Die Privathaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie abgesichert sind, wenn Sie unbewusst Dritte verletzen oder deren Eigentum beschädigen, zerstören oder verlieren. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen oder den Austausch von Gegenständen, die medizinische Behandlung nach Personenschäden sowie mögliche Vermögensschäden wie beispielsweise den Verdienstausfall nach einem Schadensvorfall. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte können die Deckung der Privathaftpflichtversicherung mit dem «Premium-Paket für Arztpersonen» erweitern.
Beispiele für Schäden, die in der Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung versichert sind
- Als Mieter: Fällt Ihnen die Pfeffermühle auf den Kochherd und die Glasabdeckung zersplittert, dann müssen Sie ohne Privathaftpflichtversicherung selbst für die Reparatur oder den Ersatz aufkommen. Gleiches gilt, wenn beim Auszug das Lavabo Risse oder das Parkett tiefe Schürfspuren aufweist.
- Als Skifahrer: Sie sind unvorsichtig und kollidieren auf der Skipiste mit einer anderen Person. Diese verletzt sich schwer und muss mit der Rega ins Spital gebracht werden. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
- Als Velofahrer, E-Bikefahrer oder Mofafahrer: Wenn Sie mit Ihrem Zweirad ein fremdes Auto beschädigen, schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung vor Ansprüchen aus dem Schadenfall.
- Ihre Tiere: Falls Ihr Hund, Ihre Katze oder ein anderes Haustier bei Dritten Schäden anrichtet, müssen Sie für diese einstehen. Mit der Privathaftpflichtversicherung übernimmt Ihr Versicherer die Schäden für Sie.
- Ihre Kinder: Ihr fünfjähriger Sohn bemalt die Tapete Ihrer Freunde oder Ihre sechsjährige Tochter schiesst einen Ball in das Fenster der Schule: Beachten Sie, dass der Einschluss der Haftung für Schäden durch ihren Versicherer übernommen wird, auch wenn keine gesetzliche Haftung für Ihre Kinder unter sieben beziehungsweise bis zum zwölften Altersjahr besteht.
Wie Sie die Deckung der Privathaftpflichtversicherung mit dem «Premium-Paket für Arztpersonen» erweitern
- Grobfahrlässigkeit: Falls Sie auch bei selbst verursachten Schäden auf der sicheren Seite sein wollen, etwa wenn unbeaufsichtigte Kerzen einen Brand verursachen, werden die Leistungen mit der Deckungserweiterung selbst bei Grobfahrlässigkeit nicht gekürzt.
- Unentgeltliche medizinische Tätigkeit: Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte, die im Rahmen von privaten Hilfeleistungen, im Verein oder als Fachreferenz oder Fachlehrer ihrer medizinischen Tätigkeit nachgehen, erhalten mit dem «Premium-Paket für Arztpersonen» zusätzliche Sicherheit.
- Schlüsselverlust: Geht Ihnen der Spitalschlüssel oder der Praxisschlüssel verloren oder ist der Schlüssel zu den Geschäftsräumen oder zur Mietwohnung nicht auffindbar, wird für den Schlüsseldienst gesorgt und auch allfällige Schlossänderungskosten werden übernommen.
- Fremde Motorfahrzeuge: Schutz vor Schäden aus der Nutzung fremder Fahrzeuge, auch beim Mieten eines Fahrzeugs bei Carsharingfahrzeuganbietern oder Mietfahrzeuganbietern.
Die Einzelheiten zum Angebot der Privathaftpflichtversicherung und deren Deckungserweiterung mit dem «Premium-Paket für Arztpersonen» finden sie HIER.