2026 ändert sich bei den wichtigen Masszahlen im Bereich der Sozialversicherung nicht sehr viel. Dafür gibt es drei wichtige Neuerungen: Erstmals wird eine 13. AHV-Rente ausbezahlt, die Anpassung des AHV-Referenzalters für Frauen wird plangemäss fortgeführt und erstmals sind Nachzahlungen in die Säule 3a möglich. Lesen Sie Einzelheiten dazu.
Wichtige Masszahlen im Bereich der Sozialversicherung

2026 gibt es erstmals eine 13. AHV-Rente
Auszug aus dem Merkblatt «Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV: Stand am 1. Januar 2026»: Ab dem Jahr 2026 wird jedes Jahr im Dezember allen Altersrentenbezügerinnen und Altersrentenbezügern eine zusätzliche Monatsrente ausbezahlt.
- Wer erhält die 13. Altersrente: Alle Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, erhalten auch eine 13. Altersrente. Die Auszahlung erfolgt als Zuschlag zur Altersrente für den Monat Dezember. Hinterlassenenrenten, Invalidenrenten sowie Kinderrenten werden weiterhin nur zwölfmal pro Jahr ausbezahlt.
- Wie hoch ist die 13. Altersrente: Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der jeweiligen jährlichen Altersrente. Der Betrag wird auf ganze Franken gerundet. Eine genaue Berechnung ist erst im Dezember möglich, weil sich die Altersrente im Laufe des Jahres ändern kann. Bei der Berechnung werden Kinderrenten oder Zusatzrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV21 nicht berücksichtigt. Und: Die 13. Altersrente hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen.
Frauen mit Jahrgang 1962 erhalten ihre AHV-Rente sechs Monate später
Die «AHV-Reform 21» hebt das AHV-Rentenalter der Frauen schrittweise an. Statt wie bisher mit 64 Jahrengehen Frauen künftig mit 65 Jahren in Rente. Diese Anpassung erfolgt nicht auf einmal, sondern verteilt sich über mehrere Jahre bis 2028. Im Jahr 2026 betrifft dies Frauen des Jahrgangs 1962: Sie erhalten ihre AHV-Rente neu sechs Monate später, als das früher der Fall gewesen wäre. Damit diese Übergangsphase nicht zu finanziellen Einbussen führt, erhalten die betroffenen Frauen je nach Situation Rentenzuschläge oder können ihre Rente flexibler beziehen.
2026 sind zum ersten Mal Nachzahlungen in die Säule 3a möglich
Ab dem Steuerjahr 2026 können Versicherte erstmals rückwirkend in die Säule 3a einzahlen, um Vorsorgelücken zu schliessen. Das Parlament hat diese Änderung beschlossen, weil viele Personen wegen Ausbildung, Teilzeitarbeit oder Erwerbsunterbrüchen nicht jedes Jahr einzahlen konnten. Es ist möglich, Nachzahlungen für bis zehn zurückliegende Jahre zu leisten, allerdings nur für Jahre ab 2025. Somit kann 2026 nur für 2025 nachbezahlt werden. Voraussetzung ist, dass Versicherte 2025 ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz hatten und im Jahre der Nachzahlung, mithin 2026, bereits den höchstmöglichen Säule 3a-Beitrag einbezahlt haben. Und: Die Steuerersparnis fällt jeweils im Jahr der Nachzahlung an.