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Von 2017 bis 2023 stieg in der Schweiz die Zahl der Neurenten der Invalidenversicherung IV um 42 Prozent. Das ist ein Ergebnis der «Invaliditätsstudie 2024» des Versicherers PK Rück und des Beratungsunternehmens C-Alm. Und: Aufgrund einer Befragung von 606 Fachpersonen wird in der Studie vorausgesagt: In den kommenden Jahren werden die Invalidisierungen erneut um bis zu zehn Prozent zunehmen. Ärztinnen und Ärzte können das eigene steigende Risiko einer Einkommenseinbusse durch Vollinvalidität oder Teilinvalidität nach Krankheit oder Unfall mit einer kostengünstigen Versicherung für eine private Invalidenrente massgeschneidert senken.

Starkes Wachstum der IV-Neurenten ab 2017.

Gemäss er der «Invaliditätsstudie 2024» des Versicherers PK Rück blieb die Zahl der Neurenten der Invalidenversicherung IV zwischen 2012 und 2017 fast stabil. Dann setzte ein Wachstum ein: In den darauffolgenden sechs Jahren stieg die Zahl der IV-Neurenten um insgesamt 42 Prozent. Bei den Versicherten der beruflichen Vorsorge mit einer Jahreseinkommenseintrittsschwelle von über 20'000 Franken betrug das Wachstum 34 Prozent:


Neurenten


Invalidenrenten werden in den kommenden Jahren um weitere 10 Prozent zunehmen.
Aufgrund einer Befragung von 606 Fachpersonen im November 2024 wird in der «Invaliditätsstudie 2024» prognostiziert: Die Invalidisierungen werden in den kommenden Jahren erneut um zehn Prozent zunehmen. Einigkeit herrscht darüber, dass der Anstieg der Invalidisierungen multifaktoriell ist. Doch künftig könnten psychische Krankheiten als Ursache die Oberhand gewinnen, da andere medizinische Ursachen aufgrund von Prävention und medizinischem Fortschritt hoffentlich seltener werden.

Ärztinnen und Ärzte müssen die Arbeitsfähigkeit der Patientinnen und Patienten erhalten und fördern.
Wörtlich steht in der «Invaliditätsstudie 2024»: «Für die Ärzteschaft ist eine Sensibilisierung im Bereich der psychischen Gesundheit sinnvoll: Es geht darum, gemeinsam mit allen Akteuren ein Umfeld zu schaffen, in dem Menschen gesund werden, leben und arbeiten können. Ärztinnen und Ärzte sollten bereits während ihrer universitären Ausbildung lernen, wie wichtig es ist, bei den Patientinnen und Patienten auch Teilarbeitsfähigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu bescheinigen. Der Unterschied zwischen Diagnose und Arbeitsfähigkeit ist in der medizinischen Ausbildung bisher zu wenig präsent. (…) Ziel muss es sein, ein vorzeitiges Ausscheiden der Patientinnen und Patienten aus dem Erwerbsleben zu verhindern. Da Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur psychischen Gesundheit leistet, sollte die Arbeitsfähigkeit möglichst erhalten und gefördert werden.»

Private Invalidenrente senkt das Risiko einer Einkommenseinbusse.
Auch Ärztinnen und Ärzte gehören zu den Schweizer Beschäftigten, für die von der «Invaliditätsstudie 2024» eine Zunahme der Invalidisierung prognostiziert wird. Dies gilt umso mehr, weil die Ärztinnen und Ärzte offenbar einen besonders stressigen Beruf ausüben.
Ärztinnen und Ärzte, die das Risiko der Einkommenseinbusse bei einer Teilinvalidität oder einer Vollinvalidität nach Krankheit oder Unfall zusätzlich zur staatlichen Invalidenversicherung und der Pensionskasse absichern wollen, können eine von der Ärzteberatung ABC speziell für Ärztinnen und Ärzte konzipierte Versicherung für eine private Invalidenrente abschliessen. Die Versicherung ist als «Summenversicherung» ausgestaltet. Das heisst: Die vereinbarten Leistungen werden beim Eintreten des versicherten Schadenfalls garantiert ausbezahlt.
Die Versicherung für eine private Invalidenrente von angestellten und selbständigen Ärztinnen und Ärzten sollte aufgrund einer umfassenden Analyse der gesamten Vorsorgesituation massgeschneidert abgeschlossen werden.

 

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