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Viele Ehepaare mit gemeinsamen Kindern wollen sich gegenseitig maximal begünstigen. Ziel: Beim Tod eines Ehepartners soll der überlebende Ehepartner finanziell bestmöglich abgesichert sein. Zudem sollen Erbstreitereien sowie, falls vorhanden, Probleme mit dem gemeinsam erworbenen Eigenheim vermieden werden. Um das zu erreichen, gibt es im Schweizer Eherecht eine elegante Lösung: die «Meistbegünstigung».

Mit der am 25. September 2022 von Volk und Ständen angenommenen Reform «AHV 21» wird für Mann und Frau ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren eingeführt. Dieses bildet die Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung und wird deshalb neu als Referenzalter bezeichnet: Wer mit 65 die Rente bezieht, erhält diese grundsätzlich ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt. Frauen der Übergangsgeneration mit Jahrgang 1961 bis 1969 hingegen erhalten einen lebenslänglichen Rentenzuschlag, wenn sie ihre Altersrente nicht vorbeziehen. Das neue Referenzalter 65 gilt auch für die Pensionskassen. Lesen Sie, wie das Referenzalter der Frauen ab dem 1. Januar 2025 bis Anfang 2028 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht wird.

Die Pensionskassen für medizinische Leistungserbringer «Medpension» und PAT BVG» bieten den aktiv Versicherten für das Jahr eine erfreuliche Verzinsung des individuell angesparten Vorsorgekapitals. Lesen Sie die diesbezüglichen Mitteilungen der beiden Pensionskassen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben an das Parlament übermittelt. Er schlägt vor, dass sich Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bei einem Erdbeben an den Kosten der Behebung von Gebäudeschäden beteiligen sollen. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat das Massnahmenprogramm für die Erdbebenvorsorge aktualisiert. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen müssen teure Medikamente, wertvolle biomedizinische Materialien und Impfstoffe ununterbrochen kühl lagern. Dafür muss ein dafür geeigneter Medikamentenkühlschrank eingesetzt werden. Kommt dazu: Bei den meisten Versicherungslösungen muss der Kühlschrankinhalt unter der Rubrik «Warenverderb» separat versichert werden. Zudem muss von den versicherten Ärztinnen und Ärzten alles unternommen werden, damit der Verlust teurer Medikamente verhindert wird. Lesen Sie, welche Massnahmen zur Vermeidung von Schäden an den Medikamenten unbedingt zu ergreifen sind, damit die Versicherung im Schadenfall zahlt.

Im Jahr 2025 wird die Welt der Cyberkriminalität erheblich von der vermehrten Nutzung Künstlicher Intelligenz KI durch Cyberkriminelle beeinflusst. Die neuen Technologien ermöglichen es Angreifern, noch raffiniertere, wirksamere und schwerer zu entdeckende Angriffsmethoden anzuwenden. Eine besondere Bedrohung wird die stetige Weiterentwicklung des Einsatzes von Deepfake-Fotos, Deepfake-Videos und Deepfake-Audios sein. Arztpraxen und medizinische Einrichtungen, aber auch Privatpersonen müssen das Abwehrdispositiv gegen die Cyberbedrohungen laufend verfeinern.

Beim Erwerb von Wohneigentum im Konkubinat ist eine schriftliche Vereinbarung unerlässlich. Dabei spielt es eine Rolle, wie das Wohneigentum erworben wird꞉ als Alleineigentum eines Partners, als Gesamteigentum oder als Miteigentum. Jede dieser Formen hat unterschiedliche rechtliche Folgen, die im Vertrag festzulegen sind. So lassen sich rechtliche Unsicherheiten vermeiden. Und die Konkubinatspartner schützen sich bei Streitigkeiten oder einer Trennung.

