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Ärztin am Computer

Berufsrechtschutz, Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz: Im ärztlichen Alltag, im Familienleben und im Verkehr lauern mannigfaltige Situationen, die in rechtliche Streitigkeiten enden können. Mit einer Ärzte-Rechtsschutzversicherung, die massgeschneidert und bedürfnisgerecht alle zu deckenden rechtlichen Risiken einschliesst, wird es möglich, rechtlichen Auseinandersetzungen gelassener entgegenzublicken: In der Regel ist man damit vor den hohen Kosten geschützt, die durch einen Rechtsstreit entstehen. Lesen Sie 11 Fallbeispiele, wie Ärztinnen und Ärzte in einen teuren Rechtstreit geraten können.

Fall 1: Die Krankenkasse wirft einer Hausärztin «Überarztung» vor
Eine Hausärztin fällt aus allen Wolken: Eine Krankenkasse wirft ihr «Überarztung» vor und verlangt 65’000 Franken zurück. Plötzlich stehen ein Teil des Einkommens und der Ruf auf dem Spiel. Es geht nicht um einen Behandlungsfehler, sondern um Statistiken und Tarife. Aus Angst vor enormen Prozesskosten wäre die Ärztin versucht, klein beizugeben. Dank dem Ärzte-Berufsrechtsschutz erhält sie eine spezialisierte Anwältin, welche die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenkasse unter die Lupe nimmt. Am Ende wird ein grosser Teil der Forderung fallen gelassen. Der Rest im Rahmen einer tragbaren Lösung geregelt.

Fall 2: Eine Medizinische Praxisassistentin klagt wegen missbräuchlicher Kündigung
Ein Praxisinhaber trennt sich nach langen Spannungen von seiner Medizinischen Praxisassistentin MPA. Kurz nach der Kündigung reicht die MPA eine Klage wegen missbräuchlicher Kündigung ein: Sie fordert 30’000 Franken Entschädigung. Für eine kleine Praxis wäre ein Prozess mit ungewissem Ausgang ein erhebliches finanzielles Risiko. Der Berufsrechtsschutz übernimmt dann die Anwalts- und Gerichtskosten, begleitet die Verhandlungen und das Verfahren. Schliesslich einigen sich beide Seiten auf einen Vergleich zu einem Bruchteil der ursprünglichen Forderung. Die Praxis bleibt finanziell voll handlungsfähig.

Fall 3: Der Vermieter kündigt die Praxisräume und stellt übertriebene Forderungen zur «Instandstellung»
Der Vermieter einer Gynäkologin kündigt plötzlich die Praxisräume. Er verlangt zusätzlich eine teure «Instandstellung», weit über die normale Abnutzung hinaus. Ein erzwungener Umzug würde Patientinnen kosten und hohe Investitionen auslösen. Allein gegen den Vermieter zu kämpfen, wäre für die Ärztin kaum machbar. Über die Ärzte-Rechtsschutzversicherung erhält sie Unterstützung durch einen auf Mietrecht spezialisierten Juristen. Dieser ficht die Kündigung an, wehrt überhöhte Forderungen ab und verhandelt eine Lösung, die es der Praxis erlaubt, am bisherigen Standort weiterzuarbeiten.

Fall 4: Einem Arzt droht nach einem Unfall der Entzug des Führerscheins
Auf dem Weg zum Spätdienst in einer Gemeinschaftspraxis übersieht ein Arzt im dichten Verkehr einen Rollerfahrer. Es kommt zum Unfall. Die Polizei leitet ein Strafverfahren ein. Der Führerausweis ist gefährdet. Neben der menschlichen Sorge drohen hohe Kosten und ein Eintrag im Strafregister. Der Verkehrsrechtsschutz organisiert einen erfahrenen Strafverteidiger, übernimmt Gutachterkosten und Verfahrenskosten und begleitet das Verfahren zum Führerausweis. So lassen sich die Sanktionen begrenzen und der Arzt erhält seinen Ausweis nach einer verkürzten Sperrfrist zurück.

Fall 5: Eine Oberärztin erhält eine potenziell missbräuchliche Kündigung
Eine angestellte Oberärztin erhält überraschend die Kündigung «aus strukturellen Gründen». Sie vermutet, dass ihre Kritik an Überstunden und Personalmangel mitschuldig ist und die Kündigung missbräuchlich sein könnte. Ein arbeitsrechtlicher Prozess ist kostspielig, das finanzielle Risiko hoch. Ohne Unterstützung würde sie die Kündigung wohl widerwillig akzeptieren. Dank dem Privatrechtsschutz prüft eine Arbeitsrechtsspezialistin den Fall, formuliert die Forderungen und übernimmt das Verfahren. Am Ende erhält die Ärztin eine angemessene Abfindung, eine Verlängerung der Lohnzahlung sowie ein korrigiertes Arbeitszeugnis, das ihre Chancen auf eine neue Stelle bewahrt.

