Im «Entlastungspaket 27» wollte der Bundesrat Mehreinnahmen von 200 Millionen Franken mittels der höheren Besteuerung der Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und der Vorsorgesäule 3a erzielen. Diesem Zugriff auf unsere eigenverantwortlichen Vorsorgegelder hat das Parlament nun Einhalt geboten: Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat (Bild) die bundesrätliche Vorlage versenkt. Somit bleibt bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Pensionskasse und der Vorsorgesäule 3a alles beim Alten.
Das Schweizer Dreisäulensystem steht weiter auf einem soliden Fundament
Das schreibt der Schweizerische Versicherungsverband VSS: «Trotz deutlicher Kritik in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat an der Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule festgehalten. Diese Massnahme hätte die privatwirtschaftliche Vorsorge und damit das Dreisäulensystem unnötig geschwächt. Zudem wäre sie falsch gewesen, denn der Bund hat ein Ausgabenproblem und kein Einnahmenproblem. Das Parlament, zuerst der Ständerat, nun auch der Nationalrat, hat dies entsprechend korrigiert und die Massnahme aus dem ‘Entlastungspaket 27’ gestrichen.»
Eigenverantwortliche Vorsorge wird auch in Zukunft belohnt
Die Steuererhöhung hätte vor allem diejenigen belastet, die verantwortungsvoll für Alter, Tod oder Invalidität vorgesorgt haben. Sie hätte insbesondere den Mittelstand unverhältnismässig getroffen. «Mit seiner Entscheidung setzt das Parlament ein wichtiges Signal an all jene, die über Jahrzehnte hinweg eigenverantwortlich für ihre Zukunft finanziell vorgesorgt haben. Verlässliche Rahmenbedingungen sind zentral. Das Parlament hat diesbezüglich die nötige Weitsicht bewiesen. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts muss über klare Prioritäten und Ausgabendisziplin erfolgen und nicht über höhere Steuern und eine Schwächung der zweiten und dritten Säule unserer Altersvorsorge», sagt Urs Arbter, CEO des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV.
Beim Kapitalbezug bleibt alles beim Alten: Keine höhere Progression beim Bund, aber grosse steuerliche Unterschiede zwischen den Kantonen