Im Jahr 2023 haben mit 41 Prozent erstmals mehr Neubezügerinnen und Neubezüger von Pensionskassen-Altersleistungen ausschliesslich das Kapital bezogen als die reinen Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger mit 40 Prozent. 19 Prozent bezogen eine Kombination aus Rente und Kapital. Das ist ein Ergebnis der «Neurentenstatistik 2023» des Bundesamts für Statistik. Für die Beliebtheit des Kapitalbezugs aus der Pensionskasse gibt es etliche gute Gründe. Aber: Wer das Pensionskassenkapital bezieht und auf die sichere lebenslange Renten bewusst verzichtet, geht ein Risiko ein.

Wohneigentum kostet häufig 800'000 Franken, eine Million oder mehr. Entsprechend hoch fällt die Hypothekarverschuldung aus. Ohne geschickte Finanzplanung droht selbst Besserverdienern bei der Pensionierung ein Tragbarkeitsproblem. Eine Analyse von «MoneyPark» zeigt denn auch auf: «85 Prozent der 50- bis 65-jährigen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer haben ein ‘substanzielles’ Problem mit der nachhaltigen Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter.»

In der Schweiz leiden laut dem Bundesamt für Statistik zwölf Prozent der Bevölkerung aufgrund eines Body-Mass-Indexes von 30 und höher an Adipositas. Das sind Hunderttausende. Gemäss bisheriger Rechtsprechung bewirkte eine Adipositas grundsätzlich keine Invalidität, die zu einer Rente der Invalidenversicherung(IV) berechtigt. Die Rechtsprechung ging davon aus, dass das starke Übergewicht willentlich überwindbar ist. Das ändert sich nun: Das Bundesgericht hat im Urteil 8C_104/2024 von 22.Oktober 2024 seine Rechtsprechung zum Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung bei Adipositas angepasst.

Streitfälle darüber, ob ein Unfall oder eine Krankheit vorliegt, sind keine Seltenheit. Das überrascht nicht. Wird ein Fall von der Unfallversicherung als Unfall oder Berufskrankheit anerkannt, übernimmt sie alle Kosten. Handelt es sich um eine Krankheit, ist die Krankenkasse zuständig. Diese sieht Franchisen, Selbstbehalte und oft Vorfinanzierungen vor. Schwierigkeiten bei der Abgrenzung entstehen, obwohl der Gesetzgeber die Begriffe «Unfall», «Krankheit» und «Berufskrankheit» klar definiert hat.

Im ersten Halbjahr des laufenden Jahres erhielt das von Direktor Florian Schütz (Bild) geführte Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) 34'789 Meldungen zu Cybervorfällen. Laut dem «BACS-Halbjahresbericht 2024/I» entspricht das einer Zunahme von 15'740 Meldungen gegenüber der Vorjahresperiode. Diese fast doppelte Anzahl liegt hauptsächlich an einem Anstieg der Phänomene wie «gefälschte Anrufe im Namen der Polizei», «betrügerische Gewinnspiele», «Abofallen» und «Phishing». Rund 90 Prozent der Meldungen kamen von Privatpersonen, während Unternehmen 10 Prozent ausmachten.

In der Schweiz gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen für das Konkubinat. Deswegen ist ein gut abgefasster, schriftlicher und womöglich öffentlich beurkundeter Konkubinatsvertrag wichtig für die rechtliche Sicherheit im Zusammenleben eines unverheirateten Paars. Das gilt namentlich bei gemeinsamen oder mitgebrachten Kindern, beim Erwerb von Wohneigentum und bei einer allfälligen Trennung. Lesen Sie einige Punkte, die im Konkubinatsvertrag festgehalten und regelmässig auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollten.

Der Bundesrat (Bild) muss heftig sparen. Aufgrund der Empfehlungen der «Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» hat er unlängst angekündigt, im Dienste der notwendigen Mehreinnahmen die privilegierte Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Vorsorgesäule 3a demnächst aufzugeben. Wie das gehen soll, wird Ende Januar 2025 bekanntgegeben. Doch nun kommt zuerst ein Schritt in die Gegenrichtung: Der Bundesrat führt auf den 1. Januar 2025 die Möglichkeit der nachträglichen Einzahlung in die steuerbegünstigte Säule 3a ein. Für Bund, Kantone und Gemeinden wird das im Widerspruch zum Spardruck erhebliche Steuereinbussen verursachen. Lesen Sie Einzelheiten dazu.

Mit der Fusion der beiden grossen Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura entsteht ab dem 1. Januar 2025 der neue Verband «prio.swiss – Der Verband Schweizer Krankenversicherer». Dieser Verband wird nahezu 100 Prozent der Schweizer Krankenversicherer vertreten: Auch die bisher nicht angeschlossenen Krankenkassen werden beitreten. «prio.swiss» wird auf den bestehenden Strukturen von Curafutura aufgebaut. Felix Gutzwiller, alt Ständerat und emeritierter Medizinprofessor der Universität Zürich, wird den Aufbau von «prio.swiss» als vorübergehender Präsident drei bis sechs Monate leiten. Saskia Schenker wird Direktorin des Verbands.

Die AHV/IV-Renten werden gemäss dem gesetzlichen Mischindex, der die Preis- und Lohnentwicklung einfängt, ab dem 1. Januar 2025 erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1225 auf 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken. Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO steigen von 514 auf 530 Franken pro Jahr, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 980 auf 1010 Franken. Zusätzlich werden ab dem Januar 2025 weitere wichtige Grenzwerte der Schweizer Sozialversicherungen erhöht, insbesondere bei den Pensionskassen.

Der Bundesrat will die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen: Er hat die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Anpassung der Hinterlassenenrenten)» an das Parlament weitergeleitet. Die lebenslange AHV-Witwenrente fällt weg. Dafür erhält ein hinterlassener Elternteil bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Hinterlassenenrente, und zwar unabhängig vom Zivilstand der Eltern. Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwen und Witwern sowie jene für über 50-jährige Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen werden weiter ausgerichtet. Bei jüngeren Personen bleibt der Rentenanspruch noch zwei Jahre bestehen.

Der Bundesrat will, dass das Bundesamt für Cybersicherheit BACS bei einem Cybervorfall rascher und effizienter Unterstützung durch das Kommando Cyber der Armee erhalten kann. Dafür müssen Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Die Arbeiten dazu laufen. Es bleibt aber dabei: Jedes Unternehmen, jede Arztpraxis und jede medizinische Einrichtung muss seine eigene Abwehr von Cyberangriffen laufend vervollkommnen. Lesen Sie dazu unsere neun Tipps.

Früher hat man oft geheiratet, weil das einfach zur Normalität gehörte. Heute wird aus den verschiedensten Gründen oft auf eine Heirat verzichtet. Zumal das Leben ohne Trauschein im Konkubinat so normal ist wie die Ehe. Wer unsicher ist, ob Ehe oder Konkubinat in der persönlichen Lage besser ist, muss eines wissen: Zwischen Ehe und Konkubinat gibt es grosse Unterschiede. Dies namentlich bei der Vorsorge, bei den Steuern und im Erbrecht. In diesem ersten Beitrag unserer neuen Serie «Ehe und Konkubinat» zeigen wir die wichtigsten Vorteile und Nachteile der beiden Lebensformen auf. In den folgenden Beiträgen werden wir dann erläutern, mit welchen Instrumenten sich die Ehe oder das Konkubinat bestmöglich gestalten lässt.

Für Einzahlungen in die Säule 3a kann man dieses Jahr als Lohnbezüger 7’056 Franken und als Selbständiger 35'280 Franken oder 20 Prozent des Nettoeinkommens vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Nächstes Jahr werden es 7'258 Franken beziehungsweise 36'288 Franken sein. Doch beim langfristigen Alterssparen geht es nicht nur um die Steuervorteile. Das Kapital soll durch den Zinseszinseffekt anwachsen. Beispielsweise verdoppelt sich der investierte Betrag bei einer Rendite von vier Prozent innerhalb von 18 Jahren. Es ist deshalb wichtig, dass die Säule-3a-Anlage einen guten Ertrag abwirft, der nicht von hohen Kosten aufgefressen wird.

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