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Psychisch kranke- junge Frau

«Ohne Gegenmassnahmen ist die Invalidenversicherung IV in fünfzehn Jahren bankrott», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» am 12. Februar 2026. Doch der Bundesrat will die IV retten: An seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 hat er die Leitlinien der kommenden sogenannten «Integrationsreform» beschlossen. Eine der zentralen Massnahmen der Reform ist die Einführung einer neuen Integrationsleistung. Gleichzeitig müssen griffige Massnahmen getroffen werden, damit eine Zusatzfinanzierung für die IV nicht notwendig wird. Sollte das, wie vielerorts bereits vermutet, scheitern, schlägt der Bundesrat vor, die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.

Psychische Erkrankungen belasten die IV immer stärker
Die Zahl der Personen, die eine IV-Rente beziehen, ist in den letzten Jahren gestiegen. Das trifft auf alle Altersgruppen zu. Besonders ausgeprägt ist der Neurentenanstieg jedoch bei den 18- bis 24-Jährigen und den 60- bis 64-Jährigen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und nur zum Teil bekannt. Ein Hauptgrund ist der Anstieg schwerer psychischer Erkrankungen, der auch in anderen Ländern zu beobachten ist: 2024 litt jede zweite Rentenbezügerin beziehungsweise jeder zweite Rentenbezüger an einer psychischen Erkrankung.


IV Rentenbestand

Die «Integrationsreform» soll frühzeitige Eintritte ins Rentensystem reduzieren
Die vom Bundesrat vorgeschlagene «Integrationsreform» sieht einerseits Massnahmen für alle Versicherten vor, damit sie möglichst lange auf dem Arbeitsmarkt bleiben oder dort rasch wieder Fuss fassen.
Andererseits zielt die Reform darauf ab, junge Erwachsene stärker zu unterstützen und zu begleiten. Dazu will der Bundesrat eine Integrationsleistung einführen. Diese neue Leistung richtet sich an Versicherte zwischen 18 und 25 Jahren, die über ein Integrationspotenzial verfügen, aber gesundheitlich noch nicht in der Lage sind, an Massnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Bei diesen jungen Menschen geht es darum, einen vorzeitigen Eintritt ins Rentensystem zu vermeiden und ihre Autonomie langfristig zu stärken.
Die Integrationsleistung umfasst eine Geldleistung sowie die individuelle Begleitung der jungen Betroffenen und ihres Umfelds. Ziel ist, dass sie die krankheitsbedingten Herausforderungen besser meistern können und schrittweise auf mögliche Integrationsmassnahmen vorbereitet werden.
Der Zugang zu einer IV-Rente bleibt allerdings für alle sichergestellt, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung und deren Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft die Anspruchskriterien für eine Rente erfüllen.

Besserer Zugang zu Aus- und Weiterbildungen soll Anstieg von Neurenten bremsen
Die Reform sieht ausserdem vor, den Zugang zu IV-finanzierten Aus- und Weiterbildungen zu verbessern. Junge Menschen, Geringqualifizierte und Personen mit tiefem Einkommen, die derzeit die Kriterien für eine berufliche Umschulung nur schwer erfüllen, sollen besser unterstützt werden. Die Anpassungen sollen die Gleichbehandlung gewährleisten, die Versicherten besser auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes vorbereiten und ihre Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung erhöhen. Mittelfristig sollte sich das positiv auf die Finanzlage der IV auswirken, indem der Anstieg der Neurenten nachhaltig gebremst wird.

Lohnbeiträge für die IV könnten sich um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte erhöhen
Die Reform sieht auch spezielle Massnahmen zur Stabilisierung und Sanierung der IV-Finanzen vor. Denn die IV ist heute strukturell defizitär und die finanzielle Lage verschlechtert sich rasant. Seit Anfang der 1990er-Jahre liegen die Ausgaben grossenteils über den Einnahmen. Eine Ausnahme bilden nur die Jahre 2011 bis 2017, in denen die IV-Finanzen durch einen temporären Mehrwertsteuerbeitrag vorübergehend stabilisiert werden konnten.
Um die langfristige Zahlungsfähigkeit der Versicherung zu gewährleisten, den IV-Fonds auf die gesetzlich vorgegebene Höhe aufzustocken und mittelfristig den Schuldenabbau einzuleiten, müssen griffige Massnahmen ergriffen werden, damit eine Zusatzfinanzierung nicht notwendig wird. Sollte dies nicht genügen, schlägt der Bundesrat vor, die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.
Aber: Sollte sich die finanzielle Lage der IV kurzfristig weiter verschlechtern, müssten bereits vor Inkrafttreten der «Integrationsreform» Massnahmen getroffen werden, um die Finanzierung der laufenden Ausgaben der Versicherung sicherzustellen.

Die Ursachen des IV-Rentenanstiegs finden sich im Hintergrunddokument «IV: Ursachen des Rentenanstiegs».

 

 
 

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