Zuschrift von Dr. med. K. A. in S.: «Ein Bekannter von mir hat vor zwei Jahren das Pensionsalter 65 erreicht. Er hat sich nie für die AHV-Rente angemeldet und mithin während nunmehr zwei Jahren auch keine AHV-Rente bezogen. Jetzt hat er sich für die AHV-Rente angemeldet. Dies im Glauben, für die Aufschubdauer von zwei Jahren künftig bis ans Lebensende den versprochenen Aufschubzuschlag von 10,8 Prozent zu erhalten. Die für ihn zuständige Ausgleichskasse verweigert aber den Aufschubzuschlag: Sie zahlt die normal berechnete AHV-Rente ohne Aufschubzuschlag rückwirkend auf das Referenzalter und dann aufschlaglos bis ans Lebensende. Ist das korrekt?»
AHV-Rentenaufschub: Spätestens ein Jahr nach dem ordentlichen AHV-Alter anmelden.
Im Merkblatt «Flexibler Rentenbezug» wird klar festgelegt: «Sie müssen den AHV-Rentenaufschub spätestens ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs geltend machen, das heisst spätestens ein Jahr nach Erreichen des Referenzalters. Die rechtzeitige Einreichung des Aufschubgesuchs muss nachgewiesen werden können.
Melden Sie sich erst nach dieser Frist an oder haben Sie im Anmeldeformular die Aufschuberklärung nicht angekreuzt, wird die Altersrente nach den allgemeinen Bestimmungen, also ohne Erhöhungsbetrag, festgesetzt und ausbezahlt.»
AHV-Rentenaufschub: Mit Formular 318.370 anmelden.
Im Merkblatt «Flexibler Rentenbezug» wird klar festgelegt: «Für die Anmeldung des AHV-Rentenaufschubs ist das ‘Formular 318.370 – Anmeldung für eine Altersrente’ einzureichen. Wer die Rente aufschieben will, muss im Anmeldeformular für die Altersrente die Position ‘8.2 Wollen Sie die Altersrente aufschieben?’ ankreuzen.
Die Ausgleichskasse bestätigt Ihnen den Empfang dieser Aufschuberklärung.»
Zum Abrufen der Rente nach einem Aufschub das Formular 318.386 nutzen.
Im Merkblatt «Flexibler Rentenbezug» wird klar festgelegt: «Sie müssen die aufgeschobene AHV-Rente abrufen, um sie nach einem Aufschub zu beziehen. Sie können entweder einen prozentualen Anteil Ihrer Altersrente abrufen oder die ganze aufgeschobene AHV-Rente. Sie können das dazu nötige ‘Formular 318.386 – Abruf oder Teilabruf der Altersrente nach Aufschub’ online oder bei den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen beziehen und einreichen. Die aufgeschobene Altersrente wird frühestens ab jenem Monat ausbezahlt, der dem Abruf oder dem Teilabruf folgt, sofern Sie nicht ausdrücklich einen späteren Auszahlungstermin verlangen.»
Wer die AHV später beziehen will, muss unbedingt alle Formalitäten einhalten!
Fazit: Wer sich für einen AHV-Rentenaufschub und den damit verbundenen lebenslangen AHV-Aufschubzuschlag entscheidet, muss die im Merkblatt «Flexibler Rentenbezug» festgelegten Formalitäten unbedingt einhalten. Ohne rechtzeitige Anmeldung mit dem richtigen Formular gibt es keinen lebenslangen AHV-Aufschubzuschlag.