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In den GUSTAVO-Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Obwalden und dem stark geschädigten Wallis übernehmen Privatversicherer die Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden. In allen Kantonen ausser Waadt und Nidwalden versichern die Privatversicherer auch den Hausrat und das Geschäftsinventar gegen Feuer- und Elementarschäden. Weshalb gibt es infolge des 320-Millionen-Franken-Schadens in Blatten keine Prämienexplosion bei der Elementarschadenversicherung? Antwort: Weil die Privatversicherer im Elementarschadenpool zusammengeschlossen sind.

Der Elementarschadenpool gleicht das Risiko zwischen den Versicherungen aus
Der 1936 gegründete Schweizer Elementarschadenpool ist ein freiwilliger Zusammenschluss von derzeit zwölf privaten Versicherungen zum besseren Risikoausgleich bei Elementarschäden. Der Elementarschadenpool kauft überdies für seine Mitglieder auf dem globalen Markt den notwendigen Rückversicherungsschutz auf gemeinsame Rechnung ein.
Dank dem Elementarschadenpool ist es möglich, Elementarschäden mit einer für alle Versicherungsnehmer tragbaren Einheitsprämie zu versichern. Der Elementarschadenpool ist ein weltweit in dieser Art einzigartiges Solidaritätswerk zugunsten der von Elementargefahren wie Überschwemmungen, Hochwasser, Hagel, Sturm, Lawinen oder Erdrutsch besonders bedrohten Bevölkerung, beispielsweise in den Bergkantonen.

Die Elementarschadenversicherung funktioniert dank doppelter Solidarität
Das Konzept der Elementarschadenversicherung beruht auf einer doppelten Solidarität. Denn Naturkatastrophen können nur dann mit den nötigen Versicherungssummen und angemessenen sowie tragbaren Prämien versichert werden, wenn sich sowohl Versicherte als auch Versicherer solidarisch verhalten und das Risiko gemeinsam tragen. Nur dank dieser doppelten Solidarität konnte die private Elementarschadenversicherung überhaupt eingeführt werden und eine derart weitgehende Verbreitung finden. Das ist die doppelte Solidarität:

  • Solidarität unter den Versicherten: Alle Versicherten bezahlen für die Elementarschadenversicherung denselben Prämiensatz. Durch das Gesetz ist es verwehrt, in besonders gefährdeten Gebieten eine höhere Prämie zu verlangen. Zwei Hauseigentümer, deren Häuser denselben Wert aufweisen, zahlen also für das Risiko Elementargefahren unabhängig vom Standort des Gebäudes dieselbe Prämie. Ohne diese Regelung könnten sich Versicherte in stark gefährdeten Gebieten die Absicherung gegen Elementarschäden kaum leisten. Damit herrscht eine sehr weitgehende Solidarität zwischen der Bevölkerung, die den Elementargefahren stärker ausgesetzt ist und derjenigen, die von diesen Gefahren weniger betroffen ist.
  • Solidarität unter den Versicherern: Die Schadenlast aus allen Elementarschadenereignissen wird unter den dem Elementarschadenpool angeschlossenen Gesellschaften nach Massgabe ihres gesamtschweizerischen Markanteils aufgeteilt. Damit wird sichergestellt, dass auch die Risiken in besonders elementarschadengefährdeten Gebieten versichert werden.


Elementarschäden sind in der Feuerversicherung eingeschlossen
Elementarschäden sind in der Feuerversicherung für Gebäude, der Feuerversicherung für das Geschäftsinventar und der Feuerversicherung für den Hausrat miteingeschlossen. Die Gebäude werden ausserhalb der GUSTAVO-Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden in 19 Kantonen von öffentlich-rechtlichen Monopolversicherern gegen Feuer- und Elementarschäden versichert.

 

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