Zwei Paukenschläge für das Schweizer Gesundheitswesen an der Bundesratssitzung vom 5. November 2025: Der Bundesrat genehmigt mehrere Anpassungen und Ergänzungen zum Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen. Damit wird das neue Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen trotz heftiger Opposition der Dachgesellschaft der Chirurginnen und Chirurgen FMCH definitiv am 1. Januar 2026 in Kraft treten und den TARMED ersetzen. Kommt dazu: Der Bundesrat beschliesst, das Elektronischem Patientendossier EPD zu begraben und durch das Elektronische Gesundheitsdossier E-GD zu ersetzen. Dieses soll für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos eröffnet und im Jahr 2030 eingeführt werden.
TARDOC und ambulante Pauschalen lösen TARMED am 1. Januar 2026 ab
Medienmitteilung des Bundesrats: «Der Bundesrat hat mehrere Anpassungen und Ergänzungen zum Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen genehmigt. Damit kommt er dem Gesuch der Tarifpartner nach, noch vor Inkrafttreten des neuen Gesamt-Tarifsystems am 1. Januar 2026 Änderungen vorzunehmen. Diese Anpassungen ermöglichen unter anderem Verbesserungen bei der Übernahme von Leistungen in den Notaufnahmen der Spitäler oder auch in der Pathologie sowie bei der Behandlung von Tumoren.
Das neue Gesamt-Tarifsystem, das aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen besteht, wurde vom Bundesrat am 30. April 2025 genehmigt, damit es am 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. Es löst die seit rund 20 Jahren unveränderte Tarifstruktur TARMED ab. Das neue Tarifsystem soll jährlich weiterentwickelt, verbessert und ergänzt werden.»
Die FMH begrüsst den Entscheid des Bundesrats
Medienmitteilung der FMH: «Die FMH begrüsst den Entscheid des Bundesrates, die von den Tarifpartnern vorgeschlagenen Verbesserungen für TARDOC und Ambulanten Pauschalen zu genehmigen. Diese gezielten Anpassungen, die im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit erarbeitet wurden, unterstützen die Umsetzung des neuen ambulanten Tarifs ab dem 1. Januar 2026 und zeigen, dass schnelle Anpassungen möglich sind.»
Die Dachgesellschaft der Chirurginnen und Chirurgen FMCH ist bestürzt
Medienmitteilung der FMCH: «Die Dachgesellschaft der Chirurginnen und Chirurgen FMCH (Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica) ist bestürzt über die Entscheidung des Bundesrates, die Einführung der ambulanten Pauschalen trotz teilweiser Gesetzeswidrigkeit zu genehmigen. Mit Ausnahme der Pathologieleistungen, die aufgrund der Intervention der FMCH vorübergehend ausgenommen werden, ignoriert der Bundesrat sämtliche Fakten der Fachärzteschaft. Er trägt die volle Verantwortung für die absehbaren Folgen dieses Hochrisiko-Experiments: längere Wartezeiten, einen eingeschränkten Zugang zur ambulanten Versorgung und steigende Gesamtkosten zulasten der Patientinnen und Patienten.»
Das Elektronische Patientendossier EPD wird begraben
Medienmitteilung des Bundesrats: «Das heutige Elektronische Patientendossier EPD beruht auf einer komplexen Struktur mit zahlreichen privaten Anbietern und einem aufwendigen Eröffnungsprozess. Diese Hindernisse führten dazu, dass die Nutzung des EPD bis jetzt unter den Erwartungen blieb. Der Bundesrat setzt daher mit dem neuen Bundesgesetz über das Elektronische Gesundheitsdossier auf eine grundlegende Neuausrichtung: Aus dem EPD wird das Elektronische Gesundheitsdossier E-GD. Das neue Gesundheitsdossier stellt den Menschen mit seiner persönlichen Gesundheitsbiografie ins Zentrum, indem er die Übersicht über seine relevanten medizinischen Daten erhält, unabhängig vom Wohnort oder wo und bei welcher medizinischen Fachperson eine Behandlung erfolgt. Alle relevanten Gesundheitsdaten sind so digital an einem Ort verfügbar – jederzeit und überall, gerade im Notfall.»
Die wichtigsten Fakten zur Einführung des Elektronischen Gesundheitsdossiers E-GD
- Das Elektronische Gesundheitsdossier E-GD muss man nicht beantragen: Neu erhält jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch und kostenlos ein Dossier. Wichtig: Wer kein E-GD will, kann einer Eröffnung widersprechen oder es jederzeit einfach löschen lassen.
- Schon heute sind alle Spitäler und Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen. Neu werden auch Ärztinnen und Ärzte, Apotheker oder Physiotherapeutinnen und weitere ambulante Leistungserbringer, die über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen, verpflichtet, das E-GD zu nutzen und alle behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten einzutragen.
- Das E-GD baut auf einer zentralen technischen Infrastruktur auf. Der Bund wird das Informationssystem verantworten und eine schweizweit einheitliche Lösung sicherstellen. Er ist ausserdem für die Weiterentwicklung der Infrastruktur zuständig. So kann die Effizienz des Systems gesteigert werden. Die Kantone tragen die laufenden Betriebskosten und stellen den Betrieb einer sogenannten Gemeinschaft auf ihrem Gebiet sicher. Diese Gemeinschaften – das sind beispielsweise zusammengeschlossene Spitäler, Arztpraxen, Apotheken und andere Gesundheitsinstitutionen – garantieren mit Kontaktstellen, dass die Bevölkerung einen niederschwelligen Zugang zu Unterstützung in Zusammenhang mit ihrem E-GD hat.
- In einem nächsten Schritt wird die Botschaft zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) vom Parlament behandelt. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, wird der Bund die zentrale technische Infrastruktur beschaffen und die Migration der bestehenden EPDs durchführen. Es ist davon auszugehen, dass das Elektronische Gesundheitsdossier E-GD auf das Jahr 2030 hin eingeführt werden kann.
Weitere Informationen:
Faktenblatt Elektronisches Gesundheitsdossier – technische Aspekte
Faktenblatt: Elektronisches Gesundheitsdossier – Aufgabenteilung und Finanzierung