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Schriftzug Crans-Montana

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV fordert eine grundlegende Überprüfung der laufenden Revision der schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Dabei wird von den Versicherern nachdrücklich in Erinnerung gerufen: Die Pflicht zur akribischen Einhaltung aller Brandvorschriften liegt in erster Linie bei den Eigentümern und den Betreibern von wirtschaftlichen Betrieben aller Art. Im Gesundheitsbereich sind das die Arztpraxen sowie andere medizinische Einrichtungen und Spitäler. Dem Brandschutz muss künftig überall der höchstmögliche Stellenwert zugemessen werden!

Die Revision der Schweizer Brandschutzvorschriften läuft seit 2018

An der Jahresmedienkonferenz des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV vom 5. Februar 2026 in Zürich bemerkt Urs Abter, CEO des SVV: «In allen Kantonen gelten die schweizweit einheitlichen Brandschutzvorschriften. Die Pflicht zu deren Einhaltung liegt bei Eigentümern und Betreibern. Bewilligungen, Kontrollen und der Vollzug liegen bei den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden. Seit 2018 läuft unter der Leitung der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen ein Revisionsprojekt der schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften, in das auch der SVV eingebunden ist.»

Lehren aus der Katastrophe von Crans-Montana ziehen
Urs Abter ergänzt: «Gerade vor dem Hintergrund von Crans-Montana zeigt sich, dass gewisse geplante Anpassungen der schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften unbeabsichtigt zu einer Schwächung des Schutzniveaus führen können. Der Versicherungsverband erwartet deshalb aufgrund der Lehren aus der Katastrophe in Crans-Montana eine neue grundlegende Überprüfung von Umfang und Inhalt der schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Dazu gehören eine nochmalige technische Vernehmlassung sowie die sorgfältige Prüfung der eingehenden Rückmeldungen zum Projekt ‘Brandschutzvorschriften 2026’. Das neue Regulativ muss dann den höchstmöglichen Sicherheitsansprüchen genügen, ohne den Vollzug mit unnötiger Komplexität zu überfordern.»

Versicherungen können ihr Fachwissen einbringen
Zum Schluss bemerkt Urs Apter: «Die Organisation des Brandschutzes ist und bleibt eine kantonale Aufgabe. Die Verantwortung für nicht umgesetzte Vorschriften liegt bei den Kantonen beziehungsweise bei den von ihnen beauftragten Stellen. Privatversicherer sind und bleiben keine Bewilligungs- oder Kontrollbehörden.
Gleichzeitig ist offensichtlich, dass der unterschiedlich geregelte Vollzug überall gestärkt werden muss. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen. Entscheidend ist, dass die notwendige Professionalität jederzeit gewährleistet ist. Beispielsweise sind Zusammenschlüsse von Gemeinden im Brandschutz ein sinnvoller Ansatz. Darüber hinaus könnten Privatversicherer, sofern dies von den zuständigen Stellen gewünscht wird, ihr Fachwissen einbringen. Die hoheitlichen Zuständigkeiten blieben dabei unverändert.»

 

 
 

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