Fall 6: Die Versicherung will nach einem Wasserschaden nur einen Teil der Reparaturkosten und des Ertragsausfalls übernehmen
Nach einem Wasserschaden ist eine Kinderarztpraxis nurmehr eingeschränkt nutzbar. Die Praxisversicherung will aufgrund ihres Befunds nur einen Teil der Reparaturkosten und des Ertragsausfalls übernehmen. Für die Praxisleitung ist klar: Ohne genügende Leistung droht ein finanzielles Loch. Allein gegen die Rechtsabteilung des Versicherers anzutreten, erscheint aussichtslos. Die Ärzte-Rechtsschutzversicherung schaltet eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei ein. Diese legt Einsprache ein und setzt im Schlichtungsverfahren eine genügende Entschädigung durch.

Fall 7: Ein Online-Artikel wirft einem Hausarzt «unsorgfältige Behandlung» und «ungenügende Aufklärung» vor
Ein Hausarzt erkennt sich in einem zugespitzten kritischen Onlineartikel wieder: Es ist von «unsorgfältiger Behandlung» und «ungenügender Aufklärung» die Rede. Für das lokale Umfeld ist klar, wer gemeint ist. Innerhalb weniger Tage häufen sich Anfragen von verunsicherten Patientinnen und Patienten. Neue Zuweisungen bleiben aus. Der Arzt fürchtet um seinen Ruf und seine Existenz. Allein fehlt ihm das Know-how, gegen das Medium vorzugehen. Über die Ärzte-Rechtsschutzversicherung erhält er Zugang zu einer auf Medien- und Persönlichkeitsrecht spezialisierten Kanzlei. Diese erwirkt eine Gegendarstellung, eine teilweise Löschung des Beitrags und hilft, das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zu stabilisieren.

Fall 8: Eine Krankenkasse bezichtigt eine Hausärztin, falsch oder zu hoch abgerechnet zu haben
Eine Hausärztin wird von einem Krankenversicherer angeschrieben: Mehrere Tarifpositionen seien falsch oder zu hoch abgerechnet. Es wird eine Rückzahlung im fünfstelligen Bereich gefordert. Die Ärztin ist überzeugt, korrekt abgerechnet zu haben. Sie fühlt sich aber von Statistiken, Fristen und juristischen Formulierungen überfordert. Aus Angst vor den drohenden hohen Prozesskosten würde sie fast nachgeben. Über ihren Berufsrechtsschutz erhält sie dann aber einen Anwalt mit Erfahrung im Tarifrecht. Dieser analysiert die Daten, korrigiert Fehlinterpretationen der Kasse und verhandelt. Am Schluss fällt der grösste Teil der Rückforderung weg. Der Rest wird in einer gut tragbaren Ratenlösung geregelt.

Fall 9: Die neue Praxissoftware weist gravierende Mängel auf und bringt eine Gruppenpraxis in ernsthafte Schwierigkeiten
Eine Gruppenpraxis führt eine neue Praxissoftware mit einer Onlineterminbuchung ein. Kurz nach dem Start häufen sich Probleme: Termine verschwinden, Laborwerte werden falsch zugeordnet, Schnittstellen zu Versicherern funktionieren nicht. Der Softwareanbieter verweist auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB und bietet nur minimale Unterstützung. Die Praxis kämpft mit Mehrarbeit, verärgerten Patientinnen und Patienten und finanziellen Einbussen. Mit Hilfe des Berufsrechtsschutzes wird ein Anwalt beigezogen, der den Vertrag prüft, Mängel dokumentiert und Nachbesserungen sowie eine Reduktion der Lizenzkosten durchsetzt. Zudem ermöglicht er einen rechtssicheren Ausstieg aus dem Vertrag und die Umstellung auf eine funktionierende Lösung.

Fall 10: Eine Fachärztin will aus der Gemeinschaftspraxis aussteigen und stellt übertriebene Forderungen
Zwei Fachärztinnen betreiben seit Jahren eine Gemeinschaftspraxis. Als die wirtschaftliche Lage schwieriger wird, kommt es zum Bruch: Eine Partnerin will aussteigen und erhebt plötzlich Forderungen, die über den Gesellschaftsvertrag hinausgehen: Sie erhebt Ansprüche auf das Praxisinventar und die Patientendossiers. Die Situation droht zu eskalieren. Das Team ist verunsichert. Über den Berufsrechtsschutz erhalten die Ärztinnen Unterstützung durch eine Kanzlei mit Erfahrung im Gesellschaftsrecht. Der Vertrag wird durchgesetzt, die Aufteilung geordnet geregelt und die Patientenversorgung gewährleistet. Am Ende gelingt eine saubere Trennung, ohne dass die Praxis im Streit zerbricht.

Fall 11: Die neue MPA verschickt versehentlich E-Mails mit sensiblen Daten
In einer stark ausgelasteten Hausarztpraxis verschickt eine neue Medizinische Praxisassistentin MPA eine Sammel-E-Mail mit Laborbefunden an den falschen Verteiler. Mehrere Patientennamen und sensible Daten werden offengelegt. Ein Patient beschwert sich. Die kantonale Datenschutzbehörde kündigt Abklärungen an. Die Praxisleitung fürchtet Bussen, Auflagen und einen bleibenden Reputationsschaden. Über die Ärzte-Rechtsschutzversicherung wird eine Anwältin für Datenschutz- und Gesundheitsrecht beigezogen. Gemeinsam werden eine Meldung, die Information der Betroffenen und interne Verbesserungen vorbereitet. So lassen sich Sanktionen begrenzen und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten Schritt für Schritt wiederaufbauen.

 

 
 

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