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Seit dem 1. April 2025 sind die Betreiber von kritischer Infrastruktur verpflichtet, Cyberangriffe innert 24 Stunden nach deren Entdeckung an das Bundesamt für Cybersicherheit BACS zu melden. Zur kritischen Infrastruktur zählen auch Spitäler und andere medizinische Einrichtungen. Unternehmen wie Arztpraxen, die der obligatorischen Meldepflicht nicht unterliegen, sind aufgefordert, dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS Cybervorfälle freiwillig zu melden. Und: Die unzähligen Phishingmails kann man einfach und kommentarlos an reports@antiphishing.ch weiterleiten.

Hersteller von Arzneimitteln, Labore und Spitäler gelten als «Kritische Infrastruktur».
Laut «Artikel 74b Meldepflichtige Behörden und Organisationen» des «Informationssicherheitsgesetz ISG (Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen)» zählen aus dem Gesundheitssektor die folgenden Bereiche zur meldepflichtigen kritischen Infrastruktur:

  • Gesundheitseinrichtungen, die auf der kantonalen Spitalliste nach Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe e des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung aufgeführt sind
  • medizinische Laboratorien mit einer Bewilligung nach Artikel 16 Absatz 1 des Epidemiegesetzes vom 28. September 2012
  • Unternehmen, die für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Arzneimitteln eine Bewilligung nach dem Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 2000 haben
  • Organisationen, die Leistungen zur Absicherung gegen die Folgen von Krankheit, Unfall, Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit, Alter, Invalidität und Hilflosigkeit erbringen.

Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur, die weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigen und deren Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Franken beträgt, sind von der obligatorischen Meldepflicht von Cybervorfällen befreit.

Meldestelle für Cyberattacken auf kritische Infrastruktur ist der Cyber Security Hub.
Für die meldepflichtigen Betreiber von kritischer Infrastruktur hat das Bundesamt für Cybersicherheit BACS den Cyber Security Hub CSH geschaffen., Dieser dient als Instrument für den Austausch und das Management von Informationen über Cyberbedrohungen, Cybervorfälle und Cybersicherheitspraktiken.

Das Bundesamt für Cybersicherheit bittet, Cybervorfälle freiwillig zu melden.
Unternehmen wie Arztpraxen, die der obligatorischen Meldepflicht nicht unterliegen, sind aufgefordert, dem Bundesamt für Cybersicherheit BACS Cybervorfälle freiwillig zu melden. Dafür hat das BACS den Chat «Ich möchte freiwillig einen Cybervorfall melden» geschaffen. Alternativ kann man auch ein Mail an die E-Mailadresse incidents@ncsc.ch senden.

Weiterleitung von Phishingmails an reports@antiphishing.ch.

Die vielen Phishingmails, die man tagtäglich erhält, sollte man einfach und kommentarlos an reports@antiphishing.ch weiterleiten. Diese Mailbox wird maschinell verarbeitet. Der Phishingmail-Absender wird innert kurzer Zeit schweizweit gesperrt.

Eine Cyberversicherung ist für Arztpraxen ein Muss.
Die vollständige Reduktion der Gefahr eines Cybersicherheitsvorfalles in der Arztpraxis ist trotz aller Vorsichtsmassnahmen nicht möglich. Deshalb zählt zur bestmöglichen Schadenminimierung im Cyberschadenfall der Abschluss einer Cyberversicherung als Präventivmassnahme. Diese Versicherung deckt die Kosten für die meist aufwendige Datenwiederherstellung nach einem Cyberangriff oder Cybervorfall, für Arbeitsausfälle wegen beschädigter IT-Systeme sowie für mögliche Lösegeldforderungen. Auch Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen und ungewollter Schadsoftwareverbreitung sind abgedeckt. Die Ärzteberatung ABC bietet spezielle Cyberversicherungen für Arztpraxen und medizinische Einrichtungen an, die massgeschneiderte Deckungen für potenzielle Schäden bieten. Die Einzelheiten dazu finden Sie hier.



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