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Ärztin am Computer

Es ist eine Selbstverständlichkeit: Ärztinnen Ärzte müssen zur Erlangung der Berufsausübungsbewilligung den zuständigen Behörden den Nachweis einer genügenden Arzthaftpflichtversicherung erbringen. Aber: Ärztinnen und Ärzte sollten auch privat eine genügende freiwillige Haftpflichtversicherung abschliessen, die alle ihre möglichen privaten Haftpflichtrisiken absichert. Mitgedeckt sein sollten namentlich Haftpflichtfälle aufgrund von grobfahrlässigem Handeln, Haftpflichtfälle aufgrund der Nutzung fremder Fahrzeuge oder Haftpflichtfälle aufgrund von gar nicht so seltenen unentgeltlichen medizinischen Tätigkeiten.

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss bezahlen

Wer jemandem einen Personenschaden, einen Sachschaden oder einen Vermögensschaden zufügt, ist nach dem Gesetz zu Schadenersatz verpflichtet. Bei der freiwilligen Privathaftpflichtversicherung geht es darum, die möglichen Schäden, die man verursachen könnte, bestmöglich zu versichern. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Reparaturen oder den Austausch von Gegenständen, die notwendige medizinische Behandlung nach Personenschäden sowie die möglichen Vermögensschäden wie beispielsweise den Verdienstausfall nach einem Unfall.

Vom Parkettboden bis zum Kratzer am Auto: Was die private Haftpflichtversicherung alles übernimmt

  • Als Mieter: Fällt die Pfeffermühle auf den Kochherd und die Glasabdeckung zersplittert, dann muss man ohne Privathaftpflichtversicherung selbst für die Reparatur oder den Ersatz aufkommen. Gleiches gilt, wenn beim Auszug aus der Wohnung das Lavabo Risse oder das Parkett tiefe Schürfspuren aufweist.
  • Als Skifahrer: Man ist auf der Skipiste unvorsichtig und kollidiert mit einer anderen Person. Diese Person verletzt sich schwer und muss mit der Rettungsflugwacht Rega ins Spital gebracht werden. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
  • Als Velofahrer: Wer mit seinem Velo, für das in der Schweiz keine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, ein fremdes Auto beschädigt, wird durch eine private Haftpflichtversicherung vor Ansprüchen aus dem Schadenfall geschützt.
  • Als Tierhalter: Falls der Hund, die Katze oder ein anderes Haustier bei Dritten Schäden anrichtet, haftet die Tierhalterin oder der Tierhalter. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Schäden. Achtung: In vielen Kantonen gibt es für Hundehalter die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Meist wird dann die obligatorische Hundehaftpflicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dabei muss die Hundehaftpflicht ausdrücklich in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein. Der Hundehalter erhält dafür einen Ausweis.
  • Durch Kinder verursachte Schäden: Der fünfjährige Sohn bemalt die Tapete von Freunden oder die sechsjährige Tochter schiesst einen Ball in das Fenster der Schule: Dann kommt die private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf, auch wenn keine gesetzliche Haftung für das Handeln von Kindern unter dem siebenten bis zum zwölften Altersjahr besteht.

«Premium-Paket für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte»
Das «Premium-Paket für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte» bietet gegenüber der normalen privaten Haftpflichtversicherung namentlich vier Deckungserweiterungen:

  • Grobfahrlässigkeit: Dank der Deckungserweiterung «Grobfahrlässigkeit» werden die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung selbst bei grober Fahrlässigkeit nicht gekürzt.
  • Unentgeltlichen medizinische Tätigkeiten: Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte, die im Rahmen von privaten Hilfeleistungen, in einem Verein, als Fachreferenz oder als Fachlehrerin oder Fachlehrer einer medizinischen Tätigkeit nachgehen, sind dank dieser Deckungserweiterung haftpflichtrechtlich abgesichert.
  • Schlüsselverlust: Sind der Spitalschlüssel, der Praxisschlüssel, der Schlüssel zu den Geschäftsräumen oder der Schlüssel zu der Wohnung nicht mehr auffindbar, werden dank dieser Deckungserweiterung die Kosten für den Schlüsseldienst und auch allfällige Schlossänderungskosten übernommen.
  • Nutzung fremder Motorfahrzeuge: Diese Deckungserweiterung bietet Schutz vor Schäden aus der Nutzung fremder Fahrzeuge. Eingeschlossen sind auch Schäden aufgrund des Carsharings oder aufgrund der Nutzung von Mietfahrzeugen.


Die Einzelheiten zur umfassenden privaten Haftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte sind hier zu finden.

 

 
 

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