Deckt Ihre Berufshaftpflicht-Versicherung wirklich alle Risiken?
Schützt Sie vor
existenziellen Risiken!
Die Berufshaftpflichtversicherung bietet
Umfassende Absicherung für Sie. Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
Seit 1985 ein starkes Team: Engagement / Kompetenz / Erfahrung / Vertrauen
Berufshaftpflichtversicherung für Tierärzte
Als Tierärztin oder Tierarzt möchten Sie für Ihre tierischen Patienten selbstverständlich nur das Beste. Doch können auch den besten Tierärzten und auch den erfahrensten Mitarbeitern einer Tierarztpraxis oder Tierklinik Fehler unterlaufen.
Als Praxisinhaber/Klinikinhaber haften Sie für die Fehler Ihrer Mitarbeiter wie für Ihre eigenen. Daher ist für jeden Tierarzt/in ob freiberuflich oder angestellt eine Berufshaftpflicht-Deckung gesetzlich vorgeschrieben. Eine Berufsausübungsbewilligung BAB benötigen alle Tierärztinnen und Tierärzte, die in eigener fachlicher Verantwortung ihren Beruf ausüben und dies in jedem einzelnen Kanton wo Sie beruflich unterwegs sind.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Tierärzte beinhaltet folgende Leistungen:
Umfassende Absicherung für Sie. Welche Schäden versichert die Berufshaftpflicht:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
Im Schadenfall prüft der Versicherer die gestellten Ansprüche an Sie und übernimmt
- Die Kosten zur Klärung der Haftungsfrage.
- Die Entschädigung rechtmäßiger Schadenersatzforderungen
- Sowie die Kosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche (auch Gerichts- und Anwaltskosten)
Wählen Sie daher: Deckungssumme CHF 5 Mio. Selbstbehalt 500 resp. 1’000
Berufshaftpflicht für Kleintierpraxen
Mit Ärzteberatung ABC perfekt abgesichert!
Unser Deckungsumfang der Tierarzt-Berufshaftpflichtversicherung für eine Kleintierpraxis sichern Sie perfekt ab. Zusätzlich sind hier TBA kostenlos mitversichert.
Berufshaftpflicht für Großtier- & Gemischtpraxen
Mit Ärzteberatung ABC Leistungsstark und umfassend abgesichert!
Unser Deckungsumfang dieser Tierarzt-Berufshaftpflichtversicherung bieten Ihnen genau die Sicherheit, die Sie für Ihre Großtier- und Gemischtpraxis benötigen.
GST- Mitglieder profitieren zusätzlich von Rahmenvertrag mit Verbandsrabatt
Sie haben Fragen, wünschen sich
eine indivduelle Beratung oder möchten sich über weitere Versicherungsangebote für Tierärzte informieren.
Eine Berufsausübungsbewilligung BAB benötigen alle Tierärztinnen und Tierärzte, die in eigener fachlicher Verantwortung ihren Beruf ausüben. Massgeblich ist nur, ob sie in fachlicher Hinsicht selbständig, d.h. ohne Aufsicht arbeiten und für ihr fachliches Handeln die Verantwortung übernehmen. Dies kann ebenso auf angestellte wie auch auf selbständigerwerbende Tierärztinnen und Tierärzte zutreffen. Tierärztinnen und Tierärzte mit einer BAB benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung. Zudem gelten für sie besondere Berufspflichten (Art. 40 Medizinalberufsgesetz, MedBG).
Tierärztinnen und Tierärzte, die eine Praxis führen, oftmals in der Form einer juristischen Person (z. B. AG oder), benötigen zusätzlich zu ihrer BAB eine Betriebsbewilligung. Die Betriebsbewilligung wird in der Regel nicht ad personam, sondern auf die Praxis gelöst.
Wichtig zu wissen, wenn Sie angestellte Tierärzte beschäftigen!
Beschäftigen Sie angestellte Tierärzte, die in eigener fachlicher Verantwortung, also von Ihnen unbeaufsichtigt, Tiere behandeln? Dann brauchen Sie für diese Personen zwingend eine BAB. Das ist in allen Kantonen so -- und für jeden Kanton, in dem Sie tätig sind, benötigen Sie die kantonseigene BAB. Sie können die Bewilligungen bei den kantonalen Gesundheitsdirektionen beantrag.
