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Im Jahr 2024 wurden den 22 Schweizer Unfallversicherern rund 915’000 Berufs- und Freizeitunfälle sowie Berufskrankheiten gemeldet. Jeder einzelne Unfall ist mit kleineren oder grösseren finanziellen Risiken verbunden. Dabei bildet die obligatorische gesetzliche Unfallversicherung UVG die Grundlage des finanziellen Schutzes. Die obligatorische Unfallversicherung hat indessen erhebliche Leistungsgrenzen. Für Arztpraxen und ihre Mitarbeitenden lohnt es sich deshalb, eine UVG-Zusatzversicherung abzuschliessen. Damit lassen sich kritische Deckungslücken der obligatorischen Unfallversicherung schliessen.

Leistungsgrenzen der obligatorischen Unfallversicherung UVG

Die obligatorische Unfallversicherung UVG deckt medizinische Kosten, Taggeld bei Erwerbsausfall und Rentenzahlungen bei Invalidität oder Tod. Allerdings sind diese Leistungen klar begrenzt: Der versicherte Jahreslohn ist auf 148'200 Franken gedeckelt. Wer mehr verdient, erhält bei einem Unfall dennoch nur Leistungen bis zu dieser Grenze. Zudem ist die Taggelddeckung auf 80 Prozent des versicherten Lohnes ab dem dritten Tag beschränkt. Die Spitalbehandlungen sind auf die allgemeine Abteilung limitiert. Bei Grobfahrlässigkeit und gewissen Wagnissen gibt es Leistungskürzungen.

Erweiterte Leistungen der UVG-Zusatzversicherung bis zum Jahreslohn von 148'200 Franken
Die UVG-Zusatzversicherung erweitert die obligatorische UVG-Deckung für Arbeitnehmende mit Jahreslöhnen bis zur UVG-Obergrenze von 148'200 Franken durch folgende Leistungsverbesserungen:

  • Grobfahrlässigkeitsdeckung: Die Grobfahrlässigkeitsdeckung bietet Schutz vor Leistungskürzungen, die bei der obligatorischen UVG aufgrund grobfahrlässigen Verhaltens eintreten können. Zuweilen werden bei Nichtberufsunfällen durch Grobfahrlässigkeit Taggelder während der ersten zwei Jahre gekürzt. Die Zusatzversicherung übernimmt diese Kürzungen und stellt sicher, dass Mitarbeitende dennoch vollständige Leistungen erhalten.
  • Ergänzende Taggelddeckung: Die UVG-Zusatzversicherung ergänzt das obligatorische Taggeld von 80 Prozent auf 90 Prozent oder 100 Prozent des Jahreslohns bis 148'200 Franken. Dies schliesst die Lohnlücke, die bei der obligatorischen Versicherung besteht, und gewährleistet den vollen Lohnersatz während der Arbeitsunfähigkeit.
  • Private Abteilung im Spital: Während die obligatorische Unfallversicherung UVG nur Behandlungen in der allgemeinen Spitalabteilung abdeckt, übernimmt die Zusatzversicherung die Mehrkosten für Behandlungen in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Dies bietet Mitarbeitenden besseren Komfort und eine individuellere Betreuung während des Spitalaufenthalts.
  • Zusätzliches Invaliditätskapital: Bei bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch einen Unfall zahlt die UVG-Zusatzversicherung ein zusätzliches Invaliditätskapital aus. Diese Kapitalleistung ergänzt die obligatorischen Invaliditätsrenten und hilft dabei, die unmittelbaren Kosten für notwendige Anpassungen des Lebensumfelds zu decken.
  • Zusätzliches Todesfallkapital: Im Todesfall eines Mitarbeitenden durch einen Unfall erhalten die Hinterbliebenen dank der UVG-Zusatzversicherung ein zusätzliches Todesfallkapital. Diese Leistung ergänzt die obligatorischen Hinterlassenenrenten und bietet den Angehörigen finanzielle Sicherheit in einer schwierigen Zeit.


Erweiterte Leistungen der UVG-Zusatzversicherung für Jahreslöhne über 148'200 Franken
Für Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über 148'200 Franken ist die UVG-Zusatzversicherung besonders wichtig. Sie ermöglicht die Versicherung des gesamten Lohnes und stellt sicher, dass Taggelder und Renten auf das tatsächliche Einkommen abgestimmt sind. Spezielle Leistungspakete decken die individuellen Bedürfnisse von Führungskräften und Spezialisten ab. Dazu zählen unter anderem höhere Invaliditäts- und Todesfallleistungen sowie die freie Wahl der Spitalabteilung und umfassende Therapieangebote.

Prämien für die UVG-Zusatzversicherung
Die Prämien für die UVG-Zusatzversicherung werden oft hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 50 Prozent der Prämien zu übernehmen. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit, einen höheren Anteil oder die gesamten Prämien zu tragen, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.

 

 
 

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