Jeder Beruf hat spezielle Risiken, die ein Weiterführen der beruflichen Tätigkeit verhindern oder einschränken. Zu diesen Risiken zählen bei den Ärztinnen und Ärzten die Gliederunfälle. Diese sollten im Rahmen einer Einzelunfallversicherung speziell abgesichert werden.
Es gibt mannigfaltige Gliederunfälle
Zu den Gliederunfällen zählen beispielsweise der Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit eines Arms, einer Hand, des Gehörs, eines Fingers, eines Auges oder eines Fusses. Je nach Schwere des Unfalls und dessen langfristigen Folgen wird die Ausübung der Arzttätigkeit aufgrund eines solchen Unfalls eingeschränkt oder sogar verunmöglicht. Bei den Sozialversicherungen kann man dann aber unter Umständen noch als erwerbsfähig gelten, was zu mehr oder weniger stark herabgesetzten Leistungen führt.
Entschädigungszahlungen unabhängig von allen anderen Versicherungen
Es ist deshalb für Ärztinnen und Ärzte wichtig, eine Einzelunfallversicherung abzuschliessen, welche das Gliederunfallrisiko speziell einschliesst. Diese Versicherung muss dann die bei Gliederunfällen fälligen Entschädigungszahlungen unabhängig von allen anderen Versicherungen zahlen.
Einige Entschädigungsbeispiele bei Gliederunfällen

Weitere Einzelheiten zur speziellen Unfallversicherung mit Abdeckung des Risikos von Gliederunfällen für Ärztinnen und Ärzte sind hier zu finden.