In manchen Kantonen brauchen auch Tierärzt:innen, die nicht in eigener fachlicher Verantwortung, sondern unter Aufsicht arbeiten, eine Erlaubnis -- die Assistenz-Bewilligung. Das gilt zudem für Vertretungen. Wenn nötig, informieren Sie sich am besten auch darüber bei Ihrer Gesundheitsdirektion.
Die Behörden führen gelegentlich Kontrollen durch und verhängen bei fehlenden Bewilligungen Ordnungsbussen. Das möchten Sie bestimmt vermeiden.
Mitglieder der GST finden im Mitgliederbereich my.gstsvs.ch mehr Informationen zu den Berufsausübungs- und Assistenten-Bewilligungen.
Ärzteberatung ABC, Luzernerstrasse 24, 6330 Cham mit Büro Glattbrugg, Kappelen
Tel. 041 368 56 56 Fax 041 368 56 59 info@a-b-c.ch www.a-b-c.ch
Seit 1985 ein starkes Team: Engagement / Kompetenz / Erfahrung / Vertrauen
Die Berufshaftpflichtversicherung ist obligatorisch, da dies eine Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung ist!
Was ist eine Berufshaftpflicht für Ärzte?
Die Berufshaftpflicht für Ärzte versichert Mediziner mit einer eigenen Praxis gegen Haftungsansprüche aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Egal, ob Hausarzt, Tierarzt oder Zahnarzt – jeder Arzt mit eigener Praxis ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen.
Die Versicherung ist jedoch nicht nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung ein absolutes Muss: Praktiziert ein Arzt ohne Berufshaftpflicht, setzt er sich einem hohen – potenziell existenzvernichtenden – finanziellen Risiko aus, wenn er mit Schadenersatzforderungen von Patienten konfrontiert ist.
Weshalb ist die Berufshaftpflicht für Ärzte so wichtig?
Die Berufshaftpflicht ist äusserst wichtig, weil sie das Risiko von Schadenersatzforderungen für Schäden deckt, für die ein Arzt selbst die Verantwortung trägt. Insbesondere Fehldiagnosen oder so genannte «Kunstfehler» können teils hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen – bei einem Hausarzt mit eigener Praxis ebenso wie bei einem Zahnarzt oder einem Tierarzt. Weil natürliche Personen in derartigen Fällen gemäss Haftpflichtrecht unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen haften, ist die Berufshaftpflicht für Ärzte das beste Mittel zur Risikoabsicherung.
Welche Tätigkeiten werden von der Berufshaftpflicht für Ärzte versichert?
Die Berufshaftpflicht für Ärzte versichert die medizinische Tätigkeit eines Arztes relativ umfassend.
Neben der Praxistätigkeit gemäss der versicherten Fachrichtung geniessen auch medizinische Notfall-Hilfeleistungen weltweit Versicherungsschutz. Mitversichert sind zudem Stellvertreter des Versicherungsnehmers, medizinische Praxisassistenten sowie Medizinstudenten, die ein Praktikum in der Praxis des versicherten Arztes absolvieren. Weiter umfasst die Berufshaftpflichtversicherung die Abgabe von Rezepten und die Durchführung von medizinisch nicht indizierten Behandlungen.
Hinweis: Weil sich die berufliche Tätigkeit eines Arztes im Laufe der Zeit verändern kann, lohnt es sich, den Versicherungsschutz regelmässig zu überprüfen.
Welche Ärzte benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung?
Jeder freiberufliche Arzt mit einer eigenen Praxis – d. h. nicht nur ein Hausarzt, sondern auch jeder Zahnarzt oder Tierarzt – benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung. Voraussetzung ist eine persönliche Praxisbewilligung des jeweiligen Kantons, zudem muss der Arzt mit AHV und Medisuisse persönlich und direkt abrechnen. Versicherungspflichtig sind darüber hinaus Belegärzte in einem Krankenhaus. Ärzte, die im Anstellungsverhältnis praktizieren – beispielsweise ein Chirurg an einem Spital – werden dagegen von ihren Arbeitgebern versichert.
Welche Schäden werden von der Berufshaftpflicht für Ärzte übernommen?
Grundsätzlich umfasst die Versicherungsdeckung Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, die vom Arzt durch Unvorsichtigkeit oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden. Der Versicherer prüft im Schadenfall zunächst die erhobenen Ansprüche. Sind sie tatsächlich berechtigt, kommt die Berufshaftpflichtversicherung dafür auf. Unberechtigte Ansprüche werden abgewiesen.
Was gilt bei grobfahrlässig verursachten Schäden?
Wenn der Arzt den Schaden grobfahrlässig herbeigeführt hat, ist der Versicherer gemäss Versicherungsvertragsgesetz (VVG) berechtigt, seine Leistungen im Rahmen der Berufshaftpflicht für Ärzte zu kürzen. Weil die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit manchmal schwerfällt, sollte auf jeden Fall ein Versicherer gewählt werden, der auf dieses Kürzungsrecht verzichtet. In Anträgen für Berufshaftpflichtversicherungen heisst dieser Ausschluss in der Regel «Einredeverzicht bei Grobfahrlässigkeit». Er gewährleistet, dass sich im Schadenfall allfällige Diskussionen vermeiden lassen.
Bis zu welcher Versicherungssumme sind Schäden gedeckt?
Die Berufshaftpflicht für Ärzte deckt Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von wahlweise 10 Mio. oder 15 Mio. CHF (sog. Garantiesumme). Die FMH empfiehlt für operativ tätige Ärzte eine Garantiesumme von 15 Mio. CHF, für alle übrigen Ärzte werden 10 Mio. als ausreichend erachtet.
Die Garantiesumme ist üblicherweise eine Jahres-Einmalgarantie, d. h., sie wird höchstens einmal pro Ereignis und Jahr ausbezahlt.
Die Versicherer bieten ausschliesslich für Sach- und Personenschäden eine zweifache Garantiedeckung an. Je nach Garantiesumme erhöht sich die Deckung damit auf 10 Mio. bzw. 20 Mio. CHF.
Wann gilt die Berufshaftpflicht für Ärzte?
Die Berufshaftpflicht für Ärzte deckt grundsätzlich Ansprüche, die während der Vertragsdauer erhoben werden. Im Rahmen der Vorrisikodeckung sind zudem Schäden versichert, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arzt zum Abschlusszeitpunkt keine Kenntnis davon hatte und kein Vorversicherer leistungspflichtig ist. Während der Vertragsdauer erhobene Ansprüche muss der Arzt bis spätestens 60 Monate nach Vertragsende dem Versicherer melden, damit sie gedeckt sind (sog. Nachmeldefrist).
Wichtig ist die Vereinbarung einer so genannten Nachdeckung bei Praxisaufgabe, damit der Arzt nach der Berufsaufgabe vor unerwarteten Schadenersatzansprüchen geschützt ist.
Wo gilt die Berufshaftpflicht für Ärzte?
Nur Schäden, die in der Schweiz verursacht wurden, sind im Rahmen der Berufshaftpflicht für Ärzte versichert, wobei der Schadenseintritt irgendwo auf der Welt erfolgen kann. Deckung besteht zudem bei ausserdienstlicher, medizinischer Nothilfe, die der versicherte Arzt irgendwo auf der Welt leistet.
Schützt die Berufshaftpflicht auch Ärzte als Praxismieter?
Leider decken nicht alle Berufshaftpflichtversicherungen auch Schäden, die ein Hausarzt, Tierarzt oder Zahnarzt als Mieter einer Praxis verursacht. Es ist deshalb wichtig, sich vorab beim Versicherer zu informieren und das Kleingedruckte vor der Vertragsunterzeichnung gut durchzulesen. Im Zweifelsfall sollte eine schriftliche Bestätigung des Versicherers verlangt werden.
Deckt die Berufshaftpflicht für Ärzte auch Rechtskosten?
Achtung: Die Berufshaftpflichtversicherung bietet nur teilweisen Rechtsschutz. Für Ärzte empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer zusätzlichen Rechtsschutzversicherung. Wird aufgrund eines versicherten Haftpflichtereignisses von Straf- oder Verwaltungsbehörden ein Verfahren gegen einen Hausarzt, Tierarzt oder Zahnarzt mit eigener Praxis eingeleitet, übernimmt die Berufshaftpflicht daraus entstehende Aufwendungen (Anwaltshonorare, Gerichts- und Verfahrenskosten). Nicht versichert sind dagegen Verpflichtungen, die Straf- oder strafähnlichen Charakter haben, wie z. B. Bussen, Straf- und andere Kautionen. Keinen Versicherungsschutz geniesst der Arzt zudem bei Forderungen wegen unwirtschaftlicher Leistungen (Überarztung).
Was gilt es weiter zu beachten?
Auch wenn eine Berufshaftpflicht für Ärzte abgeschlossen wurde, sind in der täglichen Berufspraxis bestimmte Massnahmen nötig, damit der Arzt, falls notwendig, beweisen kann, dass er richtig gehandelt hat. Dies erleichtert es, mögliche Ansprüche abzuwehren und den möglichen Schadensanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung und dem Arzt zu mindern.
Notwendig ist unter anderem eine ausführliche, laufend nachgeführte Dokumentation der erfolgten Behandlungen. Dazu gehört auch, dass Aufklärungen über Nebenwirkungen von verabreichten Medikamenten erfasst werden.
Ärzteberatung ABC, Luzernerstrasse 24, 6330 Cham mit Büro Glattbrugg, Kappelen
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Checkliste für die Berufshaftpflicht der Ärzte
Das sollten Sie bei der Auswahl und vor dem Abschluss von Versicherungsverträgen beachten:- Vertragsabschluss
Kein Angebot ist so aussergewöhnlich, dass es noch am gleichen Tag unterschrieben werden muss. - Erneuerung laufender Vertrag
Erneuerung ist meistens nicht notwendig. Oder es gibt bessere Konditionen. Holen Sie bei einem Mitbewerber ein Angebot ein. Sie können nur profitieren. - Antragsfragen
Persönlich und wahrheitsgetreu beantworten, sonst droht Leistungsver-weigerung. - Höhe der Garantiesumme
Der Maximalbetrag, den die Versicherung im Schadenfall laut Vertrag zahlt,muss hoch genug angesetzt sein: Die FMH empfiehlt eine Versicherungssumme von 5 Mio, für alle operativer Ärzte jedoch 10 Mio., plus 2-facher Garantiesumme pro Jahr - Risikobeschrieb Ihrer Tätigkeit
Überprüfen Sie ob Ihre berufliche Tätigkeit richtig erwähnt ist - Beschäftigen Sie in Ihrer Praxis:
angestellte Ärzte oder delegierte Psychologen? Wenn ja, schriftlich festhalten im Antrag und in der Police. MPA sowie cand. med. und ihr Stellvertreter sind automatisch und prämienfrei in der Berufshaftpflicht mitversichert. - Jahresprämie nach Stellenprozenten
Einige Versicherer tarifieren nach dem System Stellenprozenten. Davon profitieren Ärzte mit Teilpensum, da Sie nur anteilsmässige Prämie bezahlen. - Sind Sie Mieter Ihrer Praxisräume?
Mieterschäden mitversichert? Bitte überprüfen Sie den Deckungsumfang! - Grobfahrlässigkeitsdeckung
Damit Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite stehen. - Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung
Der Rechtschutz im Strafverfahren bei der Berufshaftversicherung bietet nur dort eine Deckung wo bereits ein versichertes Haftpflichtereignis vorliegt. Möchten Sie also einen erweiterten Rechtsschutz geniessen, so ist der Abschluss einer Berufs- und Privat- Rechtschutz unerlässlich. - Vertragsdauer
Ein-Jahres-Vertrag. - Regelmässige Überprüfung
Ihres Versicherungsschutzes, damit Sie richtig versichert sind und bleiben. - Versicherungswechsel
Kündigungsmöglichkeiten überprüfen. Vor der Kündigung schriftliche Deckungsbestätigung des neuen Versicherers einholen. - Brokerbetreuung
Empfehlenswert: mindestens eine Zweitmeinung einholen. - Buchhalter oder Treuhänder
Wählen Sie einen Versicherungsprofi.
Ärzteberatung ABC, Luzernerstrasse 24, 6330 Cham mit Büro Glattbrugg, Kappelen
Tel. 041 368 56 56 Fax 041 368 56 59 info@a-b-c.ch www.a-b-c.ch
Seit 1985 ein starkes Team: Engagement / Kompetenz / Erfahrung / Vertrauen
Checkliste für die Berufshaftpflicht der Tierärzte
Das sollten Sie bei der Auswahl und vor dem Abschluss von Versicherungsverträgen beachten:- Vertragsabschluss und Vertragsdauer
Kein Angebot ist so aussergewöhnlich, dass es noch am gleichen Tag unterschrieben werden muss. Verlangen Sie 1-Jahresvertrag - Erneuerung laufender Vertrag
Erneuerung ist meistens nicht notwendig. Oder es gibt bessere Konditionen. Holen Sie bei einem Mitbewerber ein Angebot ein. Sie können nur profitieren. - Antragsfragen
Persönlich und wahrheitsgetreu beantworten, sonst droht Leistungsverweigerung. - Höhe der Versicherungssumme
Der Maximalbetrag, den die Versicherung im Schadenfall laut Vertrag zahlt, muss hoch genug angesetzt sein: Die GST empfiehlt eine Versicherungssumme von 5 Mio. - Risikobeschrieb Ihrer Tätigkeit
Überprüfen Sie ob Ihre berufliche Tätigkeit richtig erwähnt ist, wie etwa: Kleintier- oder Klein- & Grosstier- bzw. ausschliesslich Grosstier- resp. Pferdepraxis. - Beschäftigen Sie in Ihrer Praxis:
angestellte Tierärzte? Wenn ja, schriftlich festhalten im Antrag und in der Police. TPA sowie cand. med. vet. und ihr Stellvertreter sind automatisch und prämienfrei mitversichert. - Aufbau Jahresprämie
Einige Versicherer kennen das System Kopfprämie: Sie zahlen die gleiche Prämie z. b. CHF 724.00 ob Sie nur 50% arbeiten oder 100%.
Unsere Lösung: bei Tätigkeit 50% zahlen Sie nur 346.00 und bei 100% 660.00 - Sind Sie Mieter Ihrer Praxisräume?
Mieterschäden mitversichert? Bitte überprüfen Sie den Deckungsumfang! - Grobfahrlässigkeitsdeckung
Damit Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite stehen. - Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung
Im Strafverfahren bietet die Berufshaftversicherung nur dort eine Deckung wo bereits ein versichertes Haftpflichtereignis vorliegt. Möchten Sie also einen erweiterten Rechtsschutz geniessen, so ist der Abschluss einer Berufs- und Privat- Rechtschutz unerlässlich. - Regelmässige Überprüfung
Ihres Versicherungsschutzes, damit Sie richtig versichert sind und bleiben. - Versicherungswechsel
Kündigungsmöglichkeiten überprüfen. Vor der Kündigung schriftliche Deckungsbestätigung des neuen Versicherers einholen. - Brokerbetreuung
Empfehlenswert: mindestens eine Zweitmeinung einholen.
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Berufshaft Tierarzt: Fragen & Antwort
Wieso ist die Deckung für Vermögensschäden bei Tierärzten sinnvoll:- Heilungsverzögerungen durch fehlerhafte Massnahmen, Abgabe unrichtiger Zeugnisse und Gutachten, Durchführung nicht indizierter Behandlungen.
- Kastrierung eines Tieres und es wird ein falsches Medikament verschrieben und die Kuh wird trotzdem trächtig.
Seit 1985 ein starkes Team: Engagement / Kompetenz / Erfahrung / Vertrauen
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Hier geht es zur allgemeinen Übersicht der Versicherungen
Ärzteberatung ABC Bühler & Partner AG
Zentralschweiz Luzernerstrasse 24 6330 Cham 041 368 56 56 info@a-b-c.ch |
Bern Bielstrasse 33 3273 Kappelen 032 385 30 20 info@a-b-c.ch |
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