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Das neue Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen bestehend aus dem Einzelleistungstarif Tardoc und den ambulanten Pauschalen ist wie vorgesehen am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Dies, obwohl die Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetia FMCH am 5. Dezember 2025 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Genehmigung von zwölf ambulanten Pauschalen eingereicht hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat bis zum 29. Januar 2026 weitere Dokumente einverlangt. Und das Bundesamt für Gesundheit BAG hat am 18. Dezember 2025 eine Klarstellung zur Lage bei den ambulanten Pauschalen veröffentlicht.

Die zwölf von der FMCH beim Bundesverwaltungsgericht angefochtenen ambulanten Pauschalen

  1. C03.10A – Eingriffe an Nasenhöhle und Nasennebenhöhlen
  2. C03.15A – Chirurgische Eingriffe am Hals
  3. C03.26D – Parazentese am Trommelfell bei Erwachsenen mit Anästhesie durch Anästhesist/in oder bei Alter unter 16 Jahren
  4. C05.25A – Endovenöse Thermo-Ablation beidseitig
  5. C05.30B – Perkutane transluminale Angioplastie (PTA) mit zwei oder mehr Stents
  6. C06.00A – Appendektomie, laparoskopische Eingriffe
  7. C08.08Z – Offene Knochenbiopsie, chirurgische Massnahmen an Knochen bei Infekten oder Transplantat- und Implantatentnahmen an Knochen und Knorpel
  8. C08.10C – Einfache (kiefer-)chirurgische Eingriffe an Gesichtsschädelknochen
  9. C08.25A – Arthroskopien an Kiefer-/Hüftgelenk, Hand, Ellenbogen oder Schulter
  10. C08.40A – Arthroplastik und Prothesenersatz an Finger und Hand oder Osteotomie an Finger und Hand
  11. C08.43C – Eingriffe am Fuss: Exzision von Ganglion
  12. C13.40A – Konisation mit Kolposkopie


Klarstellung des Bundesamtes für Gesundheit BAG vom 18. Dezember 2025
«Das neue Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen bestehend aus dem Einzelleistungstarif Tardoc und den ambulanten Pauschalen tritt insgesamt wie vorgesehen am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Tarifpartner haben dem neuen Tarifsystem einstimmig zugestimmt. Der Bundesrat hat das Tarifsystem der Tarifpartner (Tarifautonomie) dieses Jahr genehmigt. Die Tarifpartner sind der Krankenversichererverband prio.swiss, der Spitalverband H+ und der Ärzteverband FMH.

Es handelt sich um die grösste Tarifrevision seit über zwanzig Jahren, die grossen Einfluss auf die Vergütung der ambulanten ärztlichen Leistungen hat. Entsprechend waren sowohl eine emotionale Diskussion als auch Beschwerdeverfahren zu erwarten.

Rechtseinschätzung Beschwerdeverfahren
Betreffend die aktuell diskutierte Beschwerde des Chirurgenverbands FMCH hält das BAG fest:

Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher nur den Eingang der Beschwerde bestätigt und weitere Akten einverlangt (sogenannte Instruktionsverfügung). Es hat aber noch keine inhaltlichen Entscheide gefällt. Das Gericht hat damit nicht geklärt, ob es auf die Beschwerde eintritt oder nicht. Ob und wann ein Entscheid zum Eintreten auf die Beschwerde gefällt wird, ist offen.

Die weiteren Schritte, zum Beispiel auch, ob die wenigen Pauschalen, die durch die Beschwerde betroffen sind, nicht per 1. Januar 2026 eingeführt werden, hängen also vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ab. Sie können nicht durch Rechtsinterpretationen der beteiligten Akteure vorweggenommen werden.»


Das Bundesverwaltungsgericht hat bis Mitte Januar 2026 noch keinen Entscheid gefällt.

 

 
 

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