Rechtsanwalt Martin Bürkle: «Besteht keine Kausalität zwischen dem Unfallereignis und dem Schaden, muss die Unfallversicherung nicht zahlen»
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Martin Bürkle (Bild) ist als Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht seit 2016 Partner in der Anwaltskanzlei Thouvenin Rechtsanwälte KLG, Zürich. Er ist im Haftpflichtrecht, Sozialversicherungsrecht sowie im Versicherungsvertragsrecht sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Im Gespräch mit den «ABC-E-News» erläutert Martin Bürkle namentlich, wann die obligatorische Schweizer Unfallversicherung UVG aufgrund der Kausalität leistungspflichtig ist und wann nicht.
Mit modularen Vorsorgeplänen gegen den Fachkräftemangel in medizinischen Berufen
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Unter dem Titel «Mit modularen Vorsorgelösungen gegen den Fachkräftemangel» schreibt Medpension, die Pensionskasse für medizinische Leistungserbringer, am 23. September 2025: «Um Fachkräfte für medizinische Praxen zu gewinnen und langfristig zu binden, spielt die berufliche Vorsorge eine Schlüsselrolle. Eine neue Generation von Vorsorgeplänen erweitert die Spielräume zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität.» Die Pensionskasse einer Arztpraxis sollte einen hohen Flexibilitätsgrad aufweisen, der über die gesetzlichen Mindestleistungen des Gesetzgebers hinausgeht und Individualisierungen ermöglicht. Genau das bieten die modularen Vorsorgepläne.
Bundesgericht: Entzug der ärztlichen Berufsausübungsbewilligung wegen sexuellen Übergriffen ist verhältnismässig
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Wird durch das Fehlverhalten eines fachlich eigenverantwortlich tätigen Arztes seine Vertrauenswürdigkeit beeinträchtigt, fallen neben dem Entzug der Bewilligung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung auch weniger einschneidende Massnahmen in Betracht. Im konkreten Fall wurde einem Arzt aus dem Kanton Schwyz, der wegen sexueller Übergriffe auf eine Patientin verurteilt wurde, die Bewilligung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung jedoch zu Recht entzogen.
So viel kostet die Säule 3a über das Smartphone
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Medienmitteilung des Online-Vergleichsdienstes moneyland.ch vom 28. Oktober 2025: «Wie viel kostet die Säule 3a über das Smartphone wirklich? Die moneyland.ch-Kostensimulation vergleicht die Kosten über zehn Jahre und zeigt: Die Kostenunterschiede zwischen den Anbietern von Säule 3a-Vorsorge-Apps auf dem Smartphone sind gross.»
Paukenschlag im Bundesrat: TARDOC und die ambulanten Pauschalen kommen definitiv am 1. Januar 2026 und das Elektronische Patientendossier wird begraben
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Zwei Paukenschläge für das Schweizer Gesundheitswesen an der Bundesratssitzung vom 5. November 2025: Der Bundesrat genehmigt mehrere Anpassungen und Ergänzungen zum Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen. Damit wird das neue Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen trotz heftiger Opposition der Dachgesellschaft der Chirurginnen und Chirurgen FMCH definitiv am 1. Januar 2026 in Kraft treten und den TARMED ersetzen. Kommt dazu: Der Bundesrat beschliesst, das Elektronischem Patientendossier EPD zu begraben und durch das Elektronische Gesundheitsdossier E-GD zu ersetzen. Dieses soll für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos eröffnet und im Jahr 2030 eingeführt werden.
Mino Müller von der AXA: «Eine Cyberversicherung ist auch für Privatpersonen wichtig, weil Cyberkriminalität alle treffen kann»
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Mino Müller, 32-jährig (Bild), ist seit anfangs 2025 Leiter der Cyberversicherung bei der AXA Schweiz. Zuvor hat er sich im Risikomanagement der AXA vertieft mit Cyberrisiken und deren finanzieller Quantifizierung auseinandergesetzt. Im Gespräch mit den «ABC-E-News» warnt Mino Müller: «Die digitale Kriminalität nimmt zu, und zwar auch bei Privatpersonen.» Lesen Sie, was die Cyberversicherung für Privatpersonen bietet und was sie kostet.
Gespräch mit Pascal Spieser: «Ich optimiere für jede und jeden die Inanspruchnahme von Leistungen des Baugewerbes»
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Pascal Spieser, 46-jährig (Bild), hat sich am 1. August 2024 als Inhaber der PS Bausupport GmbH in Lachen selbständig gemacht. Der gelernte Maurer und Eidgenössisch diplomierte Bauleiter hat in verschiedenen Positionen einen umfassenden Einblick in die komplexen Problemstellungen im Schweizer Baugewerbe gewonnen. Die dabei gemachten Erfahrungen und erworbenen Fähigkeiten erlauben es ihm heute, den Menschen Beratungsdienstleistungen rund um den Bau, die Renovation oder den Erwerb und die Abnahme ihres Eigenheims anzubieten. Auch Ärztinnen und Ärzte, die für ihre Praxis Leistungen des Baugewerbes benötigen, können von Pascal Spiesers Know-how profitieren.
Mit der 1e-Zusatzvorsorge das Pensionskassenkapital boosten und gleich zweimal Steuern sparen
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Gutverdienende, zu denen viele Ärztinnen und Ärzte und andere Medizinalpersonen gehören, können neben ihrer Basisvorsorge zusätzlich mit einem 1e-Vorsorgeplan flexibler für das Alter vorsorgen. Die 1e-Vorsorgepläne versichern in einer getrennten Rechtseinheit ausschliesslich Lohnanteile über 136’080 Franken. Für das Einkommen darunter bleibt der Basisvorsorgeplan bestehen.
Bundesgericht: Persönliche Informationen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, sind in besonderem Mass schützenswert
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Das Bundesgericht erklärt eine Verfügung des Schwyzer Amtes für Gesundheit und Soziales für nichtig, mit der es medizinische Leitungspersonen einer Klinik bezüglich eines Patienten mit pädophilen Neigungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden von der beruflichen Schweigepflicht entbunden hat. Weil der Betroffene nicht in das Verfahren einbezogen und ihm die Verfügung nicht eröffnet wurde, liegen besonders schwere Verfahrensmängel vor.
Goldpreis steigt und steigt: Wie Sie in Gold investieren können
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Am 8. Oktober schreibt die «Neue Zürcher Zeitung»: «Der Goldpreis erreicht immer neue Rekorde. Seit Anfang Jahr hat er um mehr als 50 Prozent zugelegt und am 7. Oktober 2024 die Marke von 4000 Dollar pro Unze übersprungen. Verantwortlich dafür sind die schwierige geopolitische Lage, der schwache Dollar, Käufe von Zentralbanken, die hohe Staatsverschuldung sowie die Angst vor Inflation. Gold hat eine jahrtausendealte Tradition als Wertaufbewahrungsmittel und Krisenwährung.» Bei allen derzeitigen Goldpreistreibern zeichnet sich keine rasche Änderung ab. Lesen Sie, wie Sie in Gold investieren können.
Mit der UVG-Zusatzversicherung kritische Deckungslücken der obligatorischen Unfallversicherung schliessen
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Im Jahr 2024 wurden den 22 Schweizer Unfallversicherern rund 915’000 Berufs- und Freizeitunfälle sowie Berufskrankheiten gemeldet. Jeder einzelne Unfall ist mit kleineren oder grösseren finanziellen Risiken verbunden. Dabei bildet die obligatorische gesetzliche Unfallversicherung UVG die Grundlage des finanziellen Schutzes. Die obligatorische Unfallversicherung hat indessen erhebliche Leistungsgrenzen. Für Arztpraxen und ihre Mitarbeitenden lohnt es sich deshalb, eine UVG-Zusatzversicherung abzuschliessen. Damit lassen sich kritische Deckungslücken der obligatorischen Unfallversicherung schliessen.
Grosse Cyberversicherungslücke bei KMU wie Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen
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Die jährliche Cyberversicherungserhebung des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV zeigt: Das Cyberversicherungsprämienvolumen ist zwar weitergewachsen. Aber in der Schweiz ist gleichwohl erst jedes zehnte Unternehmen gegen die Cyberrisiken versichert. Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen KNU, zu denen die Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen zählen, bleibt die Cyberversicherungslücke gross.
So wirkt sich eine Scheidung auf die Pensionskasse aus: Antworten auf acht Fragen
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In der Schweiz beläuft sich die Scheidungsrate auf fast 40 Prozent. Das heisst: Von zehn Ehen landen fast vier Ehen vor dem Scheidungsrichter. Eine Scheidung hat viele finanzielle Auswirkungen auf die Ehepartner. Eine wichtige davon steht in Artikel 122 des Zivilgesetzbuches: «Die während der Ehe bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge werden bei der Scheidung ausgeglichen.» Die Online-Wirtschaftspublikation «Cash» hat zum Thema «Scheidung und Pensionskasse» acht Fragen gestellt und beantwortet. Hier eine Zusammenfassung davon.
Bundesgericht bekräftigt die hälftige Teilung von Erziehungsgutschriften bei Ehepaaren
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Wer Kinder hat, erhält von der AHV Erziehungsgutschriften. Das ist ein fiktives jährliches Einkommen von derzeit 45'360 Franken. Dieses Einkommen wird den Eltern gutgeschrieben, bis das jüngste Kind das 16. Altersjahr erreicht hat. Bei der Pensionierung führt das fiktive Einkommen zu einer höheren AHV-Altersrente. Mit dem Bundesgerichtsurteil 9C_431/2024 vom 3. Juli 2025 hat das Bundesgericht entschieden: Der Grundsatz der hälftigen Teilung der Erziehungsgutschriften bleibt bei Ehepaaren für die gesamte Ehedauer bestehen, und zwar unabhängig vom Anteil an der Kindererziehung der beiden Ehepartner. Aber: Konkubinatspaare können im Gegensatz zu Ehepaaren vereinbaren, wie sie die Erziehungsgutschriften aufteilen. Und gibt es im Konkubinat keine Vereinbarung, werden die Erziehungsgutschriften seit dem 1. Januar 2015 der Mutter zugewiesen.
Bundesrat will nur noch E-Rezepte zulassen und den E-Medikationsplan vorschreiben
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Der Bundesrat hat am 3. September 2025 die «Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes» zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dieser Revision soll namentlich die Digitalisierung im Behandlungsprozess gefördert und damit die Medikationssicherheit erhöht werden. Das bedeutet: Ärztinnen und Ärzte müssen Verschreibungen künftig zwingend elektronisch ausstellen. Überdies müssen die Ärztinnen und Ärzte für die Patientinnen und Patienten einen E-Medikationsplan erstellen.
Deckung der Privathaftpflichtversicherung mit dem «Premium-Paket für Arztpersonen» erweitern
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Die Privathaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie abgesichert sind, wenn Sie unbewusst Dritte verletzen oder deren Eigentum beschädigen, zerstören oder verlieren. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen oder den Austausch von Gegenständen, die medizinische Behandlung nach Personenschäden sowie mögliche Vermögensschäden wie beispielsweise den Verdienstausfall nach einem Schadensvorfall. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte können die Deckung der Privathaftpflichtversicherung mit dem «Premium-Paket für Arztpersonen» erweitern.
Ende des Windows10-Supports: So verlängern Sie die Lebensdauer Ihres nicht-Windows11-fähigen Computers
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Am Dienstag, 14. Oktober 2025, stellt Microsoft den regulären Support für das Betriebssystem Windows10 ein. Weltweit sind laut Schätzungen 655 Millionen Computer betroffen. Davon können mindestens 240 Millionen Computer wegen ihrer ungenügender Hardware nicht auf Windows 11 geupdatet werden. Wer Windows10-Computer ab dem 15. Oktober 2025 weiter sicher nutzen will oder muss, braucht die Extended Security Updates ESU von Microsoft. Und: Nach dem Ablauf der Extended Security Updates ESU oder schon vorher kann der sichere Betrieb von Windows10-Computern bis zum Oktober 2030 mit der Softwarelösung «0Patch (Zero-Patch)» gewährleistet werden.
Empfehlungen des Bundesamtes für Cybersicherheit
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Das Bundesamt für Cybersicherheit BACS hat die Sommerferien 2025 genutzt, um für die Schweizer Bevölkerung die ultimativen Empfehlungen für die Cybersicherheit gut verständlich zusammenzustellen. Lesen Sie hier unsere Zusammenfassung dieser Empfehlungen.
Fünf Vorsorgetipps für Teilzeiterwerbstätige
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Im 1. Quartal 2025 waren in der Schweiz laut der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 5,342 Millionen Personen erwerbstätig. Davon waren 1,898 Millionen Personen teilzeiterwerbstätig. Der Frauenanteil der Teilzeiterwerbstätigen beläuft sich auf rund 70 Prozent. Ob Frau oder Mann, eines müssen die Teilzeiterwerbstätigen besonders beachten: Jegliche Teilzeitarbeit schmälert die Altersvorsorge erheblich. Deshalb: fünf Vorsorgetipps für Teilzeiterwerbstätige.
Praxisaufgabe mit anschliessender SEHR reduzierter Arzttätigkeit: Genügt dafür eine Privathaftpflichtversicherung?
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Anfrage von Frau Dr. med. D.G. in W.: «Ich will meine Arztpraxis demnächst aufgeben. Aber ich will meine Berufsausübungsbewilligung sowie die darauf beruhende ZSR(Zahlstellenregister)-Nummer unbedingt behalten. Der Grund: Ich will auch ohne meine Arztpraxis noch eine SEHR reduzierte ärztliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise Rezepte ausstellen. Meine Frage: Ist mein Vorhaben möglich, wenn ich dafür nur noch eine angepasste Privathaftpflichtversicherung und nicht mehr die teurere Berufshaftpflichtversicherung habe?»