Am 18. Dezember 2025 hat Nationalrat Benjamin Roduit die Motion «Zeitliche Begrenzung der Anzeigepflicht bei Gesundheitsfragebögen vor Abschluss einer Taggeldversicherung» eingereicht. Demnach soll der Bundesrat beauftragt werden, im Hinblick auf den Abschluss einer Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung die Anzeigepflicht für frühere Krankheiten wie Krebs oder unfallbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen auf maximal fünf Jahre vor dem Versicherungsantrag zu begrenzen. Am 18. Februar 2026 hat der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt. Die Krebsliga bedauert diesen Entscheid und ermutigt das Parlament, die Hindernisse im Hinblick auf den Abschluss einer Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung für ehemalige Patientinnen und Patienten wie Krebsüberlebende endlich zu beseitigen.
Bundesrat erschwert Menschen, die eine Krebserkrankung überlebt haben, den Schritt in die Selbständigkeit
Wörtlich schreibt die Krebsliga in der Medienformation unter dem Titel «Bundesrat zeigt kein Gehör für selbstständig erwerbstätige ‘Cancer Survivors'»: «Wer sich nach einer Krebserkrankung selbständig machen will, stösst in der Schweiz auf unsichtbare Hürden. Die Versicherer verlangen beim Abschluss einer Taggeldversicherung Auskunft über die gesamte Krankheitsgeschichte. Und zwar selbst dann, wenn diese Jahre zurückliegt. In der Praxis haben diese Personen so kaum eine Chance auf Versicherungsschutz für ihr Erwerbseinkommen. Frankreich, Italien, Spanien und andere europäische Länder lösen dieses Problem bereits durch ein Gesetz, das ein ‘Recht auf Vergessen’ garantiert.»
Menschen, die eine Krebskrankheit überlebt haben, finden seltener Arbeit
«Betroffene trifft diese Situation doppelt: Sie bewältigten bereits die Krebserkrankung und erfahren nun Nachteile beim Versuch, sich eine neue Existenz aufzubauen», sagt Aline Descloux, Spezialistin Politik bei der Krebsliga Schweiz, und fährt fort: «Zahlreiche Berichte zeigen, wie sehr Menschen unter dieser Ungleichbehandlung im Hinblick auf die Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung leiden. Ihre persönlichen Probleme belasten am Ende die gesamte Gesellschaft. Die Aussicht auf Arbeit sinkt, Betroffene meiden aus Furcht vor Benachteiligung den Arztbesuch und stehen bei einem Rückfall vor finanziellen Problemen. Das kann dazu führen, dass Ausgaben für Sozialhilfe steigen und das Risiko für Armut wächst.»
Die Krebsliga fordert das Parlament deshalb auf, die unsichtbare Hürde für die zahlreichen Krebsüberlebenden bei der Taggeldversicherung zu beseitigen. Dies würde die Eigeninitiative zur Erwerbstätigkeit belohnen, statt sie zu behindern.
Der Bundesrat befürchtet höhere Prämien, wenn frühere Krebserkrankungen nicht angegeben werden müssen
Der Bundesrat schreibt in der Begründung zur Ablehnung der Motion: «Krankheiten unterscheiden sich stark in Art, Verlauf und Auswirkungen auf das Risiko, und gewisse Gesundheitsbeeinträchtigungen können die Risikolage auch über einen längeren Zeitraum beeinflussen. Eine Beschränkung der Anzeigepflicht für frühere Krankheiten wie Krebs oder unfallbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen auf maximal fünf Jahre vor dem Versicherungsantrag könnte daher die Risikogemeinschaft verzerren und zu höheren Prämien für alle Versicherten führen. Dies würde den Grundsätzen des privaten Versicherungswesens widersprechen.
Versicherungsunternehmen müssen abklären dürfen, welche Risiken sie decken. Es wäre systemfremd, wenn ihnen nur begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung stünden, das Risiko, das sie sich zu decken verpflichten würden, zu kennen. Zudem bestehen in der geltenden Gesetzgebung und den heutigen Vertragspraktiken Möglichkeiten, die Anzeigepflicht verhältnismässig auszugestalten. Versicherer können bei der Risikoeinschätzung bestimmte Informationen begrenzen oder auf gewisse Gesundheitsangaben verzichten.»