparend anhören. Zudem bieten wir Ihnen eine Ein-Klick-Druckfunktion sowie eine Funktion zum Teilen der Artikel.

Umfragen belegen es immer wieder: Wir Schweizerinnen und Schweizer sind überwiegend Testamentmuffel. Aber ein Testament zu machen, ist ein Muss. Das gilt besonders seit dem Inkrafttreten des neuen Erbrechts am 1. Januar 2023: Von dessen tieferen Pflichtteilen und höheren freien Quoten kann man nur mittels eines Testaments profitieren. Ehepaare können mit der Kombination eines Ehevertrags mit Meistbegünstigung und zwei Testamenten den überlebenden Ehepartner bestmöglich begünstigen. Und bei Konkubinatspaaren geht der überlebende Konkubinatspartner ohne Testament leer aus.

Wer bei der Pensionierung die lebenslange Rente bezieht, läuft Gefahr, bei einem frühen Tod einen Teil des Pensionskassenvermögens zu verlieren. Der Grund: Wenn keine Ehegattenrente oder Lebenspartnerrente fällig wird, kann die Pensionskasse das verbleibende Kapital für sich behalten. Zur Minderung dieses Risikos bieten die Pensionskassen für medizinische Leistungserbringer «PAT BVG» und «Medpension» eine «Altersrente mit Kapitalschutz». Dieses Model wird allenfalls noch attraktiver, wenn der Bund mit seinen Plänen für die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Säule 3a durchdringen sollte.

Bundesgerichtsentscheid 9C_166/2022 vom 9. Dezember 2024: Die Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) von ärztlichen Leistungen durch die Krankenkassen muss das tarifpartnerschaftlich vereinbarte Screening und bei einem auffälligen Ergebnis des Screenings die Einzelfallprüfung der betroffenen Arztpraxis umfassen. Fehlt die Einzelfallprüfung, ist der Beweis einer rückzahlungspflichtigen «Überarztung» nicht möglich. Diese bundesgerichtliche Rechtsprechung hat das Bundesgericht im neuen Entscheid klar bestätigt.

Dividenden aus Aktiengesellschaften werden nur mit 70 Prozent besteuert, wenn ein Aktionär mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals besitzt. Das ist bei Praxisaktiengesellschaften bei den Dividendenempfängern meist gegeben. Die Arzt-Aktionäre kommen dann in Versuchung, sich eine hohe Dividende und einen tiefen Lohn auszuzahlen. Damit werden nicht nur Steuern, sondern dank des tiefen Lohns zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge gespart. Nur eben: Die Kombination eines unangemessen tiefen Lohns mit einer überhöhten Dividende ist verboten.

Der Verwaltungsrat der Organisation für Ambulante Arzttarife OAAT AG, Bern, hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2025 eine Lösung für die Abrechnung von Dringlichkeit und Notfall in der praxisambulanten Notfallversorgung ab dem 1. Januar 2026 gutgeheissen. Die Lösung wird nun dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.

Suissedigital bietet für Arztpraxen und andere KMU sowie für Privatpersonen kostenlose Online-Cybersecurity-Tests an. Suissedigital ist der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze. Ihm sind rund 170 privatwirtschaftlich wie auch öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die über drei Millionen Haushalte mit Radio, TV, Replay-TV, Internet, Telefonie und weiteren Angeboten versorgen. Wir geben Ihnen die Links zu den Tests.

Ob verheiratet oder im Konkubinat lebend: Wir alle laufen Gefahr, wegen einer heimtückischen Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend oder für immer die Urteilsfähigkeit zu verlieren. Wer dafür nicht vorsorgt, fällt bei einer nachgewiesenen Handlungsunfähigkeit unter die im Zivilgesetzbuch festgehaltenen «Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen». Dann mischt sich der Staat ein. Wer die staatliche Einmischung verhindern will, muss einen Vorsorgeauftrag samt Patientenverfügung machen und hinterlegen.

Seit dem Inkrafttreten der Reform «AHV 21» am 1. Januar 2025 können Frauen und Männer die AHV-Rente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Der gewünschte Rentenanteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent. Wer die Rente bereits vor dem Referenzalter von 65 bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als bei Erreichen des Referenzalters bezieht, erhält einen Zuschlag. Die Kombination von Vorbezug und Aufschub ist ebenfalls möglich: Man kann einen Teil der Altersrente vorbeziehen und nach dem Referenzalter von 65 einen Teil aufschieben.

Der Bundesrat hat das «Entlastungspaket 27» bis zum 5. Mai 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. 200 Millionen Franken davon sollen durch Mehreinnahmen mittels einer Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Säule 3a erzielt werden. Lesen Sie, wie dieser Zugriff auf Vorsorgegelder vor sich gehen soll.

Bundesgerichtsentscheid 2C_113/2024 vom 3. Dezember 2024: Der Kanton Zürich darf von Anwältinnen und Anwälten verlangen, ab 2026 mit Gerichten und kantonalen Verwaltungsbehörden ausschliesslich auf elektronischem Weg, «digital only», zu kommunizieren. Dieses Urteil ist wegweisend, weil auf Bundesebene sowohl für den Berufsstand der Anwältinnen und Anwälte wie auch für den Berufsstand der Ärztinnen und Ärzte Bundesgesetze mit einem Digitalisierungszwang bald in Kraft treten sollen.

Auch in diesem Winter geschieht es wieder: Skifahrer verlassen unter Missachtung aller Vorsichtsgebote die markierten Skipisten und frönen dem Vergnügen des Tiefschneefahrens. Geschieht dann ein Unfall, gibt es allenfalls ein böses Erwachen: Die obligatorische Unfallversicherung verweigert Geldleistungen wie Taggelder oder Renten. Lesen Sie, was Wagnisliebhaberinnen oder Wagnisliebhaber im Bereich der Unfallversicherung vorkehren müssen.

Jede Arztpraxis ist für die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit verantwortlich. Der Gesetzgeber hat medizinische Daten im Bundesgesetz zum Datenschutz DSG als besonders schützenswerte Personendaten eingestuft, sodass umfangreiche Massnahmen für einen angemessenen Schutz dieser Daten erforderlich sind. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH hat im Dokument «IT-Grundschutz für Praxisärztinnen und Praxisärzte» 11 Empfehlungen für den Aufbau und den Erhalt des Datenschutzes und der Datensicherheit in der Arztpraxis veröffentlicht.

Viele Ehepaare mit gemeinsamen Kindern wollen sich gegenseitig maximal begünstigen. Ziel: Beim Tod eines Ehepartners soll der überlebende Ehepartner finanziell bestmöglich abgesichert sein. Zudem sollen Erbstreitereien sowie, falls vorhanden, Probleme mit dem gemeinsam erworbenen Eigenheim vermieden werden. Um das zu erreichen, gibt es im Schweizer Eherecht eine elegante Lösung: die «Meistbegünstigung».